Händler will online Ware nicht zurücknehmen? -Angelrute!?
Hallo,
ich habe letzte Woche eine Angelrute online von einem Händler gekauft. Die Rute gibt es leider so nicht im Ladengeschäft, sodass mir nur der Onlinehandel übrig blieb.
Nachdem ich die Rute (350€) ca. 1 Stunde getestet habe, musste ich feststellen, dass sie nicht meinen Ansprüchen für diesen Preis entsprach.
Also direkt Widerruf erklärt. Dieser wurde angenommen und unter gefragt, ob ich die Rute denn getestet habe.Dies habe ich bejaht.
Darauf erhielt ich eine Mail, dass der Händler die Ware nicht zurücknehmen wird, da diese bereits benutzt und die Verblombung (Plastikartikel mit Herstellerlogo) entfernt wurde.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Laut den Paragraphen im BGB habe ich da keine Ausnahmeregelung zu gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Roy
3 Antworten
Einfach den Widerruf erklären und zurückschicken. Wertersatz wird aber anfallen. Eine über die Prüfung hinausgehender "Test" muss sich der Händler nicht gefallen lassen und kann das entsprechend von Deiner Rückzahlung abziehen. Aber das Widerrufsrecht entfällt deshalb nicht,
Jain. Die Frage wäre zu welchem Preis der Händler jetzt diese Gebrauchsrute noch verkaufen kann. Die Differenz dürfte er abziehen.
Online finde ich folgendes:"Eine Wertersatzpflicht kommt nur dann in Betracht, wenn der Verbraucher die Kaufsache über die erforderliche Eignungsuntersuchung hinaus nutzt."
Das trifft meiner Meinung nach nicht zu, da ich die Rute beim Angeln getestet habe und nicht damit z.B. Laub gekehrt habe.
Das Problem ist das nicht 100 % genau im Gesetz geregelt ist wie du die Wahre überprüfen darfst.
Grundsätzlich kann man sagen du darfst die Wahre auspacken und mit entsprechender Umsicht in Betrieb nehmen etc.
Wenn der Händler aber eine Sicherung anbringt und explizit und gut wahrnehmbar darauf hinweist das diese nicht entfernt werden darf musst du die Wahre imho so zurück schicken.
Den konkreten Einzelfall könnte imho ohnehin nur vor Gericht geklärt werden weil wie gesagt das Gesetz in der Hinsicht etwas schwammig formuliert ist.
Danke für deine Antwort. Eine Angel kann man im Laden ja in die Hand nehmen und wedeln, aber ein Test ist es nur, wenn man die Ware auch für den entsprechenden Einsatzbereich testet.
Es wurde zudem nirgendso hingewiesen, dass es sich bei dem Plastikring um eine Sicherung der Ware handelt, da dort lediglich ein Herstellername dran hing.
§ 357 BGB:
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war
Beispiel: Ein Autofahrer hatte online einen Katalysator gekauft, diesen eingebaut und eine kurze Probefahrt gemacht. Danach widerrief er den Kauf und schickte den Katalysator – nun mit deutlichen Gebrauchsspuren – zurück. Der Verkäufer verweigerte die Rückzahlung des Kaufpreises mit der Begründung, der Katalysator sei wertlos geworden. Laut BGH hat der Verkäufer in einem solchen Fall grundsätzlich Anspruch auf Wertersatz. Der Einbau des Katalysators gehe über das hinaus, was zur Prüfung des Geräts notwendig sei, so das Gericht (BGH, Az. VIII ZR 55/15; der Katalysator-Fall)
Eine Stunde ist ein sehr langer Test, der über die Prüfung der Beschaffenheit hinaus geht. Insofern dürfte der Händler im Recht sein.
Hallo AlexausBue danke für deine Antwort.
ich schätze Angler empfinden eine STunde am Wasser eher als sehr geringe Testzeit. Gerade beim Angeln mit hochwertigen Gerät (für diesen Preis) kann man die Entscheidung nicht innerhalb von 10 Min. fällen, da viele äußere Einflüße das Empfinden stark beeinflussen.
Auch ist das mit dem Katalysator mMn etwas völlig anderes, da der Katalysator nach der Benutzung deutliche Gebrauchsspuren aufweist. Eine Angelrute allerdings nicht
Dennoch - ob Angler, Mountainbiker oder Koch - geht 1 Stunde Test unabhängig von dem subjektiven Empfinden über eine
Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise
schon hinaus.
Das muss man objektiv schon zugeben.
Ich interpretiere diesen Wortlaut als:
Auspacken, ggfs. zusammenbauen, in die Hand nehmen, Handhabung testen, Funktionalität prüfen.
Bei einem Fahrrad zum Beispiel würde ich eine Fahrt in der Hofeinfahrt als ok bewerten, eine 1 stündige Radtour schon nicht mehr. Ich bin aber kein Jurist und vielleicht kannst Du geschickt formulieren und auf Kulanz des Anbieters hoffen.
Ich denke, es hat immer auch was mit "Kirche im Dorf lassen" zu tun.
Eine Stunde angeln / testen zum Nulltarif ist schon mal eine Hausnummer. Auch wenn ein Angler das als 2 Minuten wahr nimmt.
Bedenke: Keiner wird die von Dir gebrauchte Route jemals zum Neupreis kaufen. Der Händler hat somit durch Dich einen hohen Verlust. Wenn er nicht pleite gehen will, wird er dieses Risiko dann eben auf den Verkaufspreis aufschlagen und dann kostet das Teil demnächst 420€. Das wiederum schadet dem Online Handel. Irgendwann heißt es dann, die Bundesregierung hat eine längst überfällige Gesetzesänderung herausgebracht und Online Händler müssen benutzte Ware grundsätzlich nicht zurücknehmen. Die Preise bleiben dann natürlich hoch. Am Ende ist der Kunde der Verlierer.
Hallo NonNam,
ja ich habe gelesen, dass es unter Umständen zu einem Wertersatz kommen kann, aber wer bestimmt diesen? Kann der Händler jetzt sagen, dass eine Stunde Nutzung einen Wertersatz von 100€ rechtfertigt?