In-Ear-Kopfhörer defekt. Greift Gewährleistung?

2 Antworten

Die Gewährleistung kannst du vergessen. Dabei musst du nachweisen, dass der Fehler schon beim Neukauf aufgetreten ist.

Das Problem ist, nach 6 Monaten ist eine Beweis Umkehr eingetreten, heißt du müsstest mit der Gewährleistung beweisen, das der Mangel schon vor dem Kauf war, und dies mit einem Gutachten.

Besser wäre also eine Garantie