Hey, wer hat schonmal Bilder verschickt?


26.02.2023, 21:59

Ich meine so Perverse Bilder von sich selber

6 Antworten

Bilder verschickt habe ich glaube ich mit 8 oder 9

Wenn du sexuell explizite Bilder meinst, solltest du damit noch 3 Jahre warten, ansonsten ist das Jugendpornografie und dafür gibt es Knast

Onaxer  26.02.2023, 22:00

Wenn sie ihre eigenen Bilder verschickt kommt sie in den Knast?! 😂😂

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Ohohnnnein  26.02.2023, 22:01
@Onaxer

Klar ist das Jugendpornografie, hat doch nichts damit zu tun wer die Bilder macht

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Onaxer  26.02.2023, 22:04
@Ohohnnnein

Der Gesetzgeber hat allerdings erkannt, dass bei einem gegenseitigen und einvernehmlichen Zusenden von Nacktbildern und Videos unter Jugendlichen keine Strafbarkeit vorliegen soll.

Werden solche Bilder ausschließlich zum privaten Gebrauch hergestellt, liegt keine Strafbarkeit vor (§ 184c Abs. 4 StGB). Quelle

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Onaxer  26.02.2023, 22:07
@Ohohnnnein

Ich muss zugeben Deine ausführliche Erklärung warum das Schwachsinn sei, überzeugt mich.

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Ohohnnnein  26.02.2023, 22:19
@Onaxer

Die oben genannte Aussage ist falsch und gefährlich, da sie ein falsches Verständnis von Gesetzen und moralischen Verantwortlichkeiten fördert. Es ist wichtig zu verstehen, dass das unerlaubte Versenden von Nacktbildern und -videos, insbesondere von Minderjährigen, eine ernsthafte Straftat darstellt. Diese Handlungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen wie Strafverfolgung und Gefängnisstrafen führen, sondern auch zu langfristigen emotionalen Schäden und einem Verlust von Privatsphäre und Sicherheit.

Der zitierte Paragraph 184c Absatz 4 des Strafgesetzbuches bezieht sich ausschließlich auf den privaten Gebrauch von Bild- und Tonträgern und hat keine Auswirkungen auf das unerlaubte Versenden von Nacktbildern und -videos. Es ist wichtig zu betonen, dass Minderjährige in vielen Ländern nicht in der Lage sind, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen und dass das unerlaubte Versenden von Nacktbildern und -videos zwischen Minderjährigen keineswegs akzeptabel oder legal ist.

Es ist wichtig, dass Eltern, Erzieher und die Gesellschaft als Ganzes junge Menschen darüber aufklären, wie man sicher und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umgeht und wie man das Risiko von unerwünschtem Versenden von Nacktbildern und -videos minimieren kann. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung, die von uns allen ernst genommen werden sollte.

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Onaxer  26.02.2023, 22:22
@Ohohnnnein

Du gibst Deine Meinung wieder, das sei Dir unbenommen. Auch von Moral rede ich nicht. Aber zu behaupten, das wäre Schwachsinn, was ich oben zitiert habe und als Argument für Deine leider falsche Aussagen eine zwar langen, aber vollkommen inhaltsleeren (und wiederum ohne jegliche Erklärung auskommenden) Text zu schreiben, enttäuscht mich.

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Ohohnnnein  26.02.2023, 22:24
@Onaxer

Es tut mir leid, wenn meine Antwort unklar war oder Dich enttäuscht hat. Ich werde versuchen, meine Meinung deutlicher zu formulieren und auf Deine Anmerkungen einzugehen.

Meine Aussage, dass das gegenseitige Zusenden von Nacktbildern und Videos unter Jugendlichen strafbar sein kann, basiert auf rechtlichen Tatsachen und nicht auf meiner persönlichen Meinung. Das deutsche Strafrecht verbietet die Verbreitung und den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten (§ 184c StGB). Ob ein solcher Inhalt vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter der beteiligten Personen und dem Grad der Darstellung sexueller Handlungen. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits entschieden, dass auch das bloße Zusenden von Nacktbildern unter Jugendlichen strafbar sein kann, wenn es sich um kinder- oder jugendpornografische Inhalte handelt (siehe z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2016, Az. 1 StR 519/16).

