Der Sohn einer Freundin wird eines Ladendiebstahls beschuldigt. Er beteuert aber, dass er die Ware nur kurzzeitig in der Tasche hatte, weil er die Hände für andere Sachen nicht mehr frei und auch dummerweise keine Tragetasche oder ähnliches dabei hatte. Bei der Kasse hätte er sie natürlich mit aufs Band gelegt (so seine Aussage, er ist ein ehrlicher Junge und hat sich derartiges noch nie zu Schulden kommen lassen!!).

vor der kasse ist es versuchter diebstahel darum warten die detektive bis der "täter" durch die kasse gegangen ist und somit die tat vollzogen ist. man sollte nie etwas in die jackentasche stecken.

mag ja sein, daß das in-die-Tasche-stecken von unbezahlten Waren nicht sehr vertrauenswürdig wirkt, de facto Diebstahl ist es aber erst mit (nichtbezahlendem) Passieren der Kasse

Erst beim VERLASSEN des GEschäftes. Der Kunde könnte sich doch noch erinnern und bezahlen bevor er das Geschäft verläßt.
JoeWied am 15. Mai 2008 18:04 Genau so ist es, wobei vielfach nach der Kasse abgegriffen wird.

Von Diebstahl kann erst geredet werden, wenn die Ware offensichtlich nicht bezahlt werden sollte. Das ist erst nach Passieren der Kasse nachweisbar.

Es gibt doch genug (meist ältere) Menschen, die ganz offensichtlich ihre mitgebrachten Taschen vor den Kassen befüllen... die bekommen nie Ärger...
Liegt es am Alter, liegt es am "offensichtlich", an den (z.T. sicher begründeten) Vermutungen (um nicht zu sagen Vorurteilen) gegenüber jugendlichen Jungen (meist in Gruppen)?
Der "Laden" hätte bis hinter der Kasse warten sollen, dann hätte er eine Argumentationsbasis, so ist das ganze doch sehr "wackelig". Geschäfte kassieren für die Aufdeckung eines Ladendiebstahls... oft ist das ganze Unternnehmen an Freiberufler/ Unternehmen "outgesourced", die eine gewisse Quote erbringen müssen...
Das ist genau der Punkt. Wenn ein jugendlicher Ausländer oder ein junger Arbeitsloser beobachtet wird, wie er im Selbstbedienungsladen Ware in die Jackentasche steckt, ist es Ladendiebstahl. Wenn das ein gesetzter, älterer Herr tut oder der Sohn des örtlichen Pfarrers, Lehrers,Anwalts oder Zahnarztes, dann nicht. Jedenfalls in der Kriminalstatistik.
ghostwriter am 23. Januar 2008 08:19 Das würde ich so nicht sagen. Kenne jemand, der lange als Ladendetektiv gearbeitet hat.Der sagte immer, mit der Zeit bekommt man ein Gespür für die Ladendiebe.Und es waren durchweg alle Alterklassen u.alle sozialen Schichten, die klauten.Viele ältere Leute, aber auch Rechtsanwälte,Ärzte etc.

Erst beim Verlassen des Geschäftes bzw. hinter der Kasse gilt eine eingesteckte Ware als Diebstahl. Hier ist wieder einmal so ein Fall, wo ein übereifriger Kaufhausdetektiv eine Fangprämie kassieren will.
Vertraut dem Jungen weiterhin und steht zu ihm. Als Erstes würde ich mit dem Geschäftsführer reden. Wenn das nichts hilft, ab zum Anwalt.
Wenn es so war, wie du sagst, dann auf keinen Fall irgendwas zugeben oder unterschreiben. Lass es auf eine Anzeige ankommen.

