Hallo ... Vorgestern morgen wurde die gemeinsame Mietwohnung von meinem Freund und mir durchsucht. Daraufhin bekam ich einen Anruf vonder Vermietungsgesellschaft, dass sie uns entweder abmahnt, oder wir sollen ihr einen Brief schreiben in dem wir garantieren, dass wenn so ein Vorfall sich wiederholt wir freiwillig innerhalb 3 Monaten die Wohnung verlassen. Jetz stellen sich mir die Fragen
a) Darf man in so einem Fall abmahnen, selbst wenn die Polizei nichts verdächtiges gefunden hat? b) Ist die Vermieterin rechtlich dazu befugt, uns über den Grund der Hausdurchsuchung zu befragen? c) Ist es nicht Erpressung, entweder mit einer - vielleicht noch nicht mal zulässigen - Abmahnung oder mit so einer "freiwilligen Auszugsgarantie" zu drohen ??
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Das nennt sich Nötigung was die Vermietungsgesellschaft da abzieht und ist definitiv Strafbar. Was die Wohnungsdurchsuchung angeht das ist weder ein Kündigungs- noch ein Abmahnungsgrund, erst wenn ihr den Hausfrieden permanent stört sieht die Sache anders aus. Bei der Wohnungsdurchsuchung kann schließlich auch raus kommen das euch nicht vorgeworfen werden kann. Ich empfehle dringend eine Anwalt oder dem Mieterverein zu konsultieren.

Entweder / oder = Erpressung.
Geht zum RA !

Ist unzulässig, denn im Zweifel hast du ja keinerlei Einfluss darauf, dass die Polizei deine Wohnung durchsucht.
Abmahnung nicht hinnehmen.
Sie ist nicht berechtigt, nach dem Grund zu fragen.

da gehört deine vermieterin wohl zu den älteren herrschaften, die ihre augen überall hat und ihre nase überall reinstecken muss?! die hausdurchsuchung geht sie nichts an, sie weiß ja immerhin nicht den grund dafür. selbst wenn geht es sie nichts an! ich würde mal mit dem mieterschutzbund reden oder direkt einem anwalt. das IST erpressung und ich würde nicht darauf eingehen
Vermietungsgesellschaft!!
Überdenk einmal Deine Vorurteile.

Nein, das ist kein Grund für eine Abmahnung und auch kein Kündigungsgrund.
Dem Vermieter geht die ganze Angelegenheit auch nichts an.
Das ist pure Erpresserei! Dem Vermieter geht es gar nichts an,ob bei Euch eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat! Rein Rechtlich kann dein Vermieter nichts dagegen machen!
Schreiben ganz einfach ignorieren, da gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, nurWichtigmacherei einiger Angestellter.

Du kannst gegen Abmahnungen nichts machen keine Rücknahme durchsetzen oder sonst was. Rein rechtlich ist sie in diesem Zusammenhang ohne jegliche Konsequenz. Ich würde den Anruf ignorieren und keineswegs der Forderung nach einer schriftlichen Erklärung Folge leisten. Dir kann absolut nichts passieren.
genau so handeln!

Der Vermieter wird versuchen, diese Hausdurchsuchung als Störung des Hausfriedens zu erklären um damit die Abmahnung zu rechtfertigen. Bei einer einmaligen Sache kann dies aber keinesfalls als Störung des Hausfriedens gewertet werden. Bei mehrmaligen Vorkommnissen allerdings schon. Ich hoffe, es gab noch keine anderen Vorkommnisse. Wenn nein, abwarten. Sollte es tatsächlich eine Abmahnung geben, schreiben Sie unter Klärung des Sachverhaltes den Widerspruch. MfG

