Firmenwagen falsch betankt wer kommt dafür auf?

6 Antworten

Also entweder die Haftpflichtversicherung des Angestellten. Bei den neueren ist falsches betanken mit drin. Bei älteren muesste man nachsehen. Ansonsten kann der angestellte nichts machen. Der Chef das es auch nicht vom Lohn abziehen. Er hat dem Angestellten den Wagen überlassen und muss quasi auch damit rechnen, dass etwas schief laeuft oder passieren kann waehrend der ueberlassung.

Ist der Arbeitgeber in solchen fällen nicht gegen so etwas versichert?

Nein.

Hier wird von grober Fahrlässigkeit ausgegangen, sodass der AN dafür haftet.

Der Vollständigkeit halber: Wenn dem AN der Nachweis gelingt, dass es nicht grob fahrlässig war, dann haftet er nicht (leichte Fahrlässigkeit) oder nur anteilig (normale Fahrlässigkeit).

Den Wagen falsch zu betanken ist Selbstverschulden. Da muss die Firma garnichts zahlen. Der, der getankt hat muss für den Schaden aufkommen und kann froh sein, dass er es noch rechtzeitig bemerkt hat.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:26

Nein, denn dann würden die Angestellten zurecht sagen "ab sofort fahre ich keine Dienstwagen mehr"

Rolajamo  15.02.2021, 13:26
@KeinerZinkler

Nach deiner Logik dürfte dann niemand mehr arbeiten, denn der Arbeitgeber müsste für jede Dummheit haften.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:30
@Rolajamo

Tut er ja auch. Es gibt Dinge für die haftet der Arbeitnehmer selbst wenn er wissentlich etwas tut was er nicht tun soll. Wenn er einfach falsch getankt hat weil sein eigener wagen Benzin ist und der Firmenwagen Diesel dann ist das hier einfach ein Unfall und nicht Absicht

DerHans  15.02.2021, 13:31
@KeinerZinkler

Dann muss er sich aber auch einen anderen Job suchen.

Rolajamo  15.02.2021, 13:32
@KeinerZinkler

Gibt dafür doch genügend Beispiele. Jedesmal trägt der Tankende die Schuld.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:32
@DerHans

Nein, denn wenn jeder gefeuert werden würde der auf der arbeit Mal einen Fehler macht dann wären 100% der Bevölkerung arbeitslos weil Fehler menschlich sind

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:33
@Rolajamo

Weißt du wie oft sowas in meiner Firma schon vorgekommen ist? Hier hat nie jemand irgendwas bezahlt.

DerHans  15.02.2021, 13:33
@KeinerZinkler

Du hast davon gesprochen, dass er sich weigert, den Firmenwagen zu fahren. Das wäre ein Kündigungsgrund.

Rolajamo  15.02.2021, 13:34
@KeinerZinkler

Wenn die Firma das freiwillig übernimmt, ist das doch gut so. Man will das Verhältnis ja nicht unnötig verschlechtern.

Aber es ist nicht ihre Pflicht.

Valnar52  15.02.2021, 13:34
@KeinerZinkler
Wenn er einfach falsch getankt hat weil sein eigener wagen Benzin ist und der Firmenwagen Diesel dann ist das hier einfach ein Unfall und nicht Absicht

Die Rechtssprechung geht hier von grober Fahrlässigkeit aus. Und dann haftet der AN gegenüber seinem AG. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nicht, bei mittlerer haftet er anteilig.

Valnar52  15.02.2021, 13:35
@KeinerZinkler
Weißt du wie oft sowas in meiner Firma schon vorgekommen ist? Hier hat nie jemand irgendwas bezahlt.

Weil der Chef so nett war freiwillig darauf zu verzichten. Ändert nichts an der Rechtslage.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:36
@Valnar52

Dann würde ich jeden raten einen anderen Job zu erlernen. Einen indem man keinen Firmenwagen fahren muss.

Rolajamo  15.02.2021, 13:37
@KeinerZinkler

Oder man lernt einfach ein Auto richtig zu bedienen, wovon man ja mit abgeschlossender Fahrerlaubnis ausgehen sollte.

Valnar52  15.02.2021, 13:38
@KeinerZinkler

Und ich würde jedem raten nicht so dämlich zu sein nen Benziner mit Diesel zu betanken oder umgekehrt.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:39
@Valnar52

Wenn du jeden Tag ein anderes Auto fährst kannst du dich Mal vertun. Wenn dein AG dann dafür Geld verlangt würde ich eine weitere Arbeit die einen Dienstwagen benötigt ablehnen. Das zeugt nur von einer giftigen Firmenpolitik

Valnar52  15.02.2021, 13:41
@KeinerZinkler

Ein Blick auf den Tankdeckel reicht aus und ist wahrlich nicht zu viel verlangt.

Es geht hier aber auch nicht darum was man davon hält, wenn der AG den AN für sowas haftbar macht. Es geht hier um die Rechtslage.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:42
@DerHans

Wenn der AG von mir Geld für den Firmenwagen verlangt meine ich

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:44
@Valnar52

Und ich weiß das die Rechtslage eben nicht so ist. Wo ist der unterschied zwischen Diesel und benzin Tank das musst du mir erklären? Ein Diesel Hahn passt nicht in einen Benzinhahn aber ein benzinhahn passt in einen Diesel. Nach deiner Logik ist jeder Elektriker der einen Stromschlag abbekommt ebenfalls selbst schuld. Denn wenn man die Sicherheitsregeln beachtet ist ein Stromschlag quasi unmöglich

Rolajamo  15.02.2021, 13:45
@KeinerZinkler
Nach deiner Logik ist jeder Elektriker der einen Stromschlag abbekommt ebenfalls selbst schuld.

