Hartz IV/ALG 2 und Einkommen aus 450€ Job - ab wann wird es berechnet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wichtig ist, wann das Einkommen auf deinem Konto auftaucht. Das ist total egal, wann du das Geld erarbeitet hast - wenn es im Oktober auf dem Konto ist, dann zählt es für Oktober.

Wenn das Jobcenter jetzt weiß, dass du jeden Monat einen festen Betrag verdienst, werden sie das dann in einem verminderten Bedarf mit berücksichtigen.

Dann musst du auch nichts mehr zurückzahlen.

Wenn dir schon bekannt ist das du von Juli - September eine Rückzahlung leisten musst geht es ja nur um den Monat Oktober bzw.ab Oktober !

Es kommt immer darauf an wann du dein Einkommen ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommst und wie viel Brutto bzw.Nettoeinkommen du verdient hast.

Bekommst du deinen Verdienst immer erst im Folgemonat,dann wird er auch da angerechnet,soweit es möglich ist,es kann ja auch sein das die Leistungen für den Monat schon angewiesen worden und dann kann ja keine Anrechnung im Monat des Zuflusses erfolgen,dann würde ggf.eine Rückforderung auf dich zukommen.

Das Jobcenter wird in deinem Fall jetzt ein fiktives Einkommen angenommen haben und darauf hin bekommst du deine monatliche Aufstockung gezahlt,du musst dann jeden Monat eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ( AG ) ausfüllen lassen und dann noch einen Kontoauszug vorlegen bzw.in Kopie mit einreichen,damit das Jobcenter sieht wann dein Einkommen auf dem Konto eingegangen ist.

Dann wird anhand deines Brutto / Nettoeinkommens berechnet was dir an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zugestanden hat und ob du zu viel oder zu wenig Aufstockung bekommen hast.

Es würde dann entweder eine Nachzahlung für dich geben,oder aber eine Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen,weil du mehr verdient hast als das Jobcenter als fiktives Einkommen angenommen hat.

Auf dein Bruttoeinkommen stehen dir immer zuerst 100 € Grundfreibetrag zu,ab 100 € - 1000 € Brutto sind es noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto dann noch mal 10 % Freibetrag.

Würde es in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min. ein minderjähriges Kind geben,dann würde die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto gehen,davon dann diese 10 % Freibetrag.

Die Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen,dass ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen und das wird dann auf deinen Bedarf bzw.von deinen Leistungen abgezogen.

So stünden dir z.B. bei 450 € Brutto wie Netto 170 € an Freibeträgen zu,die setzen sich aus den 100 € Grundfreibetrag zusammen und von den übersteigenden 350 € die über den 100 € Grundfreibetrag liegen stünden dir noch mal 20 % Freibetrag zu,also gesamt dann 170 € Freibetrag und 280 € würde das anrechenbare Erwerbseinkommen betragen,dass würde dir dann abgezogen.

Bei z.B. 1200 € Brutto stünden dir auch die 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto würde es einen Überhang von 900 € geben,20 % Freibetrag ergeben dann noch mal 180 €.

Von 1000 € - 1200 € Brutto gibt es einen Überhang von 200 €,davon sind dann 10 % Freibetrag noch mal 20 €.

Somit würde man bei 1200 € Brutto auf einen Freibetrag von 300 € kommen,würdest du jetzt angenommen 900 € Netto auf dein Konto bekommen,dann würde das Jobcenter diese 300 € Freibetrag dann theoretisch von den 900 € Netto abziehen,es bliebe dann ein anrechenbares Einkommen von 600 €.

Du würdest dann also angenommen nur noch die Differenz von 600 € bis zu deinem Bedarf nach dem SGB - ll bekommen.

Minijob und ALG2

Der Verdienst aus einem Minijob gilt für Bezieher von ALG II als Einkommen, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II angerechnet wird.

Es gilt ein Freibetrag von 100€ im Monat.

Nach § 11b SGB II sind für Empfänger von Arbeitslosengeld II vom monatlichen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (z.B. Minijobs) für den Teil zwischen 100€ und 1000€  20 Prozent abzusetzen.

Was bedeutet das für Minijobber? 450-Euro-Minijob

450€ monatliches Einkommen – 100€ Freibetrag = 350€

350€ * 20 Prozent = 70€ bleiben anrechnungsfrei
350€ * 80 Prozent = 280€ werden beim ALG2 berücksichtigt

Insgesamt stehen dem Minijobber 170€ zur Verfügung

http://www.minijob-anzeigen.de/blog/artikel/minijob-und-alg-ii-wieviel-bleibt-vom-verdienst-ubrig

Cuddler 
Fragesteller
 04.10.2016, 13:34

??