Ist diese Vorgehensweise verboten und strafbar?

7 Antworten

Das heißt wenn ihr in den Laden geht, wird man euch nicht zuhören.

Warum nicht? Der Bon ist keine Pflicht bei einem Sachmangel.

Also kauft ihr eine zweite Tastatur des selben Typs und reklamiert einen Tag später die zuvor gekaufte Tastatur mit dem neun Bon. Sagt, ihr wollt das Gerät zurück geben und euer Geld zurück

Wenn Du Pech hast, lassen sie sich nicht darauf ein, sondern geben Dir eine neue.

wenn du den Verkäufer noch kennst, das Kaufdatum und ca. die uhrzeit weisst könnte es auch ohne Bon gehen. Bleibt denen überlassen ob die darauf eingehen.

Sei ehrlich und sage Du hast nicht viel Geld und dachtest in deiner "jugendlichen Unerfahrenheit" hast Du nie damit gerechnet dass Dies gleich kaputt geht.

Gebe lieber ein wenig mehr Geld aus, dannn hast du etwas richtiges.

Ich würde es genauso machen, da die Tastatur nicht mit Seriennummerbindung verkauft wird sollte das sogar klappen.

Aber wenn die 2te dann auch nicht funktioniert ist das Pech.

auch wenn es unter den gegebenen ansichten nach recht auschaut. es ist nicht rechtens. du täuschst den verkäufer über den zustand dieser tastatur.

ich würde es noch einmal mit etwas geduld und höflichkeit versuchen. anderenfalls bliebe noch, sich mal an den hersteller zu wenden. oft ist der bereit, schon aus kulanz so was "billiges" wie eine tastatur zu ersetzen.

lg, Anna

Sie können dir bei der Reklamation halt eine andere funktionierende Tastatur geben, einen Anspruch auf das Geld hast du nicht.