Ist ein Vermächtnis vererbbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Onkel vor deinem Vater verstorben ist, hatte dein Vater Anspruch auf das Vermächtnis, auch wenn das Testament noch nicht offiziell eröffnet worden war.

Damit geht dann das ihm zugespruchene Vermächtnis in seine eigene Erbmasse über, wird also weitervererbt, in der Regel an Frau und Kinder, sofern testamentarisch oder erbvertraglich nicht anders geregelt.

Steht jetzt meinen Brüdern auch noch das Vermächtnis zu oder erben das die Erben des Vermächtnisnehmers?

Ähm, (auch) deine Brüder sind doch die Erben des Vermächtnisnehmers - oder habt ihr nicht denselben Vater?

nischu 
Fragesteller
 13.05.2011, 13:33

Ja klar auch meine Brüder sind Erbe, habe ich mich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Also d.h. dieses Vermächtnis wird dann unter uns dreien geteilt. Es geht hier um Sparbücher und Kontoguthaben. Die Sparkasse sieht dies anders und hat den beiden Erben die Sparbücher überschrieben. Das Problem ist das mein Vater keine ausdrücklich Erklärung abgegeben hat das er den Anspruch auf das Vermächtnis geltend macht. Er hat nur immer gesagt dass das Geld ihm gehöre und hat auch schon einen kleinen Betrag davon abgehoben bei der Bank. Woher weißt du genau dass das Vermächtnis in die Erbmasse übergeht? Hier gibt es anscheinend viele verschiedene Meinungen.

 

Vielen Dank schonmal für deine Antwort!

Duddits  13.05.2011, 18:28
@nischu

 dieses Vermächtnis wird dann unter uns dreien geteilt.

Das kommt nun wiederum auf das Testament deines Vaters an. Er könnte ja z.B. verfügt haben, dass nur du erben sollst und deine Brüder sich mit dem Pflichtteil zufrieden geben müssen.

 Die Sparkasse sieht dies anders und hat den beiden Erben die Sparbücher überschrieben.

Das ist vom Prinzip her auch richtig. Denn nicht die Sparkasse ist verantwortlich dafür, dass das Vermächtnis in die gewünschten Hände kommt, sondern die Erben, ggfs. der vom Erblasser eingesetzte Testamentsvollstrecker.

Mein Wissen beruht auf Erfahrung, aber es wird sich vermutlich auch eine passende Quelle im Internet finden.

nischu 
Fragesteller
 14.05.2011, 18:33
@Duddits

Das Problem ist das der Vermächtnisnehmer als gleichzeitig Testamentsvollstrecker ist!!

 

Sohn bis zum OLG geschafft????

Auch ein Vermächtnisnehmer muss gegenüber den beschwerten Erben ausdrücklich erklären, ob er das Vermächtnis annimmt. Denn er kann es auch ausschlagen, wenn z. B. auf dem vermachten Gegenstand Schulden lasten.

Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht dann  Anspruch auf Eigentumsübergang.

Ein Formerfordernis besteht hier nicht, eine stillschweigende Annahme gibt es jedoch nicht. Im Zweifelsfall können die Erben unter Fristsetzung vom Vermächtnisnehmer verlangen, sich zu erklären.

Sollte er diese Forderung nicht beweisbar vor seinem Tod gestellt haben, fällt das Vermächtnis wieder dem Erbe zu.

Sollte der Vater vor dem Onkel verstorben sein, ist das Vermächtnis unwirksam (§ 2160 BGB).

HTH

G imager761

nischu 
Fragesteller
 13.05.2011, 13:25

Gibt es hierzu eine besondere Frist um diese Erklärung abzugeben? Die 6-Wochenfrist nach Testamentseröffnung sind noch nicht vorbei. Dann müsste doch der Anspruch auch vererbbar sein oder? Er hat gar nichts gesagt nur immer das ihm das Geld ja gehöre und hat wohl auch schon was vom Bankkonto (vermacht wurden hier Konten und Sparbücher) abgehoben.

Die Bank sieht dies jedoch aus so und hat den Erben das Geld überschrieben.

Darf ich fragen woher die dies genau weißt? Würde mich interessieren weil diese Angelegenheit wohl sehr knifflig ist.

 

LG

nischu 
Fragesteller
 13.05.2011, 13:25

Gibt es hierzu eine besondere Frist um diese Erklärung abzugeben? Die 6-Wochenfrist nach Testamentseröffnung sind noch nicht vorbei. Dann müsste doch der Anspruch auch vererbbar sein oder? Er hat gar nichts gesagt nur immer das ihm das Geld ja gehöre und hat wohl auch schon was vom Bankkonto (vermacht wurden hier Konten und Sparbücher) abgehoben.

Die Bank sieht dies jedoch aus so und hat den Erben das Geld überschrieben.

Darf ich fragen woher die dies genau weißt? Würde mich interessieren weil diese Angelegenheit wohl sehr knifflig ist.

 

LG

nischu 
Fragesteller
 13.05.2011, 13:25

Gibt es hierzu eine besondere Frist um diese Erklärung abzugeben? Die 6-Wochenfrist nach Testamentseröffnung sind noch nicht vorbei. Dann müsste doch der Anspruch auch vererbbar sein oder? Er hat gar nichts gesagt nur immer das ihm das Geld ja gehöre und hat wohl auch schon was vom Bankkonto (vermacht wurden hier Konten und Sparbücher) abgehoben.

Die Bank sieht dies jedoch aus so und hat den Erben das Geld überschrieben.

Darf ich fragen woher die dies genau weißt? Würde mich interessieren weil diese Angelegenheit wohl sehr knifflig ist.

 

LG