Ich bin 18 Jahre alt, und meine Eltern wollen, dass ich zeitnah ausziehe, sind allerdings nicht bereit, mir Unterhalt zu zahlen. An wen muss ich mich wenden?

5 Antworten

Bevor nicht die Unterhaltsfrage geklärt ist, bist Du nicht verpflichtet auszuziehen.

du bist Schüler, damit steht dir von den Eltern auch Unterhalt zu; Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Das Kindergeld kannst auch für dich beanspruchen. Nur auf Antrag. 

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig und das Kindergeld steht dir dann auch zu. Es ist richtig, dass das Jugendamt erst einmal nicht zuständig ist. Du musst den Unterhalt von deinen Eltern einklagen. Es gibt so etwas wie Prozesskostenhilfe, die man beantragen kann, aber da kenne ich mich nicht genau aus.

Wenn du dir die Anwaltskosten nicht leisten kannst, dann kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dann trägt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.

Das ist nicht schwer und geht in der Regel reibungslos - wenn man wie du nachvollziehbar darlegen kann, dass man kein Einkommen hat (Schüler).

Ein Anwalt wird dich auch nicht wegschicken, wenn du mit deinem Anliegen zu ihm kommst! Mach einen Termin und weis auf deine Situation hin. Ich kenne persönlich keinen Anwalt, der dich dann vor die Tür setzen würde.


Ein volljähriges Kind hat gegenüber seinen zu Unterhalt verpflichteten
Eltern Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, so lange es noch keine von
den Eltern unabhängige Lebensstellung erlangt hat, sich also noch in
einer Berufsausbildung befindet (OLG Zweibrücken 13.9.04, 2 WF 165/04, n.v., Abruf-Nr. 042966).



LG

InQuestion  30.03.2016, 17:32

Den Antrag für Beratungskostenhilfe findest du hier:
www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Den kannst du ausfüllen und an des örtlich zuständige Amtsgericht weitergeben. Wenn der Antrag genehigt wird, dann übernehmen die die Beratungskosten durch einen Anwalt.

Beim Jugendamt bist du raus, weil du volljährig bist.

Die Rechtslage ist ganz einfach:

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Abschluss deiner Ausbildung        ( kannst du im BGB nachlesen ).

Ausnahme: Wenn du dich zu Hause nicht an die zwischenmenschlichen Regeln hälst. Davon schreibst du aber nichts.

An deiner Stelle würde ich im BGB nachlesen, das mit den Eltern besprechen und wenn das nicht reicht mich mit dem Sozialamt der Kommune in Verbindung setzen. Die Schule kann dir dabei u. U. helfen. MfG

Demelebaejer  30.03.2016, 20:00

"Zwischenmenschliche Regeln"! Hervorrande Formulierung, die ich mir merken muss!