Eintrag im Grundbuch ändern
Wir haben ein Haus gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Im Grundbuch sind wir jeweils zu 50% Eigentümer. Nun meine Frage. Wer muss alles zustimmen, wir sind uns einig, um den Grundbucheintag auf eine Person zu Überschreiben sodass diese Person dann die 100% hält. Reicht da nur der Notar oder muss da auch die Bank zustimmen?
4 Antworten
Die Bank, wenn eine Hypothek für beide drauf ist.
Auf eine Person ist allerdings nicht gut, wenn es später ums Erben geht.
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Alle Eintragungen und ggf. Änderungen in Grundbüchern können nur von einen Notar oder von einen Gericht veranlasst werden. Ein Notar braucht immer die Zustimmung aller Beteiligten. Ein Gericht entscheidet.
Sie brauchen die Zustimmung der Bank und sollten sich Gedanken hinsichtlich der vermögensmäßigen Schlechterstellung des ausscheidenden Eigentümers machen, der zwar seinen Eigentumsanteil verliert, gegenüber der Bank aber weiterhin für den Kredit uneingeschränkt haftet!
Diese Änderung der Eigentümereigenschaft muß notariell beurkundet werden. Die Bank soltle informiert werden mit der Bitte um Zustimmung. Ansonsten könnte ein Wechsel bei der Sicherungsgebergemeinschaft als Grund für eine Kreditkündigung angenommen werden, auch wenn die Sicherheiten und selbst die Darlehensnehmereigenschaft als solche unberührt bleiben! Letzteres ist für den ausscheidenden Eigentümer besonders problematisch! Er verliert durch die Umscheibung im Grundbuch seinen Eigentumsanteil, für den er im Kreditvetrag gegenüber der Bank weiterhin mit haftet. - Keine glückliche Lösung!
hier könnte noch ein steuerlicher Punkt hinzukommen: eine Schenkung kann je nach Familiengrad steuerliche Auswirkungen haben.
klar der inhaber der restlichen 50% muss zustimmen,da das normal schon im grundbuch steht,brauchst dir den kopf nicht zerbrechen,denn sonst rückt keine bank geld rus
das mit den 50% ist schon geklärt und Geld von der Bank brauchen wir auch net. Meine Frage is quasie nur. Muss die Bank zustimmen für die Eigentumsänderung oder reicht da der Notar.
Sie brauchen die Zustimmung der Bank und sollten sich Gedanken hinsichtlich der vermögensmäßigen Schlechterstellung des ausscheidenden Eigentümers machen, der zwar seinen Eigentumsanteil verliert, gegenüber der Bank aber weiterhin für den Kredit uneingeschränkt haftet!
oder anders gefragt die Grundschuld ist mit Eingetragen muß da dann eigentlich die Bank auch zustimmen wenn man das Eigentum auf eine Person umschreiben lassen will.