Wie beantrage ich Unterhalt?

11 Antworten

Ich war vor kurzem auf dem Jugendamt mit meiner Stieftochter. Sie hat dort die Unterlagen von ihrem Vater abgegeben zur Unterhaltsberechnung. Die leibliche Mutter wird vom Jugendamt angeschrieben wegen dem Einkommen. Der Selbstbehalt von Mutter und Vater bei volljährigen Kindern liegt bei 1150€. Übrigens hat das Gericht geschrieben meine Stieftochter möchte die Behörde wegen der Unterhaltsprüfung in die Pflicht nehmen weil das dort bis zum 21. Lebensjahr kostenlos ist.

Du hast einen Anspruch auf Einkommensasukunft nach 1605 BGB.

Schreibe deinen Vater an und setzte ihm eine Frist. Ab Erhalt deines Schreibens läuft der Unterhaltsanspruch.

Falls dein Vater, übrigens ist deine Mutter nun ebenfalls barunterhaltspflichtig, nicht reagiert hast du die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt zu bekommen. Die Gebühr beträgt 10,-€.

Der Rechtsanwalt, am Besten ein FAchanwalt für Familienrecht, wird dann Einkommensauskünfte von beiden Eltern fordern und notfalls eine Auskunfts- und Unterhaltsklage betreiben. Da du kein eigenes Einkommen hast, wird dir dafür Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Der Anwalt sollte auch in der Lage sein die richtigen Haftungsanteile für Vater und Mutter zu berechnen.

auch deine Mutter ist nun barunterhaltspflichtig. das Kindergeld wird voll bearfsdeckend angerechnet. Beide Eltern sind gesteigert unterhaltspflichtig und müssen Vollzeit arbeiten bzw Einkommen erzielen. Auch deine Mutter. Selbstbehalt ist 950 Euro pro Elternteil. Dein Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider(!) Eltern. Das Jugendamt ist draußen und berät dich nur noch klagen kann es nicht mehr, da du volljährig bist

Er und deine Mutter müssen Beide für dich aufkommen bis du einen Beruf erlernt hast. Da du 18 bist ist nicht mehr das JA zuständig. Du mußt dich an einen Anwalt wenden.

An das Familien und Jugendgericht. Hol dir auch Hilfe beim Jugendamt.