Infektionsschutzgesetz Bescheinigung?

1 Antwort

Das ist eine Erstbelehrung über Hygiene die normal das Landratsamt gibt. Kostet meines Wissens nichts.

Ist zwingend notwendig wenn du in einem Betrieb arbeiten (oder Praktikum machen) möchtest der mit Lebensmittel arbeitet oder verarbeitet. Z.B Bäckerein, Lebensmitteltheke im Supermarkt, Getränkehersteller, Molkerein usw.

Wenn du diese Belehrung einmal beim Landratsamt gemacht hast brauchst du sie dann nicht nochmals dort machen, wenn du in einem anderen Betrieb arbeiten möchtest. Für Auffrischung ist dan der Betrieb zuständig durch eine Hausinterne Schulung.

Wie diese Schulung abläuft: Wie Theorieunterricht. (kommt sowas wie richtig Händewaschen, mit welchen Krankheitssymptome darf man nicht arbeiten etc.)

Hoffe ich konnte dir helfen