Hintere Rücksitzbank lässt sich nicht umklappen TÜV
Hallo,
bei mir steht demnächst der tüv an. Ich habe mich in einigen Foren und auch hier ein wenig schlau gemacht was man denn alles beachten muss usw. Dabei kamen ganz skurrile sachen bei raus, wie zum beispiel das die Rückbank sich nicht umklappen lässt, dass dies ein mängel ist. Ist das wirklich so das man wegen sowas durchfallen kann? weil ich meine das hat doch nichts mit der verkehrssicherheit von mir oder anderen auf der straße zutun?!
Danke für hilfreiche Antworten!
-Vensis
3 Antworten
da hat man Dir was falsches erzählt. Gemeint ist, wen man ein 2 Türiges Auto hat, müssen die Vordersitze umklappba sein, dami man hinten ein und aussteigen kann. Wenn das defekt ist, dann ist das ein erheblicher Mangel oder wenn man die Lehne von Deinem Sitz nicht mehr verstellen kann.
So ein Unsinn. Es dient in keiner Weise der Verkehrssicherheit, ob man eine Rückbank im Auto umklappen kann oder nicht. Geprüft wird beim TÜV ob alle sicherheitsrelevanten Dinge in Ordnung sind, wie Licht, Bremsen, usw. Dann wird geschaut, ob der Wagen an wichtigen Stellen rostet, also tragende Teile usw. Es gibt ja auch Autos, da kann man aufgrund der Bauart die Rückbank überhaupt nicht umklappen, bzw. es gibt gar keine.
Ich würde mir ja niemals im Leben ein Auto kaufen, wo ich die Rückbank nicht umklappen kann. Da wäre das Auto ja absolut sinnlos.
ich auch nicht :D das ding ist nur das der draht oder was auch immer da in der mechanik steckt letztens bei mir gerissen ist und deswegen nicht mehr aushackt.