Ist dieses Inkasso-Verfahren rechtens?
Hallo,
Vor etwa über einem Jahr bekam ich von meinem Stromanbieter ein Mahnschreiben über 350€ (zum damaligen Zeitpunkt schätzungsweise eine Nachzahlung), monatliche Anschläge wurden pünktlich per Dauerauftrag überwiesen.
Nachdem ich diese Rechnung niemals besaß, forderte ich diese 5x schriftlich beim Stromanbieter an. Ich habe niemals eine Rechnungskopie bekommen in der ersichtlich ist, wie der Betrag zustande gekommen ist.
Nach 4 Monaten und unzähligen Mahnschreiben kündigte mein Stromanbieter den Vertrag und ich wechselte dadurch automatisch zum Grundversorger.
Vor 2 Wochen bekam ich nun vom beauftragen Inkassounternehmen ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe des doppelten Rechnungsbetrages. Diesem habe ich widersprochen, mit dem Grund, dass ich bereits seit einem halben Jahr auf eine Rechnungskopie warte und der Stromanbieter sich bis dato weigerte/ignorierte diesen mir auszuhändigen.
Meine Frage: Wie schaut es hier mit der Rechtsprechung aus? Hat das Inkassounternehmen ein Recht darauf Kosten aufzuschlagen, obwohl der Stromanbieter nicht in der Lage ist eine Rechnung vorzulegen? Die Rechnungskopie erhielt ich heute per Post nach 7 Monaten!!!! von dem Inkassounternehmen.
6 Antworten
Die Einschaltung eines Inkassobüros ist hier aus mehreren Gründen rechtswidrig.
- Du hast der Forderung widersprochen
- Du hast offenbar nie eine Rechnung bekommen, also lag auch kein Verzug vor
- Die Gebühren der Inkassobude sind deshalb, und weil sie regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, nicht durchsetzbar
Daher kannst du in Ruhe die Rechnung prüfen und den unstrittigen Teil direkt an den Stromanbieter bezahlen.
Nachdem ich diese Rechnung niemals besaß, forderte ich diese 5x
schriftlich beim Stromanbieter an. Ich habe niemals eine Rechnungskopie
bekommen in der ersichtlich ist wie der Betrag zustande gekommen ist.
100% sicher, dass du nicht vertraglich der Onlinebereitstellung der Rechnung zugestimmt hast?
Die Aufforderungen erfolgten belegbar (Einwurfeinschreiben oder dergleichen?)
Hat das Inkassounternehmen recht darauf Kosten zu schlagen
Die Beauftragung des Inkassobüros ist hier krass rechtswidrig. Es liegt, nach deiner Schilderung, kein Verzug vor, also erübrigt sich auch der Ersatz des Verzugsschadens.
Dann hast du jetzt eine angemessene Frist, die Rechnung zu begutachten und dann zu bezahlen (an den Versorger, auf keinen Fall ans Inkassobüro), wenn alles stimmig ist.
Ohne Rechnung hat das unternemen auch keinen tittel gegen dich den sie an das inkasso unternehmen verkaufen können nimm dir einen anwalt den dein anbieter wollte dir keine auskunft geben Wen du zb nachweisen kanst das du dich um die rechnung bemüht hast kann dein anwalt wohl auch was machen.Abetr da du das doppelte sofort zahlen solst weist auf ein unseriöse firma hin den die hätten dich erstmal anschreiben müssen und zur zahlung auffordern und nicht 50% Mehrkosten sofort verlangen.in der höhe müste das Sittenwiedrieg sein.Ein seriöses inkaso unternehmen würde zb mahnkosten aufschlagen und vieleicht noch eine bearbeitungsgebühr aber nichts in der höhe.Dafür müstes du das verfahren zb um 5 jahre oder länger ziehen.Gehe zum anwalt und lass dir helfen sonst kommen die mit einem Gerichtsviollzieher Eventuel kann dir auch der verbraucherschutz helfen.!
Ein Inkassounternehmen bleibt ein Inkassounternehmen. Über Rechtsgeschäfte würde ich mich nie von diesen Leuten verunsichern lassen, die wollen auch nur ihr Brot verdienen.
Zudem die Zahlungen ja nicht grundlos nicht mehr erfolgten. Falls rechtsanwätlicher Beistand vorhanden, am besten mit diesem absprechen und sich beraten lassen.
Das habe ich doch gesagt?
Es geht mir doch darum, dass die auch nur ihr Geld verdienen wollen und daher Stress machen. Ob das rechtens ist juckt die doch nicht, hauptsache man ist verunsichert und zahlt.
Verstehe das Problem mit meiner Antwort nicht?
keine Rechnung -> keine Forderung... ich würde den Spies rumdrehen und eine Rechnung mit Frist von 4 Wochen fordern und ansonsten auf eine Rückzahlung der Abschlagszahlungen bestehen (gleich mit Ankündigen), zur not via Mahnbescheid.
Die Zeugen Jehovas wollen das auch und trotzdem muss sie niemand (finanziell) durchfüttern, der das nicht will.
Wenn ein Gläubiger einen berechtigten Einwand eines Schuldners ignoriert, bleibt er auf den Kosten des Inkassos grundsätzlich sitzen. §254 BGB. So einfach ist das.