Ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Erschwerniszulage zu zahlen?
Ich bin Maler und Lackierer und führe bei uns im Betrieb viel Betonsanierungen und Wärmedämmung aus. Laut Tarifvertrag stehen bei Betonsanierung und Wärmedämmung (Nur mit Dämmwolle ) Erschwerniszuschläge von 10 Prozent pro Stunde Den Arbeitnehmer zu . Mein Chef zahlt die nicht er sagt er muss sie nicht zahlen weiss jemand wie sowas rechtens abläuft ? Danke für die Antwort
2 Antworten
Wenn Dein Arbeitgeber beispielsweise nicht dem Arbeitgeberverband angeschlossen ist, haben Tarifverträge für ihn zunächst einmal grundsätzlich keine rechtliche Bindung. Denn Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgeberverbänden und den jeweiligen Gewerkschaften ausgehandelt. Ist er also nicht im Arbeitgeberverband und / oder Du nicht in der Gewerkschaft, dann besteht für den Arbeitgeber auch keine rechtliche Verpflichtung,
Mein Chef ist sogar Innungmeister ich denke das er dann was mit den Arbeitgeberverbände was zutun hat
Wenn das im Tarifvertrag steht dann muss er das auch zahlen, sonst Arbeitsgericht. Aber mich würde interessieren was eine Erschwerniszulage ist.
Er muss nur dann zahlen, wenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer in der betreffenden Gewerkschaft! Nur dann besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu! Andernfalls sind für ihn die Tarifverträge rechtlich nicht bindend! Da hilft dann auch kein Arbeitsgericht.
Einzige Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich (durch Minister) erklärt.