Ich habe nach Ende der 10.Klasse keine Ausbildung oder FSJ, aber will zur Bundeswehr?

1 Antwort

Fürs Erste müsstest du ins BVJ es ist aber nicht bindend. Ich kannte mal einen der war nur ein halbes Jahr dort, weil er im Februar eine Ausbildungsstelle fürs Nächste Jahr gefunden hatte und sein zukünftiger Arbeitgeber ihn für ein halbes Jahr zur Überbrückung als Hilfsarbeiter eingestellt hatte.

Ein anderer hatte sich während der Probezeit so danebenbenommen das sie ihn aus dem BVJ rausgeschmissen hatten. Danach musste er 2 mal die Woche eine Berufsschulklasse besuchen.

Sprich am besten mit dem Leiter der Berufsschule wie das in deinem Fall abläuft. Normalerweise bist du bis zu deinem 18 Lebensjahr schulpflichtig es sei denn du bist in einem Ausbildungsverhältnis o.ä. bzw. du ziehst das BVJ durch danach bist du nicht mehr schulpflichtig.