Wohnung vermieten / Betriebskosten / Was sind Umlegungsschlüssel?

7 Antworten

Geh am besten zu Haus & Grund und/oder zur Hausverwaltung. Haus&Grund hat die richtigen Mietvertragsformulare. Man sollte nicht irgend eines nehmen, geschweige denn eines aus dem Schreibwarengeschäft. Die von Haus&Grund sind immer auf dem neuesten Stand und wenn man irgendwann mal rechtliche Probleme hat, ist es besser, wenn der Mietvertrag gleich so ist, wie ihn die Beratung von HG empfohlen hätte.

Zur Hausverwaltung gehst Du, weil die jedes Jahr die Kostenaufteilung auf die einzelnen Wohnungen machen und vermutlich auch die Trennung nach Mieterkosten und Eigentümerkosten ausweisen. Dort erfährst Du die Umlageschlüssel, die für Deine Wohnung gelten. Müßtest Du lt. Mietvertrag anders abrechnen, als die Hausverwaltung das vorgibt, hättest Du evt. ein großes Problem.

Im übrigen berät Dich Haus&Grund in allen Fragen rund um das vermietete Wohneigentum und da Du offenbar noch nicht viel weißt, ist es besser gleich mal auf deren Erfahrungen zurück zu greifen, als erst die eigenen (schlechten) machen zu müssen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit HG gemacht.

http://www2.haus-und-grund.com/hausundgrund_mietvertrag.html

Erstens, wie groß ist deine Wohnung? Pro qm solltest du 1 Euro für Heizung als Vorauszahlung berechnen. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Straßenreinigung, Abwasser, Frischwasser, Müllabfuhr, Flurlicht usw. sind umlagefähige Kosten. Du musst im Mietvertrag jede Position aufführen, die du auch umlegen möchtest. Positionen, die dort nicht gelistet sind, braucht der Mieter nicht zu zahlen. Ein Umlageschlüssel kann vom Vermieter bestimmt werden. Nach Personen, nach qm, gemischt bei unterschiedlichen Positionen. Ich lege Müll, Wasser, Abwasser und Flurlicht nach Personen um. Je mehr Personen im Haus wohnen, umso mehr brauchen z. B. Wasser oder produzieren Müll. Bei den Pos. Versicherungen, städt. GEbühren etc. lege ich nach Wohneinheiten um. Da es sich bei dir um eine Eigentumswohnung handelt, würde ich dir ebenfalls raten, den Haus- und Grundeigentümerverein zu Rate zu ziehen.

MfG Ulla

Umlageschlüssel ist der Faktor nach dem die BK be-/abgerechnet werden. Das ist, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, die Wohnfläche wenn eine verbrauchsabhängige Berechnung nicht möglich ist.

Es kann aber auch vereinbart werden das z. B. die Müllentsorgung nach Anzahl in der Wohnung lebenden Personen Abgerechnet werden.

Um Sicher zu stellen das die Mieter evtl. Mehrkosten nachzahlen müssen solltest Du monatliche Vorauszahlungen vereinbaren. Darüber mußt Du dann 1 x jährlich abrechnen.

100 € für eine wie große/kleine Wohnung?

Dir hier alles zu Betriebskosten zu erklären würde deutlich den Rahmen sprengen, darum empfehle ich Dir dringend die Mitgliedschaft bei Haus & Grund, da wird Dich bei allem rund ums Vermieten geholfen.

Also, eine ETW wird ja üblicherweise so abgerechnet wie ein Einfamilienhaus. Es gibt also (meist) nichts zu verteilen, weil die Kosten und Lasten ja festliegen. Es sei denn, es gibt einen Mieterwechsel. Achte auf einen Mietvertrag für Eigentumswohnungen und die Vorausleistungen lege fest anhand der Hausgeldzahlungen (Anteil umlegbare Kosten ud Lasten) zzgl. Grundsteuer bzw. weitere rein wohnungsbezogene Kosten und Lasten. Viel Glück.

Du musst dabei schreiben nach welchem Schlüssel du berechnest. Wenn die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus ist und du selber veranlagst wirst, dann übernehme den. Wenn du aber alleine in dem Haus wohnst, kannst du festlegen, wie der Schlüssel sein soll,z.B.: Abfall nach Personen, Niederschlagswasser nach qm, Heizung 50% auf qm und 50% nach Verbrauch oder auch nur nach Verbrauch, Versicherung und Grundstückssteuer............alles schön aufschreiben wie du es abrechnest