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Ist eine Hausdurchsuchung ein Grund für eine Abmahnung?

gefragt von summer90 am 05.11.2009 um 12:59 Uhr

Hallo ... Vorgestern morgen wurde die gemeinsame Mietwohnung von meinem Freund und mir durchsucht. Daraufhin bekam ich einen Anruf vonder Vermietungsgesellschaft, dass sie uns entweder abmahnt, oder wir sollen ihr einen Brief schreiben in dem wir garantieren, dass wenn so ein Vorfall sich wiederholt wir freiwillig innerhalb 3 Monaten die Wohnung verlassen. Jetz stellen sich mir die Fragen

a) Darf man in so einem Fall abmahnen, selbst wenn die Polizei nichts verdächtiges gefunden hat? b) Ist die Vermieterin rechtlich dazu befugt, uns über den Grund der Hausdurchsuchung zu befragen? c) Ist es nicht Erpressung, entweder mit einer - vielleicht noch nicht mal zulässigen - Abmahnung oder mit so einer "freiwilligen Auszugsgarantie" zu drohen ??

Danke im Voraus für eure Hilfe.

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Recht x 34.931 Mietrecht x 3.855 Wohnungsdurchsuchung x 3

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 5. November 2009 13:04
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Das nennt sich Nötigung was die Vermietungsgesellschaft da abzieht und ist definitiv Strafbar. Was die Wohnungsdurchsuchung angeht das ist weder ein Kündigungs- noch ein Abmahnungsgrund, erst wenn ihr den Hausfrieden permanent stört sieht die Sache anders aus. Bei der Wohnungsdurchsuchung kann schließlich auch raus kommen das euch nicht vorgeworfen werden kann. Ich empfehle dringend eine Anwalt oder dem Mieterverein zu konsultieren.


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 5. November 2009 13:00
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Entweder / oder = Erpressung.

Geht zum RA !


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 5. November 2009 13:01
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Ist unzulässig, denn im Zweifel hast du ja keinerlei Einfluss darauf, dass die Polizei deine Wohnung durchsucht.
Abmahnung nicht hinnehmen.
Sie ist nicht berechtigt, nach dem Grund zu fragen.


KriLu
beantwortet von KriLu am 5. November 2009 13:01
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da gehört deine vermieterin wohl zu den älteren herrschaften, die ihre augen überall hat und ihre nase überall reinstecken muss?! die hausdurchsuchung geht sie nichts an, sie weiß ja immerhin nicht den grund dafür. selbst wenn geht es sie nichts an! ich würde mal mit dem mieterschutzbund reden oder direkt einem anwalt. das IST erpressung und ich würde nicht darauf eingehen

Kommentar von Auskunft am 5. November 2009 13:07

Vermietungsgesellschaft!!

Überdenk einmal Deine Vorurteile.


Malkia
beantwortet von Malkia am 5. November 2009 13:01
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Nein, das ist kein Grund für eine Abmahnung und auch kein Kündigungsgrund.
Dem Vermieter geht die ganze Angelegenheit auch nichts an.


merci27
beantwortet von merci27 am 5. November 2009 13:00
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das geht die Vermieter nichts an.


galliano
beantwortet von galliano am 5. November 2009 13:00
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Anwalt einschalten


juezi
beantwortet von juezi am 5. November 2009 13:00
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a) nein b) nein c) nein


panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 7. November 2009 03:15
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Das ist pure Erpresserei! Dem Vermieter geht es gar nichts an,ob bei Euch eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat! Rein Rechtlich kann dein Vermieter nichts dagegen machen!


anonym
beantwortet von waltghaupt am 6. November 2009 17:08
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Schreiben ganz einfach ignorieren, da gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, nurWichtigmacherei einiger Angestellter.


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:34
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Du kannst gegen Abmahnungen nichts machen keine Rücknahme durchsetzen oder sonst was. Rein rechtlich ist sie in diesem Zusammenhang ohne jegliche Konsequenz. Ich würde den Anruf ignorieren und keineswegs der Forderung nach einer schriftlichen Erklärung Folge leisten. Dir kann absolut nichts passieren.

Kommentar von Gerhart am 6. November 2009 11:07

genau so handeln!


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 19:59
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Der Vermieter wird versuchen, diese Hausdurchsuchung als Störung des Hausfriedens zu erklären um damit die Abmahnung zu rechtfertigen. Bei einer einmaligen Sache kann dies aber keinesfalls als Störung des Hausfriedens gewertet werden. Bei mehrmaligen Vorkommnissen allerdings schon. Ich hoffe, es gab noch keine anderen Vorkommnisse. Wenn nein, abwarten. Sollte es tatsächlich eine Abmahnung geben, schreiben Sie unter Klärung des Sachverhaltes den Widerspruch. MfG


coloredhorse
beantwortet von coloredhorse am 5. November 2009 14:14
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Vermieter ansprechen, erklären das dies Nötigung ist. Keine reaktion und Abmahnung, dann ab zum Anwalt! Natürlich kostet ein Rechtsanwalt etwas. Du kannst aber wahrscheinlich einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen und damit und 10 Euro nach Terminsvereinbarung zum Anwalt gehen,bzw. der Anwalt gibt dir diesen Antrag du füllst ihn aus und dann läuft die sache. Egal was die Polizei in deiner wohnung getan hat, man kann es dir nicht verbieten, ist ja ein gezwungener Besuch gewesen!!!Vielleicht will Vermieter nur wissen weshalb ihr als Kriminelle verdächtigt wurdet!


