Ich kann keine Sozialstunden machen?!
Hallo! Also, es geht um folgendes. Ich habe 20 Sozialstunden aufgebrummt bekommen, weil ich nicht in die Schule gegangen bin. (Das ist alles schon etwas länger her). Ich habe bei der Einsatzstelle angerufen und dem Chef gesagt, dass ich sie ableiste, es aber eben nur nach 15 Uhr geht, weil ich sonst keine Möglichkeit habe, dort hin zu kommen. Und er meinte, dass sie um diese Zeit keine Arbeit mehr für mich hätten?! Ich meine, ich werde da ja hingeschickt, um die Strafe abzuarbeiten und ich hab dem auch gesagt, dass ich sonst was für Arbeit mache und das ich sonst eben Pech gehabt hätte, wenn es anders bei mir nicht geht. Hat der Chef das Recht, sowas zu sagen? Ich war schon einmal Nachmittags dort und habe dort auch Arbeit bekommen. o.O
5 Antworten
geh zum gericht oder melde dich bei deinem gerichtshelfer und schildere ihnen die Situation. Dann müssen sie dir einen anderen Platz geben wo du deine Sozialstunden ableisten kannst!
Ja Sozialstunden sind entweder für Leute die ihren Mitmenschen was gutes tun wollen oder für böse Jungs wie dich die dadurch Besserung geloben sollen und das geht nicht nach deiner Bequemlichkeit sondern hat Vorrang also hin und machen direkt nach der Schule am besten 1-2 Stunden täglich! Dann hast du es geschafft und wenn du was für die Rettung der Welt tun willst dann melde dich ehrenamtlich als Helfer bei der Tafel, bei der freiwilligen Feuerwehr usw. Die Welt braucht gute Leute und du bist dabei einer zu werden ;-)
1) Bin ich kein Junge, so geht's schon mal los. Es hat auch nichts mit Bequemlichkeit zu tun, es GEHT vorher einfach nicht. Ich habe ja kein Problem damit, hinzugehen und das abzuarbeiten. Und mit meiner Zeit habe ich wirklich besseres anzufangen, als ehrenamtlicher Helfer zu sein.. Zu mal ich nicht mehr in die Schule gehe, da ich mittlerweile einen Abschluss habe und mich nun nach einer Ausbildung erkundige.
Wer vor 15 Uhr Mist bauen kann, der sollte auch vor 15 Uhr dafür gerade stehen. Kurz und knackig. Du hast eine Strafe bekommen und von einem Wunschkonzert konnte ich nichts lesen. Somit solltest Du schon etwas einsichtiger und flexibler sein, das ist eben auch ein Teil der Strafe.
Wenn ich nicht dafür gerade stehen würde, würdest du hier lesen, wie ich mich am Besten davor drücken würde. 1) und 2) finde ich schon einen anderen Weg. Und 3) solltest du mal richtig lesen, denn die Frage bezieht sich nur auf das, ob er das tun darf, nicht, was ich sonst tun kann.
Natürlich hat der Chef das Recht, so etwas zu sagen. Es ist eine rein freiwillige Leistung, daß die Dich beschäftigen. Wenn die während der Zeiten, an denen Du anwesend sein kannst, keine Beschäftigung für Dich haben, solltest Du Dich umgehend an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt wenden und dort das Problem schildern. Die werden Dir dann eine andere Einsatzstelle zuweisen.
Stell Dir mal vor, Du wärest zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Möchtest Du dem Gefängnisdirektor erzählen, daß man Dich erst nach 15 Uhr einschließen kann, weil Du den Rest des Tages "sonst was für Arbeiten" zu erledigen hast?
Eine Haftstrafe ist ja wohl ein bisschen was anderes als Sozialstunden abzuleisten. Allein schon auf grund der Tatsache, dass Sozialstunden mehr oder weniger freiwillig sind, was bei einer Haftstrafe ja nicht der Fall ist.