Ist aus dem Grundbuch ersichtlich, ob ein Grundstück vermietet oder verpachtet ist?

6 Antworten

Es sind angegeben:

die Gemarkung
Flurnummer
Flurstücknummer
die Wirtschaftsart
Lage und die Größe des Grundstücks

Auch Miteigentumsanteile an gemeinschaftlich genutzten Grundstücken (z.B.Wegeflächen) können im Bestandsverzeichnis der sog. “herrschenden” Grundstücke gebucht werden.

Abteilung I

In dieser Abteilung sind der Alleineigentümer oder die Miteigentümer eingetragen. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, so müssen entweder die Anteile in Bruchteilen angegeben oder das Rechtsverhältnis der Gemeinschaft (Beteiligungsverhältnis) bezeichnet werden(§47GBO).

Die früheren Eigentümer sind rot unterstrichen. In der Nebenspalte “Grundlage der Eintragung” ist angeführt auf Grund welchen Rechts der Eigentümer eingetragen worden ist, z.B.

Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft.

Abteilung II

Hier werden die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Alle freiwillig übernommene Lasten kommen für eine Eintragung in Betracht und sind bei einem Vorhandensein dort zu ersehen:

Auflassungsvormerkung, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Erbbaurecht, Dauernutzungsrecht, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch (Nutzungsrecht)Vorverkaufsrecht, Nachbarschaft

An Verfügungsbeschränkungen werden eingetragen:

NacherbenvermerkTestamentsvollstreckervermerkKonkurs- und VergleichsvermerkSanierungs- und UmlegungsvermerkVerwaltungs- und Benutzungsregelungen

Abteilung III

Diese Abteilung dient der Aufnahme von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen,Widersprüche und Veränderungen (Abtretung, Löschung etc).


Nein. Aus dem Grundbuch sind die Eigentümer ersichtlich, ob das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist und ob irgendwelche Bedingungen wie z.B. ein Überfahrtsrecht bestehen.

Das Grundbuch beinhaltet nur die Eigentümer mehr nicht. Die genauen Daten des Flurstücks stehen auch drinn. Eine Vermietung/Verpachtung sind daraus nicht ersichtlich, nur beim Eigentümer. 

Nein, das ist ein schuldrechtliches Verhältnis, das im Grundbuch nichts verloren hat.

Nein, das waere teuer, wenn man Vermietungen ins Grundbuch ein- und austragen muesste.