Ist es erlaubt zwei Minijobs auf ein Mal zu haben?
7 Antworten
MiniBiene hat es ja schon richtig verlinkt. Du kannst so viele Minijobs haben wie du willst, solange der Freibetrag von 520 Euro nicht überschritten wird.
Du brauchst nicht einmal einen Hauptjob.
Allerdings kann es passieren das die Krankenversicherung die Jobs anders einstuft. Bei mir z.B. (Selbständig und Nebenjob) hat die Krankenkasse den Minijob als Hauptjob für die Berechnung eingestuft obwohl ich mit der Selbständigkeit deutlich mehr verdiene. Dadurch muss ich einen Eigenanteil zur Plegeversicherung für den Minijob zahlen.
Leider können die Krankenkassen das so machen.
Aber rein Steuerlich ändert das nichts.
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber denke schon.Musst halt nur dann die entsprechenden Steuern zahlen, weil du übr die Jahresfreigrenze kommst.
Liebe Grüße
Josephine
Nur ein Minijob neben dem Hauptjob
Der zusätzliche Minijob neben dem Hauptjob wird dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Nein, dann musst Du beim zweiten mit Steuerkarte arbeiten.