Mein Mieter hat gekündigt zum 01.08 ,aber er hat sein Strom zum 20.07.abgemeldet Wer zahlt die die Stromrechnung von 20.07 bis 01.08?

8 Antworten

Wann war die Übernahme der Wohnung? Am 20.7.? Dann wurden am 20.7. auch die Zählerstände notiert und an den Stromversorger gemeldet. Das bedeutet, dass Du einzige warst, der in dieser Zeit Strom beziehen konnte.

Angenommen in der Zeit hast Du mit schweren Maschinen umfangreichen Renovierungen vorgenommen und auch noch Mittags Dein Essen gekocht, könnte es natürlich schon sein, dass in dieser Zeit auch jede Menge Strom verbraucht wurde, den der alte Mieter natürlich nicht bezahlen muss.

War die Wohnung aber definitiv leer und wurde so gut wie kein Strom verbraucht, könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, die Grund-/Verwaltungsgebühren dem alten Mieter noch anzulasten.

Dafür hast Du noch die Kaution und Du musst schließlich auch noch die Nebenkostenabrechnung für 2015 machen, sodass Du diesen Betrag einfach von der evt. Rückzahlung oder von der Kaution abziehen kannst.

Danach entsteht vielleicht ein interessanter Rechtsstreit, dessen Ausgang sehr ungewiss ist.

Normalerweise muss der Mieter für alle zeitbezogenen Kosten aufkommen, die in der Zeit des Mietverhältnisses auf ihn entfallen.

Bei Strom hat man aber die besondere Situation, dass er den Vertrag beenden konnte zu dem Zeitpunkt, wo der Zähler abgelesen und er ausgezogen ist und somit auch keine Möglichkeit mehr hatte, weiteren Strom zu beziehen. Sein Vertragsverhältnis endete und automatisch bist Du sein Nachfolger, wenn es eine Lücke gibt bis ein neuer Mieter einzieht.

Somit ist auch klar: Man kann sich auf einen unsicheren Rechtsstreit ggf. einlassen und muss am Ende vielleicht doch den Kürzeren ziehen.

Der Einfachheit halber schlage ich folgende Vorgehensweise vor:

Mach den Betrag geltend, in dem Moment, wo Du ihm die Nebenkostenabrechnung für 2015 schickst. Behalte den Betrag, um den es geht, ein und warte ab, was passiert. Will er diesen Betrag auch noch haben und kommt gleich mit Drohungen daher, dann zahl ihm das nach und lass es gut sein. Möglicherweise denkt sich aber er zu diesem Zeitpunkt auch, "lass gut sein, ist viel zu lange her, will ich nicht nochmal anfangen". Probiere es einfach aus.

Wenn der Mieter zum 01.08. gekündigt hat, ist er auch bis zum 01.08.2015 für die Stromkosten zuständig. Hat die Nachmieterin aber schon vor dem 01.08.2015 Zutritt zur Wohnung gehabt, somit auch Strom verbraucht, muss sie das zahlen. Nur wenn keiner mehr in der Wohnung war ab dem 20.7-01.08. kann der Strom/Bereitstellung dann auch vom Vormieter verlangt werden!

Es werden die Kosten für die Zählermiete + verbrauchten Strom berechnet.

Wenn kein Strom verbraucht wurde fällt trotzdem die Zählermiete an.

Wenn Du die Wohnung zum 20.7. per Übernahmeprotokoll und Schlüsselübergabe übernommen hast, trägst Du auch die Zählermiete zwischen 20.7. und 1.8.

Ich hatte auch gerade diesen Fall und werde zukünftig die Übernahme der Wohnung am Monatsende durcjführen oder mir schriftlich bestätigen lassen (im Übernahmeprotokoll) dass diese Kosten vom Mieter zu tragen sind.

Wieso bekommst du eine Rechnung, wenn kein Strom verbraucht wurde? Also wenn dann glaube ich, ist da etwas zwischen Ex-Mieter und Stromanbierter schief gelaufen

klstern1 
Fragesteller
 16.10.2015, 16:08

Meine Nachmieterin hat sich zum 01 angemeldet und der ex mieter angemeldet aber weil in diesen zeitraum hat mir der stromanbieter kosten für verwaltung von 25 euro berechnet ..jetzt habe ich den stromanbieter konsoltiert der meinte ich soll es mir vom ex mieter holen der weigert sich was nun ?

klstern1 
Fragesteller
 16.10.2015, 16:12

es sollen verwaltuingsgebüren und zählergebüren angefallen sein von 25 euro wenn jetzt zwischen der abmeldung und der anmeldung alles reibungslos verlaufen wäre wären die 25 euro nicht zur stande gekommen ... aber er hat zum 01 gekündigt also müsste er doch bis zum 01 das bezahlen oder nicht ?

Mayelle  16.10.2015, 16:13
@klstern1

Ich kenne mich da nicht so aus, aber ich denke auch, dass er das Zahlen muss !

Es zahlt der, welcher vom 20.07. bis 31.07. berechneten Strom verbraucht hat!

bwhoch2  16.10.2015, 18:10

Es gibt nicht nur den verbrauchten Strom zu zahlen, sondern mindestens auch noch die anteiligen Grundgebühren.