hilfe! negativzeugnis?

1 Antwort

Hallo siliva,

hoffentlich hilft Dir das weiter:

Gemeinden steht grundsätzlich für alle (bebauten und unbebauten) Grundstücke ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf.

Vorkaufsrecht : Recht eines Dritten, die Immobilie zu gleichen Bedingungen (wie Euch angeboten) zu kaufen.

Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass entweder kein Vorkaufsrecht besteht oder das Recht von Seite der Gemeinde nicht ausgeübt wird. Das bedeutet für Euch, dass Ihr das Grundstück problemlos kaufen könnt, ohne dass Euch die Gemeinde zuvorkommen kann.

Viele Grüße

Franziska, Interhyp AG