Hhartz 4 450€ job alleinerziehend?

4 Antworten

Wie viel Aufstockung hatte Dir das Jobcenter vor Deiner Arbeitsaufnahme monatlich ausgezahlt , wenn Du jetzt dann nur noch 70 Euro von dort zur Aufstockung bekommst ?

Bei 437 Euro angemeldetem Nebenerwerb wird das JC den bisherigen Grundbedarf um 269,60 € mindern , aber die 437 Euro für Deine Arbeit bekommst Du im Gegenzug ja direkt von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto überwiesen.

In der Gegenrechnung müßtest Du durch Deinen Zuverdienst damit nun insgesamt 167,40 Euro mehr zur Verfügung haben , als bisher .


Mami1213 
Fragesteller
 05.03.2020, 00:38

Nein das habe ich nicht...

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Parhalia2  05.03.2020, 01:17
@Mami1213

Dann rechne uns offiziell bitte vor , oder versuche besser erst mal anonym eine Klärung mit dem Jobcenter .

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Sicher wird der 450€ angerechnet und deine Leistungen entsprechend gekürzt.


Mami1213 
Fragesteller
 04.03.2020, 19:37

Ging mir um den alleinerziehenden Zuschlag

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Wahnsinn wie arm alleinerziehende Mütter sind....

Du wirst wahrscheinlich mit deinem Minijob über den Satz drüber kommen und das rechnen die dir an.

Drum nur 70 Euro!

Grüße

Was hast du denn vor deinem Job an monatlicher Aufstockung erhalten, sind diese 437 € Brutto = Nettoeinkommen und hast du jetzt außer diesem Erwerbseinkommen noch anderes Einkommen, was du vor deiner Beschäftigungsaufnahme nicht hattest?

Wenn nur diese 437 € Erwerbseinkommen dazu gekommen sind, dann kann da etwas nicht stimmen.

Denn auf dein Brutto Erwerbseinkommen stehen dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto ( wegen deiner minderjährigen Kinder, sonst nur von 1000 € - 1200 € Brutto ) nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also angenommen 437 € Brutto verdient hast und diese auch auf dein Konto ( Netto ) bekommen hast, dann stehen dir zunächst diese 100 € Grundfreibetrag zu.

Auf die übersteigenden 337 € stünden dir dann nochmal 20 % Freibetrag = 67,40 €zu, gesamt also min.167,40 €.

Diese 167,40 € Freibetrag muss von den 437 € theoretisch abgezogen werden, es blieben dann max.269,60 € an anrechenbaren Erwerbseinkommen übrig.

Dein Bedarf liegt dann ja derzeit bei min.432 € Regelsatz + 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf, also deine ca. 150 € noch dazu, damit kommst du dann schon ohne deinen KDU - Kopfanteil ( Kosten der Unterkunft / Warmmiete ) auf etwa 582 € im Monat.

Es sollten dann noch etwa 312,40 € ohne KDU - Kopfanteil für dich als Bedarf bleiben, also diese 70 € wären dann definitiv zu wenig.