anonym
beantwortet von summer90 am 5. November 2009 13:30
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Natürlich kostet ein Rechtsanwalt mich was, aber wenn ich ihm am Telefon die Lage schildere, um zu entscheiden ob ein RA sich in dieser Sache lohnt, kostet mich das was?


anonym
beantwortet von summer90 am 5. November 2009 13:20
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Nein, wir wohnen ja erst seit ca 6 Wochen in dieser Wohnung. Die Vermieter kennen uns nicht persönlich, nur eine Angestellte die uns die Wohnung gezeigt hat und die vertraglichen Details mit uns besprochen hat. Ich weiß nicht, soll ich einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren und wenn ja - kostet mich das was? Wenn ich ihm nur die Situation telefonisch schildere?

Kommentar von forest6378 am 5. November 2009 13:24

du solltest (wenn nicht schon passiert) dem mieterschutzbund beitreten. kostet echt nicht viel im jahr, beratungsgespräche bzgl. solchen fragen werden (i.d.r) kompetent und kostenfrei geführt und ihr seid im falle eines rechtsstreits in mietsachen rechtsschutzversichert. heißt der prozess kostet euch in so einem falle nichts.

Kommentar von Helpless am 5. November 2009 13:25

Natürlich kostet ein Rechtsanwalt etwas. Du kannst dir aufgrund deiner finanziellen Verhältnisse aber wahrscheinlich einen Berechtigungsschein beim für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht besorgen und damit und 10 Euro nach Terminsvereinbarung zum Anwalt gehen.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 5. November 2009 13:06
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Du schreibst nichts über den Grund der Hausdurchsuchung. Ich mache mir gerade mein Bild über Eure Lebensumstände und komme zu dem Schluß, dass ich als Vermieterin auch Wert auf ein gutes Wohnumfeld für meine anderen Mieter legen würde. Vielleicht haben sich die Nachbarn dort gemeldet?

Kommentar von summer90 am 5. November 2009 13:16

Der Grund der Hausdurchsuchung war "Verdacht der Sachbeschädigung durch Graffiti" . Lassen Sie mich unsere Lebensumstände kurz beschreiben. Ich bin 20 Jahre und fange zum nächsten Wintersemester mit meinem Jurastudium an. Mein Freund ist 23 Jahre und macht eine Ausbildung, etwas verspätet - ich weiß - aber ich denke, besser als nie. Er ist schon mal wegen Graffiti aufgefallen, und hat 3 Tage Jugendarrest bekommen. Die Polizei hat bei der Durchsuchung, wobei sie auch mein KFZ durchsucht hat, wozu sie meiner Meinung nach auch nicht befugt ist, nichts gefunden. Überhaupt nichts. Aber der Hausmeister hat gesehen, dass die Polizei da war und das der Vermietungsgesellschaft gemeldet, die das als "geschäftsschädigend" ansieht - was ich auch verstehen kann - aber soll ich mich deshalb zu so einem Schreiben drängen lassen, dass ich freiwillig ausziehe wenn so etwas wieder vorkommt, nur um keine Abmahnung zu bekommen ??

Kommentar von forest6378 am 5. November 2009 13:16

selbst wenn, ist dieses vorgehen trotzdem unter aller kanone! vielleicht haben die vermieter ja selbst die polizei (z.b. mittels eines anonymen anrufs) dazu gebracht die wohnung zu durchsuchen? wäre eine gute taktik die mieter auszusondern, die einem nicht passen, ohne das man einen wirklichen grund braucht.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 5. November 2009 13:05
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a) Nein b) Nein c) Das ist nicht Erpressung sondern Nötigung.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 13:04
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Beides ist rechtswidrig. Ich würde das als Nötigung einordnen.


Vrostie
beantwortet von Vrostie am 5. November 2009 13:02
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Kommt drauf an, was die Durchsuchung hervor gebracht hat. Nix gefunden? Dann sollte es der Vermieterin egal sein. Was gefunden? Hätte ich dann auch so meine Bedenken.


anonym
beantwortet von sachsenmaier am 5. November 2009 13:01
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Ich denke die Abmahnung ist nicht Rechtens,der Vermieter weiß ja nicht warum und weshalb die Polizei bei euch war


anonym
beantwortet von wissen78 am 5. November 2009 13:01
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nein,nein,nein


Dani007
beantwortet von Dani007 am 5. November 2009 13:00
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Ihr macht gar nichts!!! Wenn eine Abmahnung oder sowas kommt dann geht zu einem Mieterverein.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 5. November 2009 13:00
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das geht den Vermieter nichts an.


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