kann man eine Eidesstattliche Versicherung widerrufen

4 Antworten

Ja.

Nach § 882e Abs. 3 Ziff. 1 ZPO kann ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht werden, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist. Gem. § 129a Absatz 1 ZPO kann der Antrag auf vorzeitige Löschung durch den Schuldner bei jedem Amtsgericht zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Die Übermittlung der Anträge hat durch das jeweilige Amtsgericht an das zentrale Vollstreckungsgericht (richtet sich nach Wohnort) zu erfolgen.

Für jede Eintragung ist ein gesonderter Löschungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Die alleinige Vorlage einer Quittung bzw. eines Zahlungsnachweises ist nicht ausreichend, da hieraus nicht die vollständige Befriedigung des jeweiligen Gläubigers ersichtlich wird. Sämtliche Unterlagen müssen in Papierform vorgelegt werden.

Nach 3 Jahren ist so eine automatisch auszutragen. Da Du Dich ja jetzt schon mit Glaubiger geeinigt hast , kannst Du bei Gericht unter den damligen Aktenzeichen die Austragung dieser beantragen. OK , dann ist sie weg , aber dein "Skore" bei der Schufa bleibt eineige Zeit dennoch niedrig.

Gerichtsvollzieher anrufen und nachfragen.

Ich glaube aber kaum, daß man widerrufen kann. Man kann ja auch einen Eid nicht plötzlich ungeschehen machen.

Due Schufa wird da zwar "vielleicht" offiziell streichen. Es wird aber immer noch vorhanden sein. Dun hast dich eben einmal als zahlungsunwillig erwiesen.

Das bleibt

mepeisen  28.08.2014, 16:59

Was soll denn nach Ablauf der 3 Jahres-Frist davon hängen bleiben?