Ist es erlaubt, Dienstleister ohne deren Zustimmung auf einer Internetseite vorzustellen und miteinander zu vergleichen?

4 Antworten

Viel Spaß mit den Anwälten!

Ich möchte Dienstleister aus der selben Branche auf meiner Internetseite vorstellen und anhand der Bewertungen der Kunden auch miteinander vergleichen.

Wenn Du ein Urteil über den Dienstleister abgibst, solltest Du schon rechtlich sicher sein, das die Beurteilungen der Tatsache entsprechen.

Das ist erlaubt, wenn der Vergleich für jeden Betroffenen offen, fair, transparent und nachvollziehbar ist.

Ich rate Dir, in jedem Fall einen Anwalt zu konsultieren, bevor du anfängst.

... und Du solltest bereit sein Unterlassungsklagen auszufechten.

Ohne zustimmung des Anbieters hast du ganz schnell eine Klage am Hals.

was soll das Ergebnis sein ? Wie objektiv ist die Bewertung und wie willst du für deine Arbeit entlohnt werden ?

solche Seiten gibt es zuhaufe und meistens liegt immer der vorne wo am meisten das "Sponsert" siehe Versicherungsverleiche wie Check24 als Beispiel.

Du hast, wenn du Daten verarbeitest, eine Informationspflicht. Das heißt du mußt die Betreiber der Seiten nach meinem Wissen darüber in Kenntnis setzen.

soneugierig83 
Fragesteller
 28.04.2023, 13:12

In Kenntnis setzen reicht? Oder muss es auch eine Zustimmung/Erlaubnis sein?

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OliSPunkt  28.04.2023, 13:15
@soneugierig83

Da bin ich überfragt. Aber wenn du in Kenntnis setzt und es kommt kein Veto, dann ist es ja geduldet. Ich habe immer einen Account angelegt, wo der Betroffene eigenständig seine Daten ändern konnte und gebeten sich zu melden bei Löschungswunsch.

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