NeuesEnde am 08.11.2009 um 17:42 Uhr
Ich bin in eine Wohnung eingezogen, dort steht, daß die Netto-Kaltmiete XY, der Betriebskostenvorschuß YZ beträgt. Anschließend steht der entscheidende Satz "Insgesamt sind zzt. monatlich zu zahlen: ZZ".
Ist die Heizung (und Wasser) in den Betriebskosten enthalten oder kommt dies noch dazu?

Das ist da drin. Die Jahresabrechnung kommt dann noch.
NeuesEnde am 8. November 2009 17:47 Was hat es mit der Ja auf sich?

Die ist bereits in den NK enthalten - kann sich aber je nachdem, wieviel Du verbrauchst innerhalb eines Jahres - verändern - meistens verändern die sich derzeit nach oben;-)
Heizung ist enthalten sonst müßte es extra aufgeführt sein.

Wasser ist in BKA enthalten. Heizung hängt von der Heizungsart ab. Kohleofen zB und Gasetagenheizung sind nicht enthalten, Fernwärme, oder zentrale Hauswärme mit Gas, Strom od. Öl sind enthalten. Gruß Magiks :-)
moosmutzelchen am 8. November 2009 17:55 Nö, nich bei mir.

Nein, leider nicht.
Du zahlst im Monat Kaltmiete+Nebenkosten (=Warmmiete) an den Vermieter.
Um Wärme und Strom nusst du dich selbst kümmern, das anmelden und einen Vertrag abschließen.
NeuesEnde am 8. November 2009 17:46 Einen Stromanbieter habe ich, auf die Heizung keinen Zugriff, da hier eine Zentralheizungsanlage ist.
moosmutzelchen am 8. November 2009 17:49 Tja, offensichtlich ist das in jedem Mietvertrag anders.
Ich musste sowohl meine Zentralheizung in der alten Wohnung, als auch die Gasheizung jetzt separat zahlen - damals an Vattenfall, jetzt an die Bewag.
Magiks am 8. November 2009 18:01 Nö, nich bei mir. :-)

Die Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Versicherungen... sind in der Nebenkostenabrechnung zu entnehmen. Es kommt also nichts weiter hinzu. Es ist aber eine Vorauszahlung und so kann es sein das Du bei der Jahresabrechnung etwas wieder bekommst oder etwas nachzahlen musst.
NeuesEnde am 8. November 2009 17:48 So ist das also. Danke.

ein gewisser sockelbetrag, ja...
wird bei der betriebskostenabrechnung eingerechnet

Wenn es mit aufgeführt ist- ja, wenn nicht, musst du das beim Versorger selbst anmelden.

Hier liegt mal wieder eine allgemeine Begriffsverwirrung vor. Obwohl ich schon mehrmals aufklärend geschrieben habe, wiederhole ich mich gerne heute nochmals: Miete setzt sich zusammen aus Nettomiete + Nebenkosten + Heizkosten, zusammen heißt das dann Bruttomiete. Die Begriffe Warmmiete und Kaltmiete sind nicht mehr gebräuchlich da sie sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Zu den Begriffen Betriebskosten und Nebenkosten: Betriebskosten setzen sich zusammen aus Neben- und Heizkosten. Wenn hier jemand schreibt, Betriebskosten gehören zu den Nebenkosten ist das schlichtweg Nonsens. Was Betriebskosten sind, steht klar definiert in der Betriebskostenverordnung. Die kann jeder über google einsehen um sich schlau zu machen.
NeuesEnde am 8. November 2009 19:33 Mit anderen W: "Insgesamt sind zzt. monatlich zu zahlen: ZZ" ist entscheidend, und es fallen im Monat tatsächlich nicht mehr als ZZ an.
albatros am 9. November 2009 00:14 Bei YZ (Betriebskosten) sind die Heizkosten incl., dementsprechend ist ZZ = Nettomiete + Heizkosten + Nebenkosten.