Ist Kasse zählen und abrechnen als Verkäuferin Arbeitszeit?

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Strafbar macht sich der Arbeitgeber nicht.

Aber für mich gehört das eindeutig zur Arbeitszeit! Auch wenn das in einigen FirmenGeschäften oft so praktiziert wird ist das in meinen Augen rechtlich nicht haltbar.

Duschen und umziehen sind mE mit Laden aufräumen und Kasse abrechnen nicht zu vergleichen.

Zu bedenken ist dabei wirklich, ob es sich um einen Kleinbetrieb (bis zu 10 Vollbeschäftigte) handelt. Bei einer Weigerung würde sicher eine Kündigung erfolgen gegen die man sich dann nicht wehren kann.

verreisterNutzer  25.09.2012, 02:15

Grundsätzlich auch meine Meinung - der Knackpunkt liegt in der praxisnahen Anwendung.

Beispiel: Wenn ein Einzelhandelsgeschäft bis 18:00 Uhr geöffnet hat, kann man unmöglich um 17:45 Uhr anfangen auszufegen oder die Kasse abzurechnen! Habe ich beides schon erlebt :-(( Andere Länder werfen uns Deutschen mitunter zu Recht vor, bei uns herrsche eine "Service-Wüste"...

Aber konkret: Vor "eigentlichem Beginn" da sein um gewisse Dinge herzurichten bzw. länger bleiben um eine notwendige Nachbereitung zu erledigen ist im Prinzip O.K. - diese Zeit müsste jedoch als vollwertige Arbeitszeit angerechnet und damit bezahlt (!) werden.

Das zählt zur Arbeitsvorbereitung bzw. zum Aufräumen und ist ganz normal. Zur direkten Arbeitszeit wird es von den meisten Arbeitgebern nicht gerechnet....

Mit je 20 Minuten ist sie sogar noch gut dran, find ich. Bei unserem grossen Betrieb dauerte es oft fast eine 3/4 Stunde....

Wenn man sich vor der Arbeit erst umziehen muss, sollte man auch die entsprechende Zeit früher am Arbeitsplatz sein; oder wenn man nach der Arbeit duschen möchte, zählt das auch nicht zur Arbeitszeit.

TETTET  24.09.2012, 14:42

Das zählt zur Arbeitsvorbereitung bzw. zum Aufräumen und ist ganz normal. Zur direkten Arbeitszeit wird es von den meisten Arbeitgebern nicht gerechnet....

Mit je 20 Minuten ist sie sogar noch gut dran, find ich. Bei unserem grossen Betrieb dauerte es oft fast eine 3/4 Stunde....

Das mag durchaus Praxis sein, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun. Nach der ist es nämlich Arbeitszeit.

Wombatchen  27.09.2012, 09:26
@TETTET

Bei Recht und Praxis scheiden sich oft die Geister, leider. Und wenn man auf den Arbeitsplatz angewiesen ist, nimmt man die Praxis in Kauf.

eigentlich ist es Arbeitszeit! In vielen Geschäften ist das aber so ! Sie muss sich entscheiden , es ist Ihr Job , ob sie es weiter mitmacht oder nicht ! Bei einer Weigerung droht normalerweise die Kündigung! Armes D. aber so ist es