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Ist ein Arbeitsvertrag per email ohne Unterschrift gültig??

gefragt von kaefer1002kaefer1002 am 07.12.2007 um 11:33 Uhr

Ist ein Arbeitsvertrag per email ohne Unterschrift rechtsgültig??


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tradaix
beantwortet von tradaix am 7. Dezember 2007 11:42
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Das ausgefüllte Formular eines Arbeitsvertrages ist ohne Unterschrift des Arbeitgebers selbst dann ungültig, wenn der Vertrag den Stempel des Unternehmens trägt. Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen schriftlichen Vertrag verständigt haben, muss der Arbeitsvertrag die Unterschrift beider Parteien tragen. (LAG Rheinland-Pfalz Az. 2 Sa 775/ 99)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. Dezember 2007 11:34
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Das kommt auf den Einzelfall an. Für Deutschland gilt, dass ein Arbeitsvertrag erst durch Unterschrift volle Gültigkeit erlangt. Alles andere ist bestenfalls eine mehr oder weniger unverbindliche Absichtserklärung.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 7. Dezember 2007 11:35
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Nein. Nur im Orginal, mit Durchschlag für dichund Unterschrieben!


anonym
beantwortet von pjakobs am 7. Dezember 2007 11:43
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nein, natürlich nicht.

pj


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. Dezember 2007 11:43
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Zwar hat jeder Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz einen Anspruch auf einen schriftlichen und vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag kann aber auch formfrei, also in jeder beliebigen Form und somit auch mündlich, wirksam geschlossen werden und wirksam sein. Der Vergütungsanspruch entsteht dann mit der Arbeitsleistung. Nur der Nachweis, was vereinbart wurde, kann bei fehlendem schriftlichem Arbeitsvertrag schwieriger sein. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht, wenn keine abweichenden Vereinbarungen bewiesen werden können.


Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 19. Dezember 2007 21:04

Der Arbeitnehmer hat nicht einen Anspruch, sondern der AG ist auf der Grundlage des Nachweisgesetzes verpflichtet, die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses zu nennen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.


optimist
beantwortet von optimist am 7. Dezember 2007 12:04
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Grundsätzlich können Verträge nach deutschem Recht auch mündlich und formlos abgeschlossen werden. Problematisch wird es dann, wenn daraus ein Rechtsstreit entsteht und nirgenwo die Vereinbarungen dokumentiert und beidseitig unterschrieben sind.

Wir schliessen übrigens täglich immer wieder mündliche Verträge ab, zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt. Auch da kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande nach deutschem Recht.

Kommentar von C2d76d130b169b15aa34788b2715c353smallgerhanss am 7. Dezember 2007 12:17

Vollkommen richtig. Immer wieder gibt es hier von sogenannten Schlaumeiern Ratschläge. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Nur, ein per E Mail vereinbarter Vertrag ist mit Vorsicht zu genießen. Ein Vertrag per E Mail wird in der Regel nicht im Streitfall vor Gericht als Beweis gelten. Anders ist es wenn per Telefax ein Vertrag mit Unterschrift geschickt wird. Viele Behörden akzeptieren dieses.

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 7. Dezember 2007 13:16

Wenn eine E-Mail mit einer digitalen Signatur versehen ist, hat eine solche Vereinbarung auch vor deutschen Gerichten Bestand. Die Annahmebestätigung muss dann allerdings auch digital signiert sein. Es sind dann in jedem Falle 2 E-Mails, jeweils eine von jeder Vertragspartei mit digitaler Signatur notwendig.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 7. Dezember 2007 13:03
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Grundsätzlich ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht erforderlich. Wenn allerdings einer angefertigt wurde, muss er beide Unterschriften tragen.


anonym
beantwortet von Flinspach am 7. Dezember 2007 13:17
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