Ich bin 20 und meine freundin 14 und haben sex

19 Antworten

Laut gesetzt kann sich ein 14 jähriges Mädchen ohne dem wissen und dem einverstândnis die Pille von ihrem Arzt verschreiben lassen Mach dir nichts aus den Meinungen von irgendwelchen Hornochsen Ich bin auch 20 und meine Freundin 14 wir sind seit einem halben Jahr zusammen Sie sieht aus wie 18 und ist im vgl zu ihren altersgenossinen im Kopf um gut 5 Jahre weiter Ich versteh mich einfach auf allen Ebenen mit ihr es war liebe auf den ersten Blick Ich hätte auch nie gedacht das ich mal so eine junge Freundin habe aber wenn es wirklich liebe ist ist es nicht falsch Und man pfeift auf die Meinung von solchen Leuten wie hier im Forum Eure reden könnt ihr euch mal gedichen sonst wo hinstrecken Man erwartet hier Hilfe von seinen mitmenschen und nicht so eine Müll wie ihr hier abzieht MfG

Ich frag mich manchmal wo die Leute ihre Informationen herholen...

Also: Du bist vom Gesetz her volljährig (denn erwachsen kann man das Verhalten mit 20 nicht nennen was Du an den Tag legst).

Ab 16 Jahre hält der Staatsanwalt nicht mehr die Hand darauf. Alles was unter 16 Jahren ist, ist Verführung Minderjähriger und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Der einzige mitunter wiklich brauchbare Hinweis stammt von "hybrides".

Das weitere Vorgehen: 1. Die nächste Periode abwarten, vorher die Pferde scheu zu machen bringt Dir und Deiner Freundin rein gar nichts 2. Wenn die Periode nicht zu dem errechnetem Tag eintritt, ca. 10 Tage warten, da es durchaus normal ist, das sich die Regelblutungen einer Frau (in diesem Fall werdenen Frau) verschiebt, oder auch mal ausbleiben kann. 3. Sollte die Periode eintreten, sehr wahrscheinlich KEINE SCHWANGERSCHAFT 4. Sollte die Periode auch 10 Tage nach dem errechnetem Datum nicht eintreten MÖGLICHE SCHWANGERSCHAFT 5. Falls noch nicht vohanden, sucht Euch einen Frauenarzt "Ihres/Eures" Vertrauens 6. Informiert Euch besser über Verhütung...

ich weiß selber das das falsch war aber es ist passiert ud wollt ja nur wissen wenn sie schwanger wäre und wie gesagt wir wollten es beide also ich hab sie net dazu gezwungen etc.

In meinen Augen, das wirklich verwerfliche ist, das du dich nicht um die Verhütung gekümmert hast. Das bist du IHR und DIR schuldig! Du bist in diesem Fall der "Erwachsene"(zumindest laut Gesetz). Ich denke ich brauche dir hier nicht aufzuzeigen, wie du EUER BEIDER LEBEN mit einer Schwangerschaft in diesem Alter versauen würdest... Der Rest sag ich mal vom Altersunterschied...naja, sowas gibt es mittlerweile...irgendwo sind die Mädels/Eltern da selbst schuld...aber wie oben geschrieben...

DAS IST NICHT STRAFBAR!

Die user hier erzählen quatsch. Kinder unter 14 Jahren:

Jede sexuelle Handlung oder deren Versuch ist unabhängig vom Einverständnis des Kindes oder dessen Eltern strafbar. (§176 StGB)

Jugendliche unter 16 Jahren:

Grundsätzlich ist freiwilliger Sex mit Minderjährigen ab 14 straffrei.

ABER:

  • NICHT für über 18-jährige, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder etwas dafür bezahlt wird. (§182 StGB)

  • NICHT für über 21-jährige, wenn diese die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausnutzen. (§174 StGB)

  • NICHT für über 16-jährige, die mit der Erziehung, Ausbildung oder Betreuung des Jugendlichen betraut wurden. (§180 StGB)

Jugendliche unter 18 Jahren:

Grundsätzlich ist freiwilliger Sex straffrei.

ABER:

  • NICHT, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (Missbrauch eines Schutzbefohlenen (§174 StGB)

  • NICHT, wenn Geld bezahlt wird (§180 StGB)

  • NICHT, wenn die Person mit der Ausbildung, Betreuung oder Erziehung betraut wurde (§180 StGB)

ACHTUNG:

Alle Angaben ohne Gewähr! Dies stellt keine Rechtsberatung dar! Informiere Dich zur Sicherheit noch einmal bei einer neutralen Stelle (z.B. der Website deines Jugendamts).

DerRumpelrudi  07.01.2010, 02:39

Sei mal nicht so gutgläubig "NICHT für über 18-jährige, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder etwas dafür bezahlt wird. (§182 StGB)"

Die Betonung liegt auf etwas und etwas ist schon das bloße beifahren im Auto als Belohnung oder das Kaugummi danach. Nur bis zum 18. Lebensjahr muß Geld im Spiel sein.

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hybrides  07.01.2010, 02:54
@DerRumpelrudi

Mit Bezahlen ist gemeint wenn man dem Mädchen dafür Geld gibt... Belohnung =/= Bezahlen Du Rechtsverdreher...

Quote aus dem Artikel 182 aus dem StGB: (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

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DerRumpelrudi  07.01.2010, 03:16
@hybrides

Nö, nicht Rechtsverdreher. Es ist in dem Fall der geldwerte Vorteil gemeint und nicht das Bargeld. Eine Zwangslage ist schon das bereitstellen eines Zimmers. Übrigens wurde das Gesetzt 2008 dem entsprechend geändert. Straffreiheit herrscht in unserem Beispiel nur, wenn das Kind heimlich von zu Hause abgehauen ist und sich eigenmächtig zu ihrem Freund begeben hat um ihn zu Handlungen zu animieren und er sich nicht dagegen wehren konnte. Und sie wiederum alleine nach Hause gelaufen ist.

Oder es kommt nicht zur Anzeige, was oftmals passiert, weil es den Beteiligten zu peinlich ist. Hier kann nur der Rat von @BOZZ19882 helfen.

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