Kann der Arbeitgeber mein Diensthandy abhören?

5 Antworten

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Rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber Ihr Diensthandy nicht abhören.

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Ob Ihr Verdacht richtig ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie heimlich abhört, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Sollte Ihr Arbeitgeber tatsächlich abhören, setzt er sich einem großen Risiko aus, zumal er die Erkenntnisse nicht legal verwenden darf.

Peter Kleinsorge

Die Überwachung von Gesprächen über Mobilfunk ist sehr aufwändig und extrem teuer. Da muss man sehr gründlich über das Kosten-Nutzen-Verhältnis nachdenken und die Ausgaben tauchen irgendwann auf und lassen sich nicht einfach verschleiern.

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Es ist sicherlich möglich einen Mitschnitt mit Hilfe der Mobilfunkgesellschaft zu erstellen. Ermittlungsbehörden greifen gerne auf die technischen Möglichkeiten der Mobilfunkgesellschaften zurück und setzen durchaus auch eigene Technik ein.

Aber üblicherweise haben normale Firmen da kaum Zugang zu solchen Möglichkeiten, um eine Gesprächsüberwachung durchzuführen und es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass in normalen Unternehmen eine Gesprächsüberwachung vorgenommen wird.

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Die Kommentare aus den "Spionageforen" kann man getrost in die Tonne treten. Früher konnte man das Knacken in der Leitung oder die Veränderung der Gesprächsqualität auf das Hineinschalten von Überwachungsbehörden zurückführen. Aber das waren auch eher die schlecht ausgerüstete Ost-Technik. Heutzutage kann eine Gesprächsüberwachung nicht mehr bemerkt werden.

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Das letzte Mal als Mobilfunkgeräte in meinem Umfeld immer zu gleichen Zeitpunkten anfingen zu hallen, wurden die Geräte irgendwann ausgetauscht und Störgeräte (Mikrowelle, Schnurlosgeräte, ...) entfernt und dann war alles wieder gut.

Zum Mithören von Handy-Gesprächen ist eine richterliche Anordnung nötig. Ein Arbeitgeber darf das nicht und wird es i.d.R. auch technisch nicht hinbekommen.

Und selbst wenn ihm das gelingt: kriminell ermittelte Infos dürfen nicht verwendet werden ;-)

Nein. Das Fernmeldegeheimnis wird von den Telcos nur mit richterlicher Verfügung für Ermittlungsbehörden gelüftet.

Im Falle eines Verdachts bietet sich natürlich an, sensible Gespräche nicht über Diensttelefone zu führen.

Das mit dem Hall ist nur ein Zeichen für miese Netzqualität. Bei einem Gesprächsmitschnitt wird einfach ein MP3 aufgezeichnet. Teilnehmer können das nicht hören - Handies sind digital.

Spione haben keine Foren. LOL!

abhört,dann merkt mann es zu keiner zeit.ich habe weiter gefragt und erklärt,dass die unternehmenszentrale eine eigene telefon und datenserveranlage von der deutschen te.. angemietet hat,über die sämtliche telefonate und e-mails geschleift wird.alle mitarbeiter haben zb die gleichen anfangs nummern,je nach abteilung usw. die antwort hierzu war folgende:ihr werdet eindeutig abgehört.was nun ?