In jedem Discounter gibt es wenn nicht einen Einkaufswagen, zumindest einen Einkaufskorb - Alles klar?!
Wieselchen1 am 22. Januar 2008 22:51 Weißt du, Traidax, manchmal gehe ich in einen Laden, um nur ein Teil einzukaufen. Dann nehme ich auch weder Einkaufswagen noch einen Korb. Und an der Kasse lassen mich dann mitleidige Menschen vor, weil mir die acht oder neun Einzelteile schon fast aus der Hand fallen...
Alles klar?
tradaix am 22. Januar 2008 23:03 Die Benutzung von Einkaufswagen oder -korb soll Missverständnisse ausräumen. Solange Du die Sachen offen trägst, in einem Karton oder sogar in einer mitgebrachten Tragetasche bis zur Kasse bringst, wird dies toleriert. Sobald Du aber Ware in Deine Kleidung deponierst, überschreitest Du die geduldete Grauzone.
knetartpunktde am 22. Januar 2008 23:15 Hat "Tanzwiesel" erwähnt, daß sie Ware in ihrer Kleidung deponiert ?
Die benutzung des Einkaufswagens hat allein den Sinn, dass wir nicht auf das Einkaufen eines Artikels verzichten, weil wir ihn nicht mehr tragen können. klauen kann ich mit und ohne Einkaufswagen...
knetartpunktde am 22. Januar 2008 22:53 Das muss auch mal gesagt werden.
Wieselchen1 am 23. Januar 2008 15:17 Ich "deponiere" die Ware dann meist oben auf dem Kinderwagen oder - wenn ich mit dem Roller unterwegs bin - im Helm. Offensichtlich falle ich aber auch aus der Kriminalstatistik, denn ich wurde noch nie des Ladendiebstahls bezichtigt...
Wenn er ohne Tasche zum Einkaufen geht, obwohl er so viel kauft, dass er nicht alles tragen kann, ist das sehr ungewöhnlich. Bei Jungs gilt es oft auch als Mutprobe, wenn sie etwas mitgehen lassen. Es wird ja wirklich sehr viel gestohlen in den Geschäften, bei Süssigkeiten sogar verzehrt bis sie zur Kasse kommen. In manchen Drogerie-Ketten wird schon über Kameraüberwachung nachgedacht.
Wieselchen1 am 22. Januar 2008 22:54 Na klar, und weil er jugendlich ist, klaut er auch. Ganz klar. Mir selber passiert es auch oft, dass ich nur wegen einem Teil in ein Geschäft gehe und daher ohne Einkaufswagen. Manchmal gehe ich auch bewusst ohne Einkaufswagen einkaufen, wenn ich keinen Chip oder Euro in der Tasche habe oder Zeit sparen will. Trotzdem hat das bei mir noch nie jemand als ungewöhnlich angesehen!
ich gehe sogar manchmal - meist in der mittagspause - einkaufen OHNE Tragetasche und ohne Euro/Chip, weil ich nur schnell etwas zum Essen kaufen will. Und dann entscheide ich mich für Salat, Tomaten, Paprika, Thunfisch, Mais, zum Nachtisch etwas Obst und ne Packung Kekse, weil noch ein Termin ansteht....und schon bin ich verdächtigt, oder wie?
Wieselchen1 am 23. Januar 2008 15:18 tja, amiria, aber jemand, der Termine und Mittagspause in seiner Vita vorweisen kann, wird halt als "gesellschaftsfähig" und "seriös" angesehen und daher erst gar nicht verdächtigt.
Bei jungen Leuten reicht es oft, dass sie in ein Geschäft hineingehen und dann heftet sich gleich der Privatdetektiv an deren Fersen...
Wenn ein Kunde eine Ware vor der Kasse in eine Hosenttasche steckt, so hat die Ware zwar der Verfügungsgewalt des Marktes entzogen, aber noch keinen Diebstahl begangen! Der Diebstahl ist erst vollendet, wenn er durchdie Kasse ist und die Ware nicht bezahlt hat. Aufgrund der Beobachtung, daß Ware in die Tasche gesteckt wurde, besteht der begründete Verdacht des Diebstahls. D.h., der Kunde kann festgehalten werden, bis die Polizei kommt !
conzo66 am 27. Februar 2008 10:01 Da gebe ich dir recht. wie oft am tag soll man dann aber die Polizei rufen wenn mann sich die sachen schon im geschäft vor der kasse in die tasche steckt? das könnte ich dann sehr oft am tag machen. wer bezahlt dann aber den einsatz der polizei wenn sie immer umsonst kommen, weil man das geschäft noch nicht verlassen hat und die möglichkeit das der jenige die ware "bezahlen" will noch nicht ausgeräumt ist da er den kassenbereich noch nicht betreten oder verlassen hat. die andere seite ist, wenn man die polizei ruft auf verdacht, bekommt man, wenn der polizist freundlich und nicht genervt ist wegen der nichtigkeit, bekommt man eine rechtsbelehrung. ansonsten legen sie auf. drüber nachgedacht. Mfg
Ich habe noch nie gelesen ,dass die Wahre offen transportiert werden muss,der Einkaufwagen ist ja lediglich ein Service des Kaufhauses !
Wenn die Wahre an der Kasse nicht aufgelegt und nicht bezahlt wird ,so ist das dem Grunde nach noch kein Diebstahl, denn man könnte das/die Teile ganz einfach vergessen haben ! Der Vorsatz ist nicht nachzuweisen !
Diese Kopfgeldjäger arbeiten verbotener-Weise auf Prämie, und lassen die Kunden bewusst in die Falle laufen ! Einige verfolgen die Kunden bis vor den Laden, das ist gänzlich verboten !
Ich würde mal sagen, wenn der Kunde sich umschaut ob niemand in der Nähe ist, kann von einem Diebstahl ausgegangen werden, damit ist aber nicht der Wille ausgeräumt, dass der Kunde es sich anders überlegt und die Wahre an der Kasse bezahlen wollte !
Wer nur die Hände freimachen will, legt andere Ware tunlichst ins Regal, alles Einschieben in die eigene Tasche ist verdächtig!
Jeder Erwischte hat sicher ähnliche Ausreden.
Wieselchen1 am 22. Januar 2008 22:59 Und damit widerlegst du dich selbst. Ich würde gerne wissen, wie viele widerrechtlich "Erwischte" wirklich nur so ein Anliegen hatte, und nicht - wie von dir unterstellt - stehlen wollte.

