Ist Fitnessstudiovertrag gültig wenn ich Kopie des Vertrages erst nach der Kündigungsfrist bekomme?

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Einige Hobby- und Möchtegern-„Juristen“ sind offensichtlich überzeugt, zur Rechtsanwendung genügt es im richtigen Gesetz die passende Vorschrift zu finden. Sie irren! Der Gesetzgeber benutzt eine teilweise sehr abstrakte Sprache um in einer Vorschrift möglichst viele vergleichbare oder ähnliche Sachverhalte zu regeln. Zum richtigen Umgang mit dieser Abstraktion gehört oft die Kenntnis des Ursprungs bzw. der Absicht und der aktuellen sogenannten ständigen Rechtsprechung. Das und einiges mehr ist Inhalt des Jurastudiums.

Der erste Anschein lässt den Abschluss eines Vertrages vermuten. Wer sich allerdings auf den gesamten Inhalt des Vertrages und der AGB beruft, muss auch nachweisen können, dass der Vertragsnehmer (Fitnesskunde) den gesamten Inhalt vor Unterschrift gekannt hat. Durch die regelmässige Teilnahme und die Zahlungen ist also im Zweifel (Rechtsstreit) ein Vertrag mit den üblichen Bedingungen zustande gekommen und damit könnte die Anwendung der langen Kündigungsfrist erledigt sein. Zu gunsten des Kunden spricht hier zudem die angebl Vertragslaufzeit, die ein wesentl Grund für das Zurückbehalten sein könnte. Derzeit habe ich leider weder Zeit noch Gelegenheit die einschlägigen Urteile zu durchsuchen, aber unter Fitnessstudiovertrag sollte GOOGLE das passende finden.

Leider bist du selbst schuld. Du hättest nachfragen können, wie die Kündigungsfrist ist, und du hättest darauf bestehen müssen, eine Kopie zu erhalten.

Ich hätte nichts vor Ort unterschrieben, sondern zuhause alles durchgelesen und dort eine Kopie gemacht.

Der Vertrag gilt so, wie er geschlossen wurde. Dass du ihn dir vor der Unterzeichnung nicht durchgelesen hast, hat hierauf keine Auswirkung und ist allein dein Problem. Schliesslich hattest du bereits vor der Vertragsunterzeichnung die Moeglichkeit zur Kenntnisnahme der vereinbarten Kuendigungsmoeglichkeiten und diese dann auch so wie vereinbart akzeptiert.