gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Gilt eine aus dem Laden aus versehen mitgenommene Ware als Diebstahl?

gefragt von sarinali am 26.02.2008 um 14:37 Uhr

Ich war mit meiner Tochter einkaufen und da sie noch Tintenpatronen brauchte, ist sie kurz zu dem Regal gegangen und hat sich das Päckchen wohl erstmal in die Hosentasche gesteckt. An der Kasse beim Aufladen hat sie es dann vergessen. Der Ladendetektiv hatte das wohl beobachtet und kam gleich zur Kasse um uns wegen Diebstahls zu beschuldigen. Darf er das? Hab ihm ja erklärt wie es war.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (17471)
einkaufen (1187)
Diebstahl (251)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 26. Februar 2008 14:39
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das ist leider Diebstahl. Man darf nicht bezahlte Ware nicht in die eigenen Taschen stecken, sondern sollte die dafür vorgesehenen Einkaufskörbe benutzen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2008 14:42

Aber nicht im Sinne des StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. Februar 2008 14:44

Ware in eigene Tasche stecken + Kassenzone passieren = Diebstahl. Bei Deinem Link weiß ich nicht, was Du meinst.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2008 15:17

Das -> ''... in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ...''

... nach der Schilderung wars ja keine Absicht. Wobei ich mich der Meinung von einigen hier anschliessen würde und nach Ware in Tasche + Kassenzone passieren, auch schwer davon zu überzeugen wäre, dass das kein versuchter Diebstahl sein sollte.

Kommentar von D4e02ebed2c9da3774fdeae292d4b983smallconzo66 am 27. Februar 2008 09:44

Wenn man in das Geschäft geht, einen Wagen nimmt oder Korb, legt dort ware aus dem geschäft hinein. Beim Bummeln wird einem warm und man legt seine Jacke in den Wagen oder Korb oben drauf. wenn die ware nicht mehr sichtbar ist, ist es schon diebstahl, da sie aber noch im geschäft sind, besteht immer noch die möglichkeit das sie die ware bezahlen wollen. erst hinter der kasse wenn ersichtlich ist das sie nicht mehr vorhaben nochmal zurück zur kasse zu gehen weil ihnen etwas eingefallen ist das sie noch bezahlen müssen, dann ist es diebstahl. Mfg


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Februar 2008 14:40
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ähm ja, wenn du es in die Hosentasche steckst, würde ich auch von Diebstahl ausgehen. Und wenn du dann auch noch vergißt, das zu bezahlen, dann ist es eigentlich eindeutig Diebstahl. Zwar gilt in Deutschland, daß man dir eine Schuld nachweisen muß, aber in dem Fall kommst du nicht glaubwürdig rüber. Und mal ehrlich. Schon allein um den Verdacht des Diebstahls nicht zu unterliegen steckt man solche Ware doch nicht in die Hosentasche!

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 26. Februar 2008 14:43

Vollkommen Richtig! Seh ich auch so, DH dafür


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 26. Februar 2008 14:38
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da jeder Dieb diese Ausrede benutzt, habt ihr wohl schlechte Karten.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Februar 2008 14:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ja die Aufgabe eines Detektives! Und das war auch sicher nur eine von zig Ausreden, die dem Detektiven schon zu den Ohren herauskommen!


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Februar 2008 16:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!




rosol
beantwortet von rosol am 26. Februar 2008 14:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das darf er.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 26. Februar 2008 14:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist schwierig, weil der Detektiv sich natürlich jeden Tag eine Menge Geschichten aller Art anhören muss. Einem Bekannten ist mal sowas Ähnliches passiert - er ist ein super seriöser Typ - und er hat trotzdem eine Anzeige bekommen.


Sina5
beantwortet von Sina5 am 26. Februar 2008 14:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das gilt als Diebstahl, weil die Ausrede wirklich jeder sagen kann.


yumanji
beantwortet von yumanji am 26. Februar 2008 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Logisch, wer nicht bezahlt hat gestohlen. Die Ware hat nix in der Hosentasche zu suchen bevor sie nicht bezahlt wird.


kimmo
beantwortet von kimmo am 26. Februar 2008 14:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das war Diebstahl. Versuche jedenfalls mit dem Verkäufer reden. Wenn er/sie glaubt dass es unabsichtlich geschehen ist kannst du ohne Strafe durchkommen.


conzo66
beantwortet von conzo66 am 27. Februar 2008 09:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, Sie waren MIT IHRER TOCHTER einkaufen. Sie wussten das IHRE Tochter noch Patronen benötigt, das sie zum Regal ist um sie zu holen. Haben sie ihre Tochter an der Kasse vor dem Bezahlen gefragt ob sie denn welche gefunden hat, und wenn ja, wo sie dann sind?????????? Sie haben die Aufsichtspflicht über das Kind. Ich sehe in meinem Beruf jeden Tag solche Dinge, höre mir auch die Glaubwürdigsten Schilderungen einer Tat an, aber vor dem Gesetz ist es Diebstahl. § 242 StGB. Es ist in der Regel aber so, das man eine Anzeige bekommt, dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlt und erst einmal für 1 Jahr Hausverbot bekommt. Ich weiß jetzt nicht wie alt ihre Tochter ist, aber das Hausverbot gilt für Ihre Tochter, sie darf dieses Geschäft nur mit einem Erwachsenen betreten. In den meisten Fällen bekommen sie eine Kopie der Anzeige, wo das Original zur Geschäftsleitung geht und diese entscheidet über die Anzeige. Es ist aber so das man sich selten damit Auseinander setzt und diese gleich der Rechtsabteilung übergibt. Von dieser bekommen sie dann einen Bescheid wo sie in der Regel noch einmal die möglichkeit haben den Sachverhalt zu schildern, wenn es Glaubhaft ist wird man, je nach Alter ihrer Tochter über das Verfahren Entscheiden. Meine Empfehlung dazu, gehen sie zu der dem Geschäftsführer/in und Sprechen mit Ihm/Ihr darüber. Mfg


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 7. April 2008 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja


anonym
beantwortet von nicole1979 am 27. Oktober 2008 18:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist mir auch passiert hatte haarfarbe in meine tasche wegen mein kind hatte es total vergessen rauszulegen vor der türe ist es mir aufgefallen er hat gesagt bekomme ne anzeige durfet nochnicht mal die farbe bezahlen habe 1 jahr verbot





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Diebstahl im Lager?

    schlüsselbund verloren/diebstahl auto zentralschließanlage bitte hilfe!!!!

    Kann man Diebstahl nachträglich anzeigen??



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.