IPhone auf Willhaben verkaufen?

3 Antworten

Früher oder später fliegst du auf, weil die Konkurrenz ja auch nicht schläft. Oder einer deiner zukünftigen Kunden schwärzt dich an, weil du nicht so willst, wie er sich das vorstellt.:)

In Deutschland musst Du ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Als Gewerblicher kannst Du die Gewährleistung und die Rücknahme auch nicht ausschließen.

Und ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei Euch in Österreich anders ist.

Fragesteller142 
Fragesteller
 07.02.2021, 18:06

Danke für die Information!

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Ratefuchs007  07.02.2021, 18:09
@Fragesteller142

Gerne.

Und wenn das wie vermutet bei Euch auch so ist und die zuständigen Behörden auf Dich aufmerksam werden - was übrigens gar nicht soo unwahrscheinlich ist - dann solltest Du Dich warm anziehen:
Bei uns z.B. wird's dann nämlich ziemlich schnell vierstellig. ;-)

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Fragesteller142 
Fragesteller
 07.02.2021, 18:57
@Ratefuchs007

Eine Frage hätt' ich noch: Bei Willhaben hab ich die möglichkeit den Profiltyp als gewerblich anzukreuzen, jedoch muss ich keine weiteren Dokumente,.. angeben. Wie funktioniert das?

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Ratefuchs007  07.02.2021, 18:58
@Fragesteller142

Das weiß ich nicht, da ich mit Willhaben nichts am Hut habe.

Aber ich kann Dir versichern, dass ein bloßes Ankreuzen ganz sicher nicht genügt.

Dünnes Eis, auf dem Du da wandelst, gaaanz dünnes Eis...

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Fragesteller142 
Fragesteller
 07.02.2021, 19:00
@Ratefuchs007

Joa, I was, hab mir (leider) darüber die ganze Zeit keine Sorgen gemacht, was ist denn jetzt des gscheiteste, was ich machen könnt?

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Ratefuchs007  07.02.2021, 19:01
@Fragesteller142

Deine Tätigkeit umgehend (!) einstellen und Dich informieren, und zwar bei den dafür zuständigen Stellen, nicht bei GF.

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Ich denke schon das das unter Gewerbe fällt.