Ich kriege 600 brutto, also wie viel Geld von BAB werde ich kriegen?

3 Antworten

BAB - würde dir nur dann zustehen,wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst,also eine eigene Wohnung hättest bzw.in einer WG - wohnen würdest,also einen Mietvertrag hättest,deine Eltern nicht leistungsfähig wären und du mit deiner Vergütung deinen Unterhaltsbedarf nicht decken könntest !

Wie viel dir dann ggf. an BAB - zustehen könnte kannst du dir im Internet von einem kostenlosen Rechner berechnen lassen.

Aliyam 
Fragesteller
 16.07.2016, 08:07

Hallo ich habe heute morgen ein Brief bekommen und am erste Seite steht " mtl.Betrag 313 euro " also die frage ist: enthält dieses 313 das Wohnungsgeld,fahrkosten ? oder es ist nur für Lebensunterhalt ? und fahrkosten und Wohnungsgeld wird extra zahlen ? Danke

isomatte  16.07.2016, 11:37
@Aliyam

Da ist dann alles schon enthalten !

Du solltest bei 600 € Brutto Vergütung mit Steuerklasse 1 ca. 475 € Netto auf dein Konto bekommen,dann hast du mit den 313 € schon mal ca. 788 €.

Dazu kommt dann ja noch dein Kindergeld,wenn du noch keine 25 bist und von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes ( 190 € ) bekommst.

Dann hast du schon mal ca. 978 € pro Monat,damit kann man schon auskommen.

In der BAB - wird auch nicht deine tatsächliche Miete berücksichtigt,da gibt es nur eine Pauschale und wenn diese Pauschale nicht ausreicht,also die Miete höher ist,dann kann es noch einen Mietzuschuss geben.

Ab 01.08.2016 steigt die Pauschale auf 166 € an,die gibt es für deine Miete und wenn deine Miete höher ist,dann kannst du noch einen Mietzuschuss bis zu 84 € bekommen.

Wenn deine Warmmiete also min. 250 € oder mehr beträgt,dann werden diese max. 250 € berücksichtigt,dass bedeutet dann aber noch nicht das du auch diese 250 € tatsächlich als BAB - für die Wohnkosten bekommst,denn dein eigenes Einkommen / Vermögen wird ja auch angerechnet,dass deiner Eltern vorrangig natürlich auch,aber Unterhalt wirst du von deinen Eltern ja sicher nicht bekommen.

Du hast dann nur noch die Möglichkeit beim zuständigen Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach § 27 Abs. 3 SGB - ll zu stellen.

Da könntest du dann ggf.noch ein paar Euro bekommen,aber dein Kindergeld und dein BAB - wird dabei voll angerechnet,von deiner Brutto Vergütung werden dir theoretisch Freibeträge berechnet und von deinem Netto abgezogen.

Das würden dann bei 600 € Brutto = 200 € an Freibetrag ergeben,zieht man die dann theoretisch von deinen ca. 475 € Netto ab,blieben hier ca. 275 € an anrechenbarem Netto übrig.

Zu diesen ca. 275 € käme dann der BAB - von 313 € + 190 € Kindergeld = ca. 778 € gesamt.

Von diesen ca. 778 € ginge dann dein derzeitiger Regelsatz nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) von 404 € ab,es bliebe dann für deine KDU - Warmmiete noch ca. 374 € übrig.

Nur wenn deine KDU - dann darüber liegen sollte und diese dann angemessen nach dem SGB - ll für eine Person wäre,könnte es noch etwas Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - geben,denn das Jobcenter berücksichtigt nur die angemessenen KDU.

Aliyam 
Fragesteller
 16.07.2016, 13:26

Danke sehr für die tollen Informationen. ich bekomme kein Kindergeld weil meine altern nicht in Deutschland und auch wir alle sind keine deutschen sondern sind wir syrischen, also die Kaltmiete ist 225 und für Strom bezahle ich monatlich 55 Euro. ich hab beim jobcenter nachgefragt ob ich etwas ein paar euro für die Wohnung bekommen kann und die Antwort war nein! ich muss alles selbst bezahlen! am nächste Seite steht die folgenden information : Gesamtbedarf des Auszubildenden: 746,25 . Anzurechnendes Einkommen des Auszubildenden : 432,77 Bedarf für den Lebensunterhalt : 597,78. bedarf für fahrkosten : 135,47 . ( ich habe 180 Euro im Antrag geschrieben !) arbeitskleidung: 13 . also wofür gibt's 597,78 für Lebensunterhalt ?

isomatte  16.07.2016, 15:14
@Aliyam

Von deinem Gesamtbedarf von 746,25 € wird deine Vergütung bis auf einen Freibetrag angerechnet,diese Anrechnung sind dann diese 432,77 € von deiner Netto Vergütung und etwas über 313 € wirst du als BAB - bekommen,dann sind wir wieder bei deinem Bedarf von 746,25 € !