Die von Dir zitierte Regelung des § 184c Abs. 4 StGB bezieht sich lediglich auf den Besitz solcher Inhalte zum privaten Gebrauch. Das bedeutet, dass eine Person, die solche Inhalte ausschließlich für sich selbst herstellt oder besitzt, nicht automatisch strafbar ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn z.B. die beteiligten Personen minderjährig sind oder die Inhalte in einer strafbaren Handlung produziert wurden (z.B. durch Nötigung oder Zwang).

Ich hoffe, dass ich damit meine Aussage und die rechtlichen Zusammenhänge klarer darstellen konnte.

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Onaxer  26.02.2023, 22:29
@Ohohnnnein

Das stimmt nicht.

[…] sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

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Ohohnnnein  26.02.2023, 22:30
@Onaxer

Es ist richtig, dass der § 184c Abs. 4 StGB eine Ausnahme von der Strafbarkeit bei der Herstellung und dem Besitz von jugendpornografischen Inhalten vorsieht, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und bei denen alle beteiligten Personen eingewilligt haben. Allerdings bezieht sich diese Ausnahme nicht auf den Austausch von solchen Inhalten zwischen Jugendlichen, wie es in der ursprünglichen Aussage behauptet wurde. Das heißt, auch wenn alle beteiligten Personen eingewilligt haben und es ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt ist, bleibt der Austausch von Nacktbildern und Videos zwischen Jugendlichen strafbar. Denn dies fällt unter den Tatbestand der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften, die gemäß §§ 184b und 184c StGB strafbar sind.

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Onaxer  26.02.2023, 22:31
@Ohohnnnein

Warum bleibst du denn so stur dabei. Wenn die beiden damit d‘accord sind dann greift der sehrwohl.

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Ohohnnnein  26.02.2023, 22:38
@Onaxer

Noch ein(e) Nuttttttttetzer für die ignorierliste und eine schlafende 🌃!

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Onaxer  27.02.2023, 05:28
@Ohohnnnein

Wer Dir widerspricht, wird ignoriert? Das sagt dann sowieso alles…

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Ohohnnnein  27.02.2023, 07:02
@Onaxer

Nö deine falschen Aussagen sind gefährlich für die Community

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AlterZausl  14.03.2023, 21:02

Nee, Finger weg von solchen Sachen. Manchmal entwickeln die eine krasse Eigendynamik.

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AlterZausl  15.03.2023, 05:43
@Ohohnnnein

Von den Bildern. Wer ist auch so dämlich und gibt Nacktfotos raus. Du weißt nie, was dann damit passiert.

Mit dem Knast hab ich hin und wieder beruflich zu tun.

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AlterZausl  15.03.2023, 05:46
@Ohohnnnein

Ich würde nicht mal Urlaubsfotos schicken. Da kann ich ja gleich ein Schild an die Wohnungstür hängen. Schlüssel liegt unter der Fußmatte.

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Ohohnnnein  15.03.2023, 07:44
@AlterZausl

Ich weiß das, leider kann man kleine Kinder nicht davon abhalten die zu verschicken. Deshalb erkläre ich lieber wie sie damit Umgehen sollten

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Garnd hmdl bei uns wenn jmd das macht geht es um die halbe Welt und dein Ruf ist dann beleshh

Lass den Unfug! Was einmal im Netz ist, kriegst du nicht mehr raus. Du weißt nicht, wer da oft rein zufällig drankommt und die dann sonstwo reinstellt.

Erst mal Hirn einschalten! Kann vor so mancher Peinlichkeit bewahren. Oder soll dein Alabasterkörper womöglich auf dem Schulhof rumgereicht werden?

Also wenn du „solche“ Bilder meinst, dann zum ersten Mal mit… 16/17, war etwa an der Grenze zwischen den Jahren.

LG

Ja, aber nie ungefragt oder dass dies als Belästigung empfunden werden konnte.