Grundbucheintrag bei Eheleuten

8 Antworten

Wenn Ihre einen Ehevertrag geschlossen habt, kann das Kapital so aufgeteilt werden. Da solltest Du vor der Unterschrift den Notar fragen. Dazu ist er verpflichtet, alle Bedenken und offene Frage in dieser Sache aufzuklären. Er mß sogar den Vertrag vorlesen und kommentieren, auf Verlangen - die Zeit muß sein. Teuer genug ist der ja.

Üblich ist keine Ehevertrag, sonder eine Zugewinngemeinschaft - als 50/50 - bei de Parteien sind die Eigentümer zu gleichen Teilen.

Macht einen Vertrag in dem ihr rein schreibt, wie viel jeder mit in die Ehe gebracht hat. Natürlich könnt ihr auch 1/3 + 2/3 oder 1/4 + 3/4 als Eigentümer ins Grundbruch schreiben. Wieviel ist denn das Haus in z.B. 10 Jahren Wert. Wenn das dann 500.000€ sind sind die jetzigen 35.000 ja nicht viel und eine Aufteilung zu 40+60% nicht mehr gerechtfertigt. Besser ist es da schon, j e t z t einen Vertrag aufzusetzen mit dem Eigenkapital. Einen Teil wird ja auch sicher mit einem Kredit finanziert und da zahlst du ja auch nicht 60% und dein Partner 40%

Grundsätzlich könnt Ihr im Grundbuch jeden Anteil eintragen lassen. Es muss also nicht zwangsläufig Hälfte / Hälfte sein, sondern beispielsweise auch 40 : 60.

Wegen der Grundbucheintragungen müsst Ihr sowieso zum Notar. Dieser kann Euch auch beraten bezüglich eines Ehevertrages oder Gütertrennung hinsichtlich einer (möglichen) Scheidung.

schelm1  12.04.2013, 18:03

Der Eintarg im Grundbuch erfolgt im geschilderten angefragten Fall aufgrund eines hoheitlichen Beschlusses durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung - da braucht man keinen Notar und dessen Kosten! Ins Grundbuch wird der eingetragen, der das Meistgebot abgegeben hat, das können auch Eheleute oder eine sonstige gemeinschaft bürgerlichen Rechtes oder eine juristische Person sein. Die Beteiligungsnateile die der meistbietende, soweit eer nicht alleine für sich bietet im Grundbuch eingetragen wünscht, sind dem ZV-Gericht von den anweseneden oder durch notarielle Bietungsvollmacjht vertretenen Meistbietenden bei der Gebotsabgabe zu benennen.

Also wenn Du 30 T einbringst und er 5 T , dann sollte dies so auch im Grundbuch, der Realität 1/6 zu 5/6 entsprechend, festgehalten werden. Warum solltest Du etwas verschenken? Den Notar darauf hinweisen. Der sorgt schon dafür, dass es richtig in der Urkunde erfasst wird.

schelm1  12.04.2013, 18:06

Der Eintarg im Grundbuch erfolgt im geschilderten angefragten Fall aufgrund eines hoheitlichen Beschlusses durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung - da braucht man keinen Notar und dessen Kosten! Ins Grundbuch wird der eingetragen, der das Meistgebot abgegeben hat, das können auch Eheleute oder eine sonstige gemeinschaft bürgerlichen Rechtes oder eine juristische Person sein. Die Beteiligungsnateile die der meistbietende, soweit eer nicht alleine für sich bietet im Grundbuch eingetragen wünscht, sind dem ZV-Gericht von den anweseneden oder durch notarielle Bietungsvollmacjht vertretenen Meistbietenden bei der Gebotsabgabe zu benennen. Ein Notar spielt für ein solches Bietverfahren, bis auf die evtl. Ausfertigung einer Bietvollmachtg für nicht anwesende Vertretene, überhaupt keine Rolle; insbeosndere wird er nicht tätig für die Eintragung im Grundbuch! Die veranlaßt das Zwangsversteigerungsgericht aufgrund des erteilten Zuschlagbeschlusses.

man kann jedes beliebige Verhältnis eintragen lassen. Im Falle einer Scheidung ist das aber alles ohne Belange, solange man keine Gütertrennung oder einen Ehevertrag hat! Im Falle einer Trennung bekommst du dein Geld eh nicht wieder, da es zu den Scheidungskosten Verluste beim Verkauf, sowie Vorflligkeitszinsen der Bank hinzukommen. Daher wird von deinen 30000 EUR Eigenkapital nichts mehr übrig bleiben. Wenn dir das ganze so wichtig ist, hättest du nicht heiraten dürfen. Außerdem mußt du bendenken, dass ihr im Laufe euer "Restehe" ja auch die Finanzierung tilgen werdet und dieses bestimmt nicht im gleichen Verhältnis. Wie gesagt spielt das aber alles eh keine Rolle