ich will nicht in die türkische-Armee

9 Antworten

Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst ist laut Art. 72 der Türksichen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers.

Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 41. Lebensjahr vollendet. Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.

Für türkische Staatsbürger, die sich länger als drei Jahre (1095 Tage) im Ausland befinden und dort auch berufstätig sind, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5.112 , für Personen über 38 Jahren sind es 7.668 Euro

So das sind die Dinge die für türkische Passinhaber auf einen zu kommen.

Wie sieht es denn mit der deutschen Staatsbürgerschaft aus? Link

Antrag auf Einbürgerung ---> bitte beachten, Voraussetzungen ab dem Jahr 2000 gelten

für Kinder, die hier geboren worden andere Richtlinien in Kraft. Trifft aber wohl nicht auf dich zu, Geburtsjahr weiß ich ja nicht.

Ein Antrag auf Einbürgerung können AusländerInnen ab einem Alter von 16 Jahren stellen. Bei Kindern können ihre Erziehungsberechtigten einen Antrag auf stellen. In der Regel wird bei der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen 51 Euro gezahlt werden, werden sie alleine eingebürgert, entsteht ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro. In Ausnahmen kann dieser Betrag reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden, z.B. dann, wenn die Antragsteller nur über ein geringes Einkommen verfügen oder mehrere Kinder mit eingebürgert werden. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie der Antrag auf Einbürgerung aussehen muss. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen liegen jedoch entsprechende Formulare bereit. Für Fragen, Hilfe und Beratung der Antragssteller stehen die Stellen ebenfalls zur Verfügung.

---> soooo, liegt bereits so etwas vor und das Konsulat tritt an dich heran und würde dich trotzdem Einberufen lassen hin zum Rathaus eurer Stadt und Einbürgerungsnachweis (Urkunde der deutschen Einbürgerung, /Staatsbürgerschaft) dem Konsulat vorlegen. Dann tritt in diesem Fall nur noch Germania an dich heran, wenn es soweit sein sollte

die türkei ist nato mitglied -- ist also gehopt wie gedopt wo du letztlich landest

also wenn du deutscher staatsbürger bist, dann geht das und du musst nicht in die türkische armee. aber die bundeswehr ist auch nicht viel besser. auch ich will da hin aber ich habe vor kurzem ein buch gelsen mit dem name "schwarzbuch bundeswehr" und dort wird die situation der bundeswehr geschildert. sehr schlecht ausgerüstet, nicht kampffähig, und nicht ausreichend ausgebildet. wenn du allerdings türkischer staatsbürger bist dann gibts wohl kaum ein entkommen

Dazu musst du deinen türkischen Pass abgeben und eine Menge Geld abdrücken,aber möglich ist es auf jeden Fall.Das mit den Menschenrechtsverletzungen ist durchaus möglich,nur weil ein Land ein NATO-Mitglied ist,heißt dass es auch alle ihre Regeln einhält.Menschenrechte werden nämlich auch in NATO-Staaten oft gebrochen.Aber wenn du 18 bist und deutscher Staatsbürger kann dich die Türkei nicht zwingen in ihr Heer zu gehen.

Um in die Bundeswehr zu kommen musst du Deutscher Staatsbüger sein.

Du kannst dich vom türkischen Militärdienst freistellen lassen. Das wird dich aber was kosten.