Rohrbruch - Welche Versicherung haftet

5 Antworten

Zu 1) Das handhaben die Versicherer unterschiedlich. Ob Garagen mitversichert sind, steht im Versicherungsschein. Zu 2) Rohrbrüche an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück können mitversichert sein - auch hier gibt es Varianten. Die Information findet sich im Versicherungsschein und den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Zu 3) Der Schadenzeitpukt wird nicht mehr mit Sicherheit zu datieren sein. Es gilt daher der Tag der Schadenfeststellung als Schadentag. Sofern Deckung für den Schaden besteht, ist hier die aktuelle Gebäudeversicherung anzusprechen.

zu 1) ja zu 2) unsere Versicherung deckt alle Schäden an den Rohren ab zu 3) weiß ich nicht.

Mit arglistiger Täuschung kannst du nicht kommen, denn welcher Hausbesitzer checkt seine Rohre jedes Jahr?! Niemand. Also konnte der Vorbesitzer nichts davon wissen.

Wenn du versichert bist bekommst du den Schaden auch ersetzt.

KnutKnutsen5559 
Fragesteller
 14.02.2012, 11:10

Wäre klasse, wenn du Rechts hast. Werde den Ausgang auf jeden Fall posten!

guterwolf  14.02.2012, 11:55
@KnutKnutsen5559

Unsere Nachbarn hatten letztes Jahr Wasser im Keller, weil die Abwasserrohre sich in der Verbindung gelöst hatten und auch Verwachsungen da waren. Sie haben sich mit der Versicherung auf einen Pauschalbetrag (über 10 T€) geeignigt.

Die Gebäude deckt in aller Regel Schäden aus Leitungswasser, Feuer und Sturm. Bei abführenden Rohren innerhalb und außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück gibt es viele Varianten, die Sie lediglich in Ihrer Police nachlesen können; häufig sind diese Schäden nciht versichert. Im Übrigen gelten die Bedingungen des jeweils bestehenden Vertrages!

Abwasser wird gar nicht abgedeckt! Sollte aber trotzdem so schnell wie möglich instandgesetzt werden, da bei einer Feststellung durch die Gemeinde-Kanalbehörde übel teuer werden kann. (sage nur Grundwasser)!

KnutKnutsen5559 
Fragesteller
 14.02.2012, 10:11

Abwasser ist nicht abdeckt??? Das denke ich aber schon! Wie kommst du da drauf?

Ich würde das Ganze über meine Versicherung abwickeln und diese kann sich das Geld ggf. von der Vorversicherung zurückholen. Ansonsten darf dieses Jahr mit keiner Reparatur mehr gerechnet werden.