Grunderwerbsteuer/ zwei Eigentümer

2 Antworten

Unverbindlich: Die Grunderwerbssteuer fällt definitiv nur einmal in einer bestimmten Höhe an. Ich nehme an (bin mir ziemlich sicher, da es in zahlreichen anderen Fällen auch so ist), dass mehrere Miteigentümer für diesen Betrag als Gesamtschuldner haften. Die Gemeinde kann also z.B. nur den Eigentümer A in voller Höhe heranziehen, und der muss dann auch alleine zahlen. Allerdings hat er im sog. "Innenverhältnis" einen Erstattungsanspruch gegen die Miteigentümerin B. Im Ergebnis zahlt also bei zwei Miteigentümern jeder die Hälfte. 

Jeder die Hälfte