Du solltest also an BAB - dann genau 313,48 € bekommen,denn das ergibt dann mit deinen 432,77 € anrechenbarer Vergütung genau 746,25 €.

In den 597,78 € ist der Grundbedarf von 372 € enthalten,dieser gilt ab 01.08.2016,davor lag er bei 348 € und der ist für deinen Lebensunterhalt gedacht.

Dazu kommt dann deine Miete die bis zu 250 € warm berücksichtigt wird,dass gilt auch ab 01.08.2016,davor waren es max. 224 €.

Da deine Kaltmiete schon bei 225 € liegt,wirst du die vollen 250 € berücksichtigt bekommen haben,diese setzen sich aus der Pauschale für die Miete zusammen,dass sind dann auch ab 01.08.2016 mehr und zwar 166 €,dazu kann es dann einen Mietzuschuss von max. 84 € geben,wenn die Miete höher ist als 166 €.

Also werden diese 250 € max.berücksichtigt worden sein,mehr gibt es nicht,auch wenn deine Warmmiete höher liegt.

Dazu kommt dann die Pauschale für die Arbeitskleidung von 13 €,dass waren vorher auch nur 12 €.

Man kann also schon mal addieren was dir auf jeden Fall zustehen sollte.

Das sind dann diese 372 € Grundbedarf + 166 € Pauschale für die Miete + 84 € Mietzuschuss maximal + 13 € pauschal für die Arbeitskleidung,dass sind dann schon mal 635 €.

Diese 635 € ziehen wir von deinem Gesamtbedarf von 746,25 € ab,es bleiben dann noch 111,25 € übrig und die würden für deine Fahrkosten anerkannt,da du aber schreibst das du 135,47 € bekommst,kann da etwas nicht stimmen,ich gehe mal davon aus das du die Kaltmiete mit der Warmmiete verwechselt hast und du warm ca. 225 € zahlst,dann würden nämlich 25 € von den 84 € max.Mietzuschuss 25 € abgezogen und du würdest nur 166 € Pauschal bekommen und dann den übersteigenden Betrag bis auf ca.225 €,also dann ca. 59 €,so dass du dann auf deine ca. 225 € Warmmiete kommst.

Wenn du 180 € an Fahrkosten angegeben hast,dann muss das auch nachgewiesen werden bzw.die Agentur für Arbeit sieht sich die günstigste Verbindung an und diese wird dann übernommen.

Fragen bringt beim Jobcenter nichts,du musst da schon einen Antrag stellen und nur darauf bekommst du dann auch einen schriftlichen Bescheid,entweder positiv,dann bekommst du was oder negativ,dann gibt es nichts und dann kannst du innerhalb von 1 Monat nach dem du diesen Bescheid bekommen hast einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Dein Abschlag von 55 € für deinen Strom interessiert weder die Agentur für Arbeit ( der fließt also in die BAB - Berechnung nicht mit ein ) noch das Jobcenter bei der Berechnung eines evtl.Mietzuschusses zu deinen ungedeckten KDU.

Also wenn du tatsächlich keinen Anspruch auf Kindergeld hast,dann sollte normalerweise noch ein Anspruch bestehen,auch wenn es nicht viel geben würde.

Wenn du also 600 € Brutto hast stehen dir darauf 200 € Freibetrag zu,dass ergibt dann nach Abzug von deinen ca. 475 € Netto ein anrechenbares Netto von ca. 275 € und dazu würde dein BAB - von ca. 313 € kommen.

Man käme also auf ca. 588 € anrechenbares Einkommen.

Dein Regelsatz nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) liegt aber schon bei derzeit 404 € pro Monat,wenn du also nur ca. 588 € anrechenbares Einkommen hast,blieben hier nur ca. 184 € für deine KDU - übrig.

Die KDU - beträgt aber bei dir ca. 225 € und diese sollte auch angemessen sein,demnach würden dir ca. 41 € fehlen und das würde dann normalerweise durch den Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - ausgeglichen werden müssen.

Hier noch mal,du musst einen Antrag schriftlich stellen und zwar nach § 27 Abs. 3 SGB - ll,auf die ungedeckten KDU.

schwer zu sagen, da dies von einigen Faktoren abhängt.

Vorallem vom Einkommen der Eltern, denn die sind im Rahmen der Erstausbildung weiter für Dich unterhaltspflichtig. Und dieser Elternunterhalt ist vorrangig vor staatlichen Hilfen, wie BAB.

Erst wenn die Eltern zu wenig oder keinen Unterhalt leisten können, springt BAB ein & deckt die Lücke zu Deinem gesetzlichen Bedarfssatz.

Die Berechnung ist etwas von Deinem Einzelfall abhängig. Es werden mindestens 300 € sein.