Identitätsdiebstahl erkannt-und nun?

3 Antworten

Wenn du genug Indizien hast, dann solltest du auf jeden Fall die betroffene Person verständigen. Zur Anzeige gebracht werden Kann und muss das auf jeden Fall, entweder von dir oder (besser) von der betroffenen Person.

Wenn das ein erdachtes Profil ist, dann ist das nicht strafbar. Nur wenn die Personendaten einer tatsächlich existierenden Person unerlaubt verwendet werden, ist eine Anzeige (durch den Betroffenen) sinnvoll.

Nicht alles, was unmoralisch oder unsozial ist, stellt zugleich eine Straftat dar.

Hallöchen,

erstmal schön, dass du so aufmerksam bist. Danke in Name aller Betroffenen.

Also als Erstes würde ich alles, was als Beweis dienen kann zusammen tragen. Sprich Fotos vom Fakeprofil, Ausdrucke usw..

Geh mit diesen Sachen zur Polizei und teile deine Vermutung mit. Es obligt dann ihnen, ob sie sich darum kümmern. Betone bitte auch die mehr oder weniger kriminelle Täuschung der Mädchen/Frauen.