Guten Abend. Inwiefern hängt eine Privatschutzversicherung ...

3 Antworten

Es handelt sich bei dir um eine Krankenhaustagegeldversicherung. Dabei bekommst du bei einer stationären Behandlung (je nach Bedingungen aber in der Regel ab dem dritten Tag) pro Tag im Krankenhaus 10 Euro. Man kann das machen, da bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt pro Tag 10 Euro Zuzahlung auf dich zukommen.

Die Sache mit dem "Privatschutzversicherung" liegt am Versicherer. Die fassen private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Krankenzusatzversicherungen,...) oft gerne unter einem Sammelbegriff zusammen. Nur so als Abgrenzung zu Firmenversicherungen (Betriebshaftpflicht und dergleichen). Sehr oft geben die Versicherer diesen Versicherungen auch noch einen Eigennamen (z.B. Optimal oder Selecta usw.)

Wenn du dir die Police genauer ansiehst, steht da auch immer genau dabei, um welche Versicherungsart es sich handelt.

Wenn du die Versicherung dann kündigst, dann hast du eben den Schutz nicht mehr.

Du meinst sicherlich eine Zusatzversicherung, die bestimmte, wie das Wort schon sagt, zusätzliche Leistungen anbieten. In der gesetzlichen Krankenkasse musst du bei einem Krankenhausaufenthalt 10 Euro am Tag aus eigener Tasche zahlen, deine Zusatzversicherung übernimmt dies dann anscheinend. Das aber nichts mit deinem allgemeinen Krankenkassenschutz zu tun.

Die 10 Euro pro Tag im Krankenhaus zahlst du selbst - oder deine Zusatzversicherung.

Wie oft bist im Krankenhaus, daß sich die Zusatzversicherung lohnt?