Ist die Mitnahme Dritter im Firmenwagen möglich?
Ich trete demnächst eine Stelle im Außendienst an. Dafür stellt mir die Firma einen Firmenwagen zur Verfügung. Die private Nutzung des Wagens ist laut Arbeitsvertrag untersagt. Außerdem ist im Vertrag die Mitnahme Dritter untersagt. Nach meinem Hinweis dem Arbeitgeber gegenüber, dass unter den Begriff "Dritte" nicht nur Angehörige, sondern auch Kollegen fallen, meinte der Arbeitgeber: "nein, nur Angehörige und Fremde dürfen nicht mitgenommen werden. Der Personenkreis, der bei der Firma eingebunden ist oder mit der Firma in Verbindung steht, wie Kollegen und Kunden, dürfe hingegen mitgenommen werden. Alle anderen seien nicht versichert und die Firma würde für diese keine Haftung übernehmen". Ist das überhaupt möglich? Kann der Arbeitgeber mir die Mitnahme eines bestimmten Personenkreises untersagen? Ich habe keine Lust auf Diskussionen zu diesem Thema, will nur sicher gehen, dass mich meine Frau auf Dienstfahrten begleiten kann. Oder sollte ich besser eine zusätzliche Versicherung abschließen? Danke Euch vielmals für Euere Hilfe!
2 Antworten
Betrachte das Auto als ein Arbeitsmittel, das Dir Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Wie eine Maschine, die nur von Betriebsangehörigen bedient oder zu betrieblichen Zwecken genutzt werden darf verhält es sich auch mit dem Kfz.
Der Arbeitgeber kann selbstverständlich die Nutzung des Arbeitsmittel in seinem Sinne bestimmen und alles was darüber hinaus geht untersagen.
Die Mitnahme Deiner Ehefrau ist deshalb ausgeschlossen, Du würdest damit gegen Deinen Arbeitsvertrag verstoßen.
Was meinst du genau? Wenn du die Frage versicherungstechnis meinst, wäre jede Person abgesichert, da eine Kfz Versicherung ja nicht unterscheidet, ob ein Mitfahrer privat oder geschäftlich mitfahren durfte.
Ich trete demnächst eine Stelle im Außendienst an. Dafür stellt mir der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung. Die private Nutzung des Wagens ist laut Arbeitsvertrag untersagt. Desweiteren ist laut Arbeitsvertrag die Mitnahme Dritter im Wagen untersagt. Auf den Hinweis, dass unter den Begriff „Dritte“ nicht nur Angehörige, sondern auch Kollegen fallen, meinte der Arbeitgeber: „
alle Personen, die in der Firma eingebunden sind oder in Verbindung stehen, so auch Kollegen und Kunden, dürfen mitgenommen werden. Andere Dritte nicht, da die Firma hierfür keine Haftung übernimmt! Das Auto soll nur geschäftlich genutz werden!“ Ich möchte nur sichergehen, dass mich meine Frau auf Dienstfahrten begeiten kann. Oder sollte ich hierfür eine zusätzliche Versicherung abschließen? Danke Euch vielmals für Euere Unterstützung!