jemand will mich wegen betrug anzeigen bitte hilfe

10 Antworten

Das sind so die typischen Maschen von eBay Leuten....

Dir kann nichts passieren wenn du geschrieben hast: " Dies ist eine Privatauktion und erfolgt unter jeglichem Ausschuss von Gewährleistung"

Wenn es zu Anzzeige kommt wird der Kaufvertrag halt aufgelöst und du kannst zur Not auf unwissenheit plädieren.

netzzwerg  24.06.2013, 14:23

Diese Antwort ist schlichtweg falsch.

Zum einen bringt der Zusatz der auf eine Privatauktion nichts, wenn die Ware nicht der verkauften entspricht. Und das ist ja hier offenbar der Fall. Somit hat der Verkäufer dem Käufer eine andere Ware zugeschickt als vom Käufer ersteigert.

Ob es sich hierbei nun schon um Betrug handelt, zweifel ich aber mal an. Betrug setzt ja voraus, dass der Käufer bewußt falsch beschrieben hat.

Das muß nachgewiesen werden.

Der zweite Teil deiner Antwort ist per se aber auch falsch, denn "zur Not auf Unwissenheit plädieren" hilft in Deutschland nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

jurafragen  24.06.2013, 14:29
@netzzwerg

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Doch, im Allgemeinen schon.

netzzwerg  24.06.2013, 14:31
@jurafragen

Echt? Wo kann ich das nachlesen. Ich dachte immer, das der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt?

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:31
@netzzwerg

ich hat noch nie was mit polizei zu tun kenn mich da also auch überhaupt nicht aus nach meiner ansicht war es zobel die bilder sprachen für sich murmeltir hat ich schon öfter in der hand und ich finde da starke unterschiede

netzzwerg  24.06.2013, 14:40
@jurafragen

Danke. Wieder etwas dazugelernt. :-)

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:23

ich hoffe du hast recht das hat ich drinstehen was pasirt wenn der kauf gelöst wird muss ich dem dann das geld wieder geben ??

netzzwerg  24.06.2013, 14:28
@biffi856

Wenn der Artikel nicht der Auktionsbeschreibung entspricht, dann kann der Käufer natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Es sei denn, du kannst einen Artikel liefern, welcher genau der Auktionsbeschreibung entspricht.

Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, dann schickt er dir den Artikel zurück und du erstattest ihm logischerweise das Geld.

Da der verkaufte Artikel offenbar nicht dem beschriebenen Artikel entspricht, musst du sehr wahrscheinlich auch das Rückporto tragen.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:33
@netzzwerg

das geld dafür habe ich aber leider nicht mehr da ich dafon etwas anderes bezahlt habe es handelt sich schlislich über 500 €

netzzwerg  24.06.2013, 14:37
@biffi856

DAS ist dann aber nicht das Problem des Käufers sondern deins.

So leid es mir tut, wenn du dich nicht anders mit dem Käufer einigst, dann musst du ihm das Geld erstatten. Wie du das machst, das ist dann eine andere Sache.

Davon abgesehen, dass ich beim "Pelzhandel" grundsätzlich das kalte Grausen bekomme:

Ob er bei der Polizei mit einer Betrugsanzeige durchkommen würde, kann ich dir nicht sagen - aber bei einem Zivilrichter der den Fall beurteilen soll, hat er die deutlich besseren Karten, wenn du einen Mantel aus Murmeltier-Fell als Zobel verkauft hast.

Klartext:

Du musst du den Mantel natürlich zurücknehmen und dem Käufer alle seine Kosten - erstatten. Auch als Privatverkäufer musst du genau DAS liefern, was du angeboten hast.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:36

ich habe leider den betrag nicht mehr kann man da auch raten vereinbaren ? denn es sind ü 500 € dich ich nicht habe

blaccboxx  24.06.2013, 14:38
@biffi856

Du bist erwachsen, selbstständig tätig und hast keine 500 Euro flüssig?

Bei diesem Problem bist du auf "Good-Will" des Käufers angewiesen. Erkläre ihm die Situation und warte ab, wie er reagiert.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:41
@blaccboxx

ok werd ich machen was währ nun wenn ich nichts mache ind sie mich anzeigen würde bekämm ich dann oben drauf noch eine strafe????

netzzwerg  24.06.2013, 14:45
@biffi856

Wenn das Ganze vor Gericht geht, du rechtskräftig verurteilt wirst, dann kommen noch Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. die vom Gericht auferlegte Strafe hinzu.

Es kann also für dich nur noch teurer werden, wenn du nicht reagierst.

Sorge für eine ordentliche Rückabwicklung, suche das Gespräch mit dem Käufer und gut ist. Alles andere wird sowieso nach hinten losgehen.

jurafragen  24.06.2013, 14:46
@biffi856

Wenn der Staatsanwalt dich anklagt und der Richter dich verurteilt, dann musst du auch noch mit einer Strafe rechnen.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 15:19
@blaccboxx

das ist mein erstes jahr da hat ich auch viele ausgaben beim einkauf und jetzt ist sommer ist doch verständlich oder wenn man mit 0 anfängt

Verstehe ich das richtig, dass er dir den Pelz als Nerz verkauft hat, es aber in Wirklichkeit ein Murmeltier sein soll? Dann hat er dich ja auch betrogen, dann könnt ihr euch gegenseitig anzeigen, das wird bestimmt lustig!

jurafragen  24.06.2013, 14:18

Verstehe ich das richtig

Nein, du verstehst das nicht richtig.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:19

nein ich habe in als nerz gekauft aber schon am bild gesehen das es was anderes ist der jenige der in dan gekauft hat will mich anzeigen wo ich in gekauft hab da past das schon

TanteMina  24.06.2013, 14:28
@biffi856

Versuch es mal mit Satzzeichen, dann ist dein Text wesentlich besser zu verstehen.

biffi856 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:39
@TanteMina

ich weiss leider habe ich eine recht schreib schwäche

Du MUßT auf jeden Fall die Verkauf rückabwickeln, da DU eine falsche Beschreibung in deine Anzeige gestellt hast. Ob du zusätzlich auch strafrechtlich belangt wirst, sei mal dahin gestellt. Ich denke, sobald du dem Käufer das Geld zurück gibst, wird es gar nicht erst zur Strafanzeige kommen.

Wenn Du falsche Angaben in der Warenbeschreibung gemacht hast, dann ist es Betrug.

Gewährlesitung und Rückgabe ist ein anderer Part.

jurafragen  24.06.2013, 14:19

Wenn Du falsche Angaben in der Warenbeschreibung gemacht hast, dann ist es Betrug.

Nein, denn Betrug setzt (u.a.) Vorsatz voraus.