Gutschrift von Juwelier nach Todesfall auszahlen?

3 Antworten

Da Du der rechtmäßige Erbe bist (das unterstelle ich hier einfach mal) hast Du auch Anspruch auf den Wert bzw. die zugesicherte Leistung des Gutscheins, zumindest innerhalb der gesetzlichen Frist (er verfällt ja irgendwann!).

Wie ist da die rechtliche Situation?

So, wie sie Dir mitgeteilt wurde. Eine Barauszahlung ist nicht möglich bzw. muss der Juwelier nicht machen. Du könntest höchstens verhandeln, dass er seinen Gewinn abzieht und den Rest auszahlt. Da müsstest Du schauen, was rauskommt. Wenn`s zu wenig ist, dann versuchen höher auf ebay zu verkaufen oder halt doch was aussuchen.

Du kannst den Gutschein vorlegen und damit Ware erwerben oder den Gutschein im Bekanntenkreis weiter geben oder bei ebay versteigern.