Vorkaufsrecht für Hauskauf
Hallo, ich habe folgende Frage: Wir haben ein Haus gefunden, das wir kaufen möchten. Mit dem Besitzer sind wir uns einig geworden, was den Preis betrifft und dass wir ein Vorkaufsrecht erhalten. Beide Parteien möchten dies schriftlich festhalten, da der Auszug des Besitzers erst in ein bis zwei Jahren erfolgen soll. Die Frist beläuft sich auf maximal 24 Monate (plus zwei Monate bei unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. noch keinen Heimplatz erhalten). Auch wir wollen uns absichern, vielleicht passiert ja einem von uns etwas und wir möchten zurücktreten. Da wir natürlich nicht umsonst warten wollen, muss das alles rechtlich abgesichert sein. Ich konnte anderen Antworten entnehmen, dass das Vorkaufsrecht in jedem Fall notariell beglaubigt werden muss. (Eine Hinterlegung beglaubigter Kopien beim zuständigen Ortgericht reicht demnach nicht aus?) Kann man bei einem Vorkaufsrecht den Preis festschreiben oder kann der Verkäufer (eventuell auch ein Erbe) neue Konditionen festlegen? Anscheinend muss das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden, aber was ist dann mit dem Haus, gilt das Vorkaufsrecht dann auch dafür oder nur für das Grundstück? Wer trägt die Notarkosten und wie hoch werden diese cirka sein? Was müssen wir eventuell noch berücksichtigen? Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Hi muckele,
genau aus diesem Grund, ist der Notar notwendig. Er hat bei der ganzen Geschichte die Aufgabe, dir das alles incl. der Risiken zu erklären. Evtl. brauchst du auch kein wirkliches Vorkaufsrecht, da du ja den Preis festschreiben willst. Dann muß geklärt werden, ab wann der Übergang von Geld und Leistung erfolgt. Wenn du so einen Vertrag abschließt mußt du in der Regel auch kaufen. Ihr könnt allerdings auch eine sog. Ausstiegsklausel vereinbaren. Darin wird unter anderem festgehalten unter welchen Bedingungen jede Seite von diesem Verkauf zurücktreten kann. Je nachdem was in diesem Vertrag steht, muss sich auch z.B. ein späterer Erbe an diesen Vertrag halten. Auch könnt ihr im Vertrag festlegen, ob das Vorkaufsrecht nur für das Grundstück gelten soll, allerdings macht dies normalerweise keinen Sinn. Ebenso steht in besagtem Vertrag wer die Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar bezahlt. Dies sind alles Dinge, die ihr (Verkäufer / Käufer) frei festlegen könnt. Des weiteren muß geklärt werden, ob noch andere Belastungen auf dem Grundstück liegen (z.B. Hypothek) oder wer für Kosten aufkommt, die vor Grundstücksübernahme entstanden, jedoch danach erst berechnet werden. Wenn zum Beispiel die Kanalisation gemacht wurde oder die Straße noch nicht berechnet wurde. Da kommen schnell mal 10.000 € zusammen.
Außerdem muss geklärt werden, was für Nachforderungen oder Nachvergütungen (Wasser, Strom, Müllgebühr, etc.) gültig ist. Doch wie gesagt all diese Zusatzfragen kennt der Notar und sollte euch auf alle normalerweise auftretende Probleme hinweisen können. Dafür ist er da, dafür bekommt er sein Geld!
Toll, das ich dir helfen konnte und danke für den Stern. Wenn du in Deutschland ein Grundstück, ob bebaut oder unbebaut spielt keine Rolle, kaufen willst, mußt du sowieso einen Notar einschalten. Ich hoffe, du hast einen netten gefunden, der dich und den Hausverkäufer möglichst umfassend und gut informiert. Scheue dich nicht und frage ihn vorab alle Löcher in den Bauch! Je genauer du bescheid weißt, desto besser kannst du dich auch entscheiden. Bei dem von dir geschilderten Fall würde ich auf jeden Fall zwei Termine machen, damit du auch noch eine Nacht über all die vielen Facetten in Ruhe nachdenken kannst und etwaige Fragen, die vielleicht dann noch auftreten klären kannst. Good luck - Ganz viel Glück!
warum kauft ihr die Immobilie nicht einfach ganz normal und vereinbart notariell ein Übergabedatum. Alles andere ist Unfug. Notar und Grunderwerbssteuern betragen je nach Bundesland zwischen 5 und 7% des Kaufpreises.
Weil der Verkäufer jetzt noch nicht verkaufen will, was eigentlich anhand meiner Schilderung ersichtlich war.
es steht nirgends dass oder warum der Verkäufer noch nicht verkaufen will! Wenn er es noch nicht will, dann soll er es bleiben lassen und halt erst in 2 Jahren verkaufen. Ich denke es wird ihm egal sein an wen er verkauft, wenn der Preis stimmt. Wenn du damit rechnest daß einem von euch beiden etwas in der Zwischenzeit passieren könnte, solltet ihr euch nie etwas kaufen (es gibt übrigens Lebensversicherungen!) denn was macht ihr denn wenn euch nach dem Kauf was passiert?
Danke, über Lebensversicherungen brauchen wir nicht zu reden, die hat ja wohl fast jeder...wir übrigens auch. Ich denke, dass eine Ausstiegsklausel trotzdem verinbart werden kann, wenn ein Partner stirbt oder zum Pflegefall wird, will der andere vielleicht nicht auf 250 Quadratmetern wohnen?! Übrigens bin ich "Mammileins" Rat gefolgt und habe einen Notar eingeschaltet. Danke für die Antworten und schönen Abend noch!
Danke für die schnelle und informative Antwort, werden eine Notar konsultieren.