Vermieter ansprechen, erklären das dies Nötigung ist. Keine reaktion und Abmahnung, dann ab zum Anwalt! Natürlich kostet ein Rechtsanwalt etwas. Du kannst aber wahrscheinlich einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen und damit und 10 Euro nach Terminsvereinbarung zum Anwalt gehen,bzw. der Anwalt gibt dir diesen Antrag du füllst ihn aus und dann läuft die sache. Egal was die Polizei in deiner wohnung getan hat, man kann es dir nicht verbieten, ist ja ein gezwungener Besuch gewesen!!!Vielleicht will Vermieter nur wissen weshalb ihr als Kriminelle verdächtigt wurdet!
Natürlich kostet ein Rechtsanwalt mich was, aber wenn ich ihm am Telefon die Lage schildere, um zu entscheiden ob ein RA sich in dieser Sache lohnt, kostet mich das was?
Nein, wir wohnen ja erst seit ca 6 Wochen in dieser Wohnung. Die Vermieter kennen uns nicht persönlich, nur eine Angestellte die uns die Wohnung gezeigt hat und die vertraglichen Details mit uns besprochen hat. Ich weiß nicht, soll ich einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren und wenn ja - kostet mich das was? Wenn ich ihm nur die Situation telefonisch schildere?
du solltest (wenn nicht schon passiert) dem mieterschutzbund beitreten. kostet echt nicht viel im jahr, beratungsgespräche bzgl. solchen fragen werden (i.d.r) kompetent und kostenfrei geführt und ihr seid im falle eines rechtsstreits in mietsachen rechtsschutzversichert. heißt der prozess kostet euch in so einem falle nichts.
Natürlich kostet ein Rechtsanwalt etwas. Du kannst dir aufgrund deiner finanziellen Verhältnisse aber wahrscheinlich einen Berechtigungsschein beim für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht besorgen und damit und 10 Euro nach Terminsvereinbarung zum Anwalt gehen.
Du schreibst nichts über den Grund der Hausdurchsuchung. Ich mache mir gerade mein Bild über Eure Lebensumstände und komme zu dem Schluß, dass ich als Vermieterin auch Wert auf ein gutes Wohnumfeld für meine anderen Mieter legen würde. Vielleicht haben sich die Nachbarn dort gemeldet?
Der Grund der Hausdurchsuchung war "Verdacht der Sachbeschädigung durch Graffiti" . Lassen Sie mich unsere Lebensumstände kurz beschreiben. Ich bin 20 Jahre und fange zum nächsten Wintersemester mit meinem Jurastudium an. Mein Freund ist 23 Jahre und macht eine Ausbildung, etwas verspätet - ich weiß - aber ich denke, besser als nie. Er ist schon mal wegen Graffiti aufgefallen, und hat 3 Tage Jugendarrest bekommen. Die Polizei hat bei der Durchsuchung, wobei sie auch mein KFZ durchsucht hat, wozu sie meiner Meinung nach auch nicht befugt ist, nichts gefunden. Überhaupt nichts. Aber der Hausmeister hat gesehen, dass die Polizei da war und das der Vermietungsgesellschaft gemeldet, die das als "geschäftsschädigend" ansieht - was ich auch verstehen kann - aber soll ich mich deshalb zu so einem Schreiben drängen lassen, dass ich freiwillig ausziehe wenn so etwas wieder vorkommt, nur um keine Abmahnung zu bekommen ??
selbst wenn, ist dieses vorgehen trotzdem unter aller kanone! vielleicht haben die vermieter ja selbst die polizei (z.b. mittels eines anonymen anrufs) dazu gebracht die wohnung zu durchsuchen? wäre eine gute taktik die mieter auszusondern, die einem nicht passen, ohne das man einen wirklichen grund braucht.

a) Nein b) Nein c) Das ist nicht Erpressung sondern Nötigung.
Beides ist rechtswidrig. Ich würde das als Nötigung einordnen.

Kommt drauf an, was die Durchsuchung hervor gebracht hat. Nix gefunden? Dann sollte es der Vermieterin egal sein. Was gefunden? Hätte ich dann auch so meine Bedenken.
Ich denke die Abmahnung ist nicht Rechtens,der Vermieter weiß ja nicht warum und weshalb die Polizei bei euch war

Ihr macht gar nichts!!! Wenn eine Abmahnung oder sowas kommt dann geht zu einem Mieterverein.