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Ist die Heizung in den Betriebskosten enthalten oder kommt dies noch dazu?

gefragt von NeuesEndeNeuesEnde am 08.11.2009 um 17:42 Uhr

Ich bin in eine Wohnung eingezogen, dort steht, daß die Netto-Kaltmiete XY, der Betriebskostenvorschuß YZ beträgt. Anschließend steht der entscheidende Satz "Insgesamt sind zzt. monatlich zu zahlen: ZZ".

Ist die Heizung (und Wasser) in den Betriebskosten enthalten oder kommt dies noch dazu?


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lotty
beantwortet von lotty am 8. November 2009 17:43
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man spricht von warmmiete = mit heizung


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 17:43
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Das ist da drin. Die Jahresabrechnung kommt dann noch.

Kommentar von 4dd4da77773e291430c129f60a1306b0smallNeuesEnde am 8. November 2009 17:47

Was hat es mit der Ja auf sich?


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 8. November 2009 17:44
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Die ist bereits in den NK enthalten - kann sich aber je nachdem, wieviel Du verbrauchst innerhalb eines Jahres - verändern - meistens verändern die sich derzeit nach oben;-)


anonym
beantwortet von nicolaj am 8. November 2009 17:44
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Heizung ist enthalten sonst müßte es extra aufgeführt sein.


Magiks
beantwortet von Magiks am 8. November 2009 17:44
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Wasser ist in BKA enthalten. Heizung hängt von der Heizungsart ab. Kohleofen zB und Gasetagenheizung sind nicht enthalten, Fernwärme, oder zentrale Hauswärme mit Gas, Strom od. Öl sind enthalten. Gruß Magiks :-)


Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 8. November 2009 17:55

Nö, nich bei mir.


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 8. November 2009 17:44
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Nein, leider nicht.
Du zahlst im Monat Kaltmiete+Nebenkosten (=Warmmiete) an den Vermieter.
Um Wärme und Strom nusst du dich selbst kümmern, das anmelden und einen Vertrag abschließen.

Kommentar von 4dd4da77773e291430c129f60a1306b0smallNeuesEnde am 8. November 2009 17:46

Einen Stromanbieter habe ich, auf die Heizung keinen Zugriff, da hier eine Zentralheizungsanlage ist.

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 8. November 2009 17:49

Tja, offensichtlich ist das in jedem Mietvertrag anders.
Ich musste sowohl meine Zentralheizung in der alten Wohnung, als auch die Gasheizung jetzt separat zahlen - damals an Vattenfall, jetzt an die Bewag.

Kommentar von 3af187daa47f97ce555954f57a5c0791smallMagiks am 8. November 2009 18:01

Nö, nich bei mir. :-)


regideur
beantwortet von regideur am 8. November 2009 17:44
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Die Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Versicherungen... sind in der Nebenkostenabrechnung zu entnehmen. Es kommt also nichts weiter hinzu. Es ist aber eine Vorauszahlung und so kann es sein das Du bei der Jahresabrechnung etwas wieder bekommst oder etwas nachzahlen musst.

Kommentar von 4dd4da77773e291430c129f60a1306b0smallNeuesEnde am 8. November 2009 17:48

So ist das also. Danke.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. November 2009 17:45
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ein gewisser sockelbetrag, ja...

wird bei der betriebskostenabrechnung eingerechnet


adianthum
beantwortet von adianthum am 8. November 2009 17:52
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Wenn es mit aufgeführt ist- ja, wenn nicht, musst du das beim Versorger selbst anmelden.


albatros
beantwortet von albatros am 8. November 2009 19:16
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Hier liegt mal wieder eine allgemeine Begriffsverwirrung vor. Obwohl ich schon mehrmals aufklärend geschrieben habe, wiederhole ich mich gerne heute nochmals: Miete setzt sich zusammen aus Nettomiete + Nebenkosten + Heizkosten, zusammen heißt das dann Bruttomiete. Die Begriffe Warmmiete und Kaltmiete sind nicht mehr gebräuchlich da sie sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Zu den Begriffen Betriebskosten und Nebenkosten: Betriebskosten setzen sich zusammen aus Neben- und Heizkosten. Wenn hier jemand schreibt, Betriebskosten gehören zu den Nebenkosten ist das schlichtweg Nonsens. Was Betriebskosten sind, steht klar definiert in der Betriebskostenverordnung. Die kann jeder über google einsehen um sich schlau zu machen.

Kommentar von 4dd4da77773e291430c129f60a1306b0smallNeuesEnde am 8. November 2009 19:33

Mit anderen W: "Insgesamt sind zzt. monatlich zu zahlen: ZZ" ist entscheidend, und es fallen im Monat tatsächlich nicht mehr als ZZ an.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 9. November 2009 00:14

Bei YZ (Betriebskosten) sind die Heizkosten incl., dementsprechend ist ZZ = Nettomiete + Heizkosten + Nebenkosten.


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