Haftet Wohngebäudeversicherung für einen Wasserschaden durch Fugenrisse?

1 Antwort

Ein Urteil bezieht sich nur auf den verhandelten Fall und ist nur Richtungsweisend. Hier bezieht sich das Urteil alleine nur auf die Umstände die zu der undichten Fugenabdichtung geführt haben. In Deinem Fall ist anscheinend noch nicht geklärt wer für die Fugenrisse verantwortlich ist. Je nach Bewetung der Ursache kann die Gebäudehaftpflicht des Hauseigentümer zur Regulierung in Frage kommen. Es kann auch sein das kein Haftplichtfall vorliegt und die Kosten selber zu tragen sind.