Ist er auch. Oder wer ist sonst schuld?

Und ich weiß das die Rechtslage eben nicht so ist.

Falsch, die Rechtslage sagt, dass der AG nichts zahlen muss. Wenn er nett ist, dann tut er das trotzdem. Aber er ist nicht in der Pflicht.

Valnar52  15.02.2021, 13:46
@KeinerZinkler

Es geht hier um den Grad der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung des AN. Bei Falschbetankung spricht der Beweis des ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit. Je nach den konkreten Umständen kann der Grad der Fahrlässigkeit aber durchaus geringer ausfallen. Das müsste der AN nun nachweisen.

ach deiner Logik ist jeder Elektriker der einen Stromschlag abbekommt ebenfalls selbst schuld. 

Vollkommen unpassender Vergleich. Bei der Frage geht es um Schäden die der AN seinem AG zufügt und nicht sich selbst.

KeinerZinkler  15.02.2021, 13:46
@Rolajamo

Nein und nein.

Beides falsch

Rolajamo  15.02.2021, 13:47
@KeinerZinkler

Nadann....wie gesagt gibt es genügend Fälle, in denen bereits ein Gericht bestätigt hat, das der Tankende für den Schaden aufkommen muss. Lohnt sich nicht hier zu diskutieren.

Familiengerd  15.02.2021, 15:28
@KeinerZinkler
Nein

Doch!

Falsches Betanken wird von den Gerichten aber generell als grob fahrlässig gewertet - wenn nicht besondere Umstände mildern zu berücksichtigen sind -, so dass der Arbeitnehmer zu haften hat.

denn dann würden die Angestellten zurecht sagen [... ]

Das ist rechtlich doch so etwas von belanglos!

schleudermaxe  15.02.2021, 17:28

Solche Schäden ordnet/bezahlt sogar meine Private Haftpflicht. Was bitte hast Du denn da für eine an der Backe?

Wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug dienstlich benutzt hat, dann wäre es die Betriebshaftpflicht, die den Schaden übernehmen kann.

DerHans  15.02.2021, 13:30

Dann wäre das für den Betrieb immer noch ein EIGENSCHADEN. Die Betriebshaftpflicht leistet nur gegenüber DRITTEN.

PoisonArrow  15.02.2021, 13:32
@DerHans

die Gewerbehaftpflicht wäre allerdings doch NICHT belangbar - oder?

Wenn es ein Mitarbeiter war, und ein Schaden außerhalb der KFZ-Versicherung entstanden ist, welche Form einer Haftpflicht würde dann greifen?

DerHans  15.02.2021, 13:35
@PoisonArrow

Gar keine. Hier ist zu prüfen, ob der Mitarbeiter wissen musste, was er da macht. Wie gesagt ein Führerschein-Neuling hat vielleicht tatsächlich keine Ahnung davon. Wobei man ja kaum die Zapfpistole in den falschen Tank bekommt.

Nur eine Betriebshaftpflicht der Tankstelle würde greifen, wenn hier das Personal der Tankstelle tätig gewesen wäre.

PoisonArrow  15.02.2021, 13:42
@DerHans

Gebe Dir recht - sowas hinzukriegen, .. oh Mann.

Davon ausgehend, dass dieser Mitarbeiter das Auto fahren konnte und durfte (sonst könnte er ja nicht zur Tanke fahren), hat er ja im Auftrag der Firma gehandelt und durch unsachgemäße Bedienung einen Schaden verursacht.

Wenn Du sagst "keine Versicherung ist da belangbar", wäre es so, dass der Auftraggeber (Chef...) mangels korrekter Einweisung selbst der Dumme ist und zahlen muss...?

DerHans  15.02.2021, 13:47
@PoisonArrow

Ja, wenn er z.B. den Lehrling beauftragt hätte, ist das sein eigenes unternehmerisches Risiko

PoisonArrow  15.02.2021, 13:52
@DerHans

Dann hat er ja im Prinzip GLÜCK, dass es "nur" 500 Euro waren ...

Danke für die Aufklärung!

schleudermaxe  15.02.2021, 17:32

Seine private H. bezahlt doch bestimmt, das reicht.

Das muss man schon sehr geschickt anstellen.

Und die private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt. Ein Arbeitnehmer handelt immer als "Handlungsgehilfe" seiner Firma.

Nur grobe Fahrlässigkeit oder Absicht führt dazu, dass der AN haften muss. Hat hier der Chef z.B. einen Führerschein-Neuling mit dem Betanken beauftragt, hat er sich einen Großteil der Kosten selbst zuzuschreiben.

Familiengerd  15.02.2021, 15:25
Nur grobe Fahrlässigkeit oder Absicht führt dazu

Falsches Betanken wird von den Gerichten aber generell als grob fahrlässig gewertet - wenn nicht besondere Umstände mildern zu berücksichtigen sind -, so dass der Arbeitnehmer zu haften hat.

schleudermaxe  15.02.2021, 17:31

Warum geschickt?

Sogar meine PH übernimmt solche Kosten bis 3.000 EUR, und das ist ja eine von den schlechten, behaupten hier einige Makler.

DerHans  15.02.2021, 17:35
@schleudermaxe

Aber ganz sicher nicht, bei einem Firmenwagen. Das widerspricht ja dem privaten Charakter der PH.

schleudermaxe  15.02.2021, 20:31
@DerHans

Hast mal richtig getippt, gilt nur für private Fahrzeuge, so das Kleingedruckte.

Die MA vom öD können weitere rein dienstliche Angelegenheiten absichern.