Ist das Schwarzarbeit, wenn die Ehefrau unangemeldet das Büro führt?
Folgendes Problem, die Ehefrau (Bürokauffrau) meines Freundes, hat seit dem bestehen seiner Firma (1999) das Büro geführt, ausgemacht war keine Entlohnung. Sie selbst hatte noch zusätzlich in einer anderen Firma fest angestellt, in ihrem Beruf gearbeitet. Es kam zur Trennung 2014 und die Ehefrau hat das Büro weiter geführt. Auf mehrfaches hinweisen, dass sie sich wenigsten bis 450 € anmelden möchte, ist sie nicht nachgegangen. Er hatte sich seit der Gründung der Firma, da er auch viel auf Montage gewesen ist und ihr auch die Prokura dadurch erteilt hatte, um nichts gekümmert, was das Büro anging, weil sie ihm alles abgenommen hatte. Und wenn es zur Erklärungsbedarf kam, hieß es immer von ihrer Seite her, ja ja mache ich noch. Seit 2012 ist sie in ihren Beruf arbeitsunfähig und bezieht seitdem Berufsunfähigkeitsrente, aber hat das Büro in seiner Firma weitergemacht. Jetzt ist meine Frage, sie stellte sich selbst nachträglich Stundenzettel (wurden auf einmal beim Anwalt vorgelegt) aus, entlohnte sich jeden Monat, mit Privatentnahme (meist 4 stellte Summe) auf ihr Konto überwiesen, bezog und bezieht noch heute die Rente und ist ja eigentlich in diesem Beruf arbeitsunfähig! Ist das Steuerhinterziehung, wie kann man die Ehefrau dafür belangen und welche Nachteile hat das für meinen Freund?
10 Antworten
Wenn keine Entlohnung ausgemacht und auch nicht gezahlt wurde, würde ich ihre Arbeit als ein Mithelfen werten.
Da sie allerdings nicht angestellt ist und schon gar keine Leitungsposition übernimmt, ist natürlich alles, wo ihre Unterschrift drauf ist, unwirksam.
Ebenso jede Art von Anweisungen, die sie gegeben hat.
Sollte sie Aufträge angenommen/erteilt haben, kann das natürlich ganz schön bitter werden.
Zum Selbstausstellen eines Gehalts ist sie ebenfalls nicht befugt, da sie - wie gesagt - nichteinmal in dem Unternehmen angestellt ist.
Das ist schlicht und ergreifend Diebstahl.
Zusätzlich eventuell noch Betrug.
Dein Freund sollte sich da auf jedenfall von einem Anwalt beraten lassen.
Tja, da hätte der Herr Firmeninhaber sich wohl mal besser um seine Firma kümmern müssen. Hat der wirklich gedacht, auch nach der Trennung wird die Ex weiterhin für umsonst sein Büro leiten? Spätestens nach der zweiten nicht beachteten Aufforderung, sich anzumelden, hätte er es in die Hand nehmen müssen: sie anmelden oder kündigen, weil sie gegen die Firmeninteressen handelt.
Das ist Sozial- und Steuerbetrug - und dafür kann man vom allem Deinen Freund belangen.
Er hätte das überprüfen müssen und ggf. selbst einleiten, dass die Ex angemeldet ist.
Er muß ja auch seinen Steuerberater überprüfen.
Ihr würde ich die Steuerfahndung aber auch nach Hause schicken.
Das nennt man Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Sie bekommt jeden Monat ein Gehalt und hat keine Sozialabgaben, nichts. Bar auf die Kralle sozusagen. Und bekommt noch die Rente - das ist eindeutig Betrug.
Wenn Du das beim Finanzamt meldest, bekommt Dein Freund mit Sicherheit jede Menge Schwierigkeiten. Dann kommen da nette Menschen vom Finanzamt zu Besuch und prüfen die gesamte Buchhaltung. Steuerfahndung nennt sich das, das will kein Mensch unbedingt haben.
lg Lilo
Das Ding ist, sie hatte auch die Buchhaltung gemacht und ihre Ausgaben so genial verstrickt, dass es ihr nicht nach zu sagen ist.
Ich selbst bin Buchhalterin und habe Einsicht gehabt um wenigstens etwas rauszubekommen.
Also wird er alleine die A-Karte haben und man kann sie für nichts belangen?
Immerhin hast du die schwarz beschäftigt! Das ist der am meisten strafbare Teil. Das was sie macht ist sozialbetrug, das ist auch strafbar. Hinzuverdienen darf sie nur 450€. Verdient sie mehr und das auch noch schwarz, macht sie sich ebenso strafbar. Genau wie du, denn du beschäftigst sie ja immerhin in deiner Firma und du hättest sie anmelden müssen. Nicht sie sich selber.