Ich war mit meiner Tochter einkaufen und da sie noch Tintenpatronen brauchte, ist sie kurz zu dem Regal gegangen und hat sich das Päckchen wohl erstmal in die Hosentasche gesteckt. An der Kasse beim Aufladen hat sie es dann vergessen. Der Ladendetektiv hatte das wohl beobachtet und kam gleich zur Kasse um uns wegen Diebstahls zu beschuldigen. Darf er das? Hab ihm ja erklärt wie es war.

Ja, das ist leider Diebstahl. Man darf nicht bezahlte Ware nicht in die eigenen Taschen stecken, sondern sollte die dafür vorgesehenen Einkaufskörbe benutzen.

Ähm ja, wenn du es in die Hosentasche steckst, würde ich auch von Diebstahl ausgehen. Und wenn du dann auch noch vergißt, das zu bezahlen, dann ist es eigentlich eindeutig Diebstahl. Zwar gilt in Deutschland, daß man dir eine Schuld nachweisen muß, aber in dem Fall kommst du nicht glaubwürdig rüber. Und mal ehrlich. Schon allein um den Verdacht des Diebstahls nicht zu unterliegen steckt man solche Ware doch nicht in die Hosentasche!
yumanji am 26. Februar 2008 14:43 Vollkommen Richtig! Seh ich auch so, DH dafür

Da jeder Dieb diese Ausrede benutzt, habt ihr wohl schlechte Karten.

Das ist ja die Aufgabe eines Detektives! Und das war auch sicher nur eine von zig Ausreden, die dem Detektiven schon zu den Ohren herauskommen!

Ist schwierig, weil der Detektiv sich natürlich jeden Tag eine Menge Geschichten aller Art anhören muss. Einem Bekannten ist mal sowas Ähnliches passiert - er ist ein super seriöser Typ - und er hat trotzdem eine Anzeige bekommen.
Ja das gilt als Diebstahl, weil die Ausrede wirklich jeder sagen kann.

Logisch, wer nicht bezahlt hat gestohlen. Die Ware hat nix in der Hosentasche zu suchen bevor sie nicht bezahlt wird.

Das war Diebstahl. Versuche jedenfalls mit dem Verkäufer reden. Wenn er/sie glaubt dass es unabsichtlich geschehen ist kannst du ohne Strafe durchkommen.

Also, Sie waren MIT IHRER TOCHTER einkaufen. Sie wussten das IHRE Tochter noch Patronen benötigt, das sie zum Regal ist um sie zu holen. Haben sie ihre Tochter an der Kasse vor dem Bezahlen gefragt ob sie denn welche gefunden hat, und wenn ja, wo sie dann sind?????????? Sie haben die Aufsichtspflicht über das Kind. Ich sehe in meinem Beruf jeden Tag solche Dinge, höre mir auch die Glaubwürdigsten Schilderungen einer Tat an, aber vor dem Gesetz ist es Diebstahl. § 242 StGB. Es ist in der Regel aber so, das man eine Anzeige bekommt, dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlt und erst einmal für 1 Jahr Hausverbot bekommt. Ich weiß jetzt nicht wie alt ihre Tochter ist, aber das Hausverbot gilt für Ihre Tochter, sie darf dieses Geschäft nur mit einem Erwachsenen betreten. In den meisten Fällen bekommen sie eine Kopie der Anzeige, wo das Original zur Geschäftsleitung geht und diese entscheidet über die Anzeige. Es ist aber so das man sich selten damit Auseinander setzt und diese gleich der Rechtsabteilung übergibt. Von dieser bekommen sie dann einen Bescheid wo sie in der Regel noch einmal die möglichkeit haben den Sachverhalt zu schildern, wenn es Glaubhaft ist wird man, je nach Alter ihrer Tochter über das Verfahren Entscheiden. Meine Empfehlung dazu, gehen sie zu der dem Geschäftsführer/in und Sprechen mit Ihm/Ihr darüber. Mfg
ist mir auch passiert hatte haarfarbe in meine tasche wegen mein kind hatte es total vergessen rauszulegen vor der türe ist es mir aufgefallen er hat gesagt bekomme ne anzeige durfet nochnicht mal die farbe bezahlen habe 1 jahr verbot
Aber nicht im Sinne des StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Ware in eigene Tasche stecken + Kassenzone passieren = Diebstahl. Bei Deinem Link weiß ich nicht, was Du meinst.
Das -> ''... in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ...''
... nach der Schilderung wars ja keine Absicht. Wobei ich mich der Meinung von einigen hier anschliessen würde und nach Ware in Tasche + Kassenzone passieren, auch schwer davon zu überzeugen wäre, dass das kein versuchter Diebstahl sein sollte.
Wenn man in das Geschäft geht, einen Wagen nimmt oder Korb, legt dort ware aus dem geschäft hinein. Beim Bummeln wird einem warm und man legt seine Jacke in den Wagen oder Korb oben drauf. wenn die ware nicht mehr sichtbar ist, ist es schon diebstahl, da sie aber noch im geschäft sind, besteht immer noch die möglichkeit das sie die ware bezahlen wollen. erst hinter der kasse wenn ersichtlich ist das sie nicht mehr vorhaben nochmal zurück zur kasse zu gehen weil ihnen etwas eingefallen ist das sie noch bezahlen müssen, dann ist es diebstahl. Mfg