Jobcenter Bearbeitungszeit Gas Nachzahlung Rückzahlung?

5 Antworten

Dein SB - kann dir das nicht sagen, da er deinen Antrag nicht bearbeitet, dafür ist die Leistungsabteilung da, er kann bei Dringlichkeit nur einen Vermerk mit dem Antrag an die Leistungsabteilung geben, solltest du diesen persönlich bei ihm abgegeben haben.

Die Bearbeitung kann schnell aber auch etwas länger dauern, je nachdem was es an Anträgen zu bearbeiten gibt und wie viel Personal dafür zur Verfügung steht, kann z.B. 2 Wochen oder auch 4 Wochen und länger dauern.

Das solltest du eigentlich noch wissen wie lange du auf den Bescheid beim Erst - oder Weiterbewilligungsantrag gewartet hast und länger sollte die Bearbeitung deiner Nachzahlung auch nicht dauern.

Wenn du da auch schon längere Zeit geartet hast und nur 20 € an Vorauszahlung geleistet hast, dann kann man auf jeden Fall mit einer späteren Nachzahlung rechnen, wenn ich dann weiß, dass die Bearbeitung voraussichtlich länger als 4 Wochen dauert, ich aber in der Regel eine Nachzahlung innerhalb eines Monats zahlen muss, dann lege ich mir jeden Monat einen Betrag zurück bzw.lass diesen gleich auf dem Konto.

Und bevor du sagt dies wäre mit ALG - 2 nicht möglich, ich beziehe selber Leistungen und mache es nicht anders.

Nach vier Wochen kannst du telefonisch nachfragen, aber sechs Wochen Bearbeitung musst du rechnen.

Da mach dich mal auf lange Wartezeit gefasst. Von zwei Wochen bis, halt dich fest, ein halbes Jahr ist alles drin.

Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 11:43

Und wer zahlt dann die Gas Rechnung? Dann muss das Jobcenter auch Zusatz Gebühren zahlen, Inkasso etc. Sie sind ja verpflichtet Gas zu zahlen und wenn der Versorger sein Geld nicht rechtzeitig kriegt bin ich nicht dran schuld. Genauso wenig bin ich dran schuld dass ein zu geringer Abschlag kalkuliert wurde. bin ja kein hellseher

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AshaGorn0  28.08.2019, 11:46
@Pyramidonal

Im Fall der Fälle musst du das selbst zahlen. Bleibt dir nichts anderes übrig. Entweder du schaffst es, den Anbieter zu vertrösten oder du vereinbarst Ratenzahlung.

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Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 11:54
@AshaGorn0

Irgendwas muss man doch machen können. Es wird von außen in den Medien immer so dargestellt als ob Hartz 4 erfolgreich wäre. Jedesmal wenn ich in Kontakt mit dem Jobcenter kam, gab es Probleme. Für mich ist das Diskriminierung. Mein Instinkt verrät mir das.

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Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 12:09
@frodobeutlin100

und wenn ich dazu momentan außer Stande bin mit einem doppelten Bandscheibenvorfall c5c6 und c6c7 und mir eine OP bevorsteht? Mies oder

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AshaGorn0  28.08.2019, 12:20
@Pyramidonal

Kommt drauf an, wie man erfolgreich definiert. Meiner Meinung nach ein Griff ins Klo. Das ist nicht existenzsichernd. Und sehr willkürlich. Selbst erlebt.

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Sowas dauert bei meinem Sachbearbeiter ca. 1 Woche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
frodobeutlin100  28.08.2019, 11:31

es könnte sich durchaus die Frage stellen, ob die Kosten angemessen sind .. dann muss eine ablehnder Bescheid ergehen, der entsprechend begründet werden muss ....

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Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 12:13
@frodobeutlin100

Das ist doch gar nicht die Frage ob es angemessen ist. Lass mal deine Launen woanders raus. Was willst du?

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frodobeutlin100  28.08.2019, 12:16
@Pyramidonal

doch genau das ist die Frage und das Jobcenter nimmt sich nunmal heraus die Rechnung zu prüfen und das dauert eben etwas ... mit Gezeter, "illegal" Geschrei und den Sachbearbeiter unter Druck setzen, erreichst Du dabei gar nichts

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Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 12:34
@frodobeutlin100

Was hier die Frage ist bestimme ich, denn das ist meine Frage nicht deine. Was du dich fragst interessiert niemanden. Und meine Frage bezieht sich nicht darauf ob das angemessen ist sondern wie lange die Bearbeitungszeit beträgt. Und die Prüfung ob etwas angemessen ist dauert auch nicht länger als ein Hartz 4 Antrag welchen mein Sachbearbeiter in 2 Wochen bearbeitet.

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frodobeutlin100  28.08.2019, 12:51
@Pyramidonal

Die Bearbeitungszeit ist eben die Bearbeitungszeit ... nimm es einfach hin ...

Du stellt einen Antrag und andere nehmen sich das Recht Deinen Antrag zu prüfen ...

das ist so und auch durch Gezeter nicht zu ändern ...

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Du musst 600 Euro nachzahlen?

wie hast Du das geschafft?

im Übrigen:

§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Pyramidonal 
Fragesteller
 28.08.2019, 11:36

Was wie hab ich das geschafft? Das kommt auf die Unterkunft an und die Heizungsanlage, in der vorherigen Wohnung kam ich damit zurecht, in der nächsten bezahlst du mehr. Das kann man schlecht voraussehen. Was ne Frage "Wie habe ich das geschafft"

Was soll dass mit dem "angemessen"? Gas ist immer angemessen.

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