Ist die Mitnahme Dritter im Firmenwagen möglich?

2 Antworten

Betrachte das Auto als ein Arbeitsmittel, das Dir Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Wie eine Maschine, die nur von Betriebsangehörigen bedient oder zu betrieblichen Zwecken genutzt werden darf verhält es sich auch mit dem Kfz.

Der Arbeitgeber kann selbstverständlich die Nutzung des Arbeitsmittel in seinem Sinne bestimmen und alles was darüber hinaus geht untersagen.

Die Mitnahme Deiner Ehefrau ist deshalb ausgeschlossen, Du würdest damit gegen Deinen Arbeitsvertrag verstoßen.

Was meinst du genau? Wenn du die Frage versicherungstechnis meinst, wäre jede Person abgesichert, da eine Kfz Versicherung ja nicht unterscheidet, ob ein Mitfahrer privat oder geschäftlich mitfahren durfte.

Fujiii 
Fragesteller
 29.07.2016, 06:39

Ich trete demnächst eine Stelle im Außendienst an. Dafür stellt mir der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung. Die private Nutzung des Wagens ist laut Arbeitsvertrag untersagt. Desweiteren ist laut Arbeitsvertrag die Mitnahme Dritter im Wagen untersagt. Auf den Hinweis, dass unter den Begriff „Dritte“ nicht nur Angehörige, sondern auch Kollegen fallen, meinte der Arbeitgeber: „
alle Personen, die in der Firma eingebunden sind oder in Verbindung stehen, so auch Kollegen und Kunden,  dürfen mitgenommen werden. Andere Dritte nicht, da die Firma hierfür keine Haftung übernimmt! Das Auto soll nur geschäftlich genutz werden!“ Ich möchte nur sichergehen, dass mich meine Frau auf Dienstfahrten begeiten kann. Oder sollte ich hierfür eine zusätzliche Versicherung abschließen? Danke Euch vielmals für Euere Unterstützung!