die ware gehört zu keinem zeitpunkt in irgendeine privattasche, solange sie nicht bezahlt ist.
dafür gibt es wägele oder tragekörbe in jedem geschäft.
erschwerend würde ich auch sehen, dass es die tasche der kleidung war und nicht ein beutel oder ähnliches.
ich denke, das schaut schon sehr nach diebstahl aus.
JoeWied am 15. Mai 2008 18:06 Nach etwas ausschauen ist juristisch absolut kein Faktum. Und auch Verdächtig sein, ist kein Vergehen. An der Kasse erwischt zu werden, ist versuchter Diebstahl. Ausserhalb des Geschäftes ist es vollendeter Diebstahl.
Richtige Antwort!
Ja, genauso ist es.Kenne jemanden, der mal als Ladendetektiv gearbeitet hat.Sie müssen grundsätzlich warten, bis der "Kunde"durch die Kasse ist.
richtige Antwort, aber der Staatsanwalt müsste nachweisen, dass der Vorsatz vorhanden war, die Ware auch unbezahlt mitzunehmen. Das dürfte schwierig sein, wenn der Junge tatsächlich die Hände voll hatte.
Falsche Antwort.
Leider sind praktisch alle hier gegebenen Antworten juristisch gesehen falsch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "Gewahrsamsenklave" ist der Diebstahl bereits dann vollendet, wenn der Täter sich die Sache in die Tasche (Jackentasche, Hosentasche, Handtasche usw.) steckt.
Das Problem ist aber ein anderes: Ein Diebstahl liegt überhaupt nur vor, wenn der Täter die Absicht hatte, die Ware ohne Bezahlung mitzunehmen. Das ist ein Beweisproblem. Vielleicht gelingt es ihm, mit dieser "Natürlich-hätte-ich-das-noch-bezahlt"-Geschichte rauszuwinden.
MathiasMünch.bitte schreibe den link zu deiner aussage, damit es für mich nachvollziehbar ist. ferner denke ich an die strafmündigkeit des jungen, dabei sollte § 248a StGB in betracht bezogen werden.
Erklärung im textfeld des StGB
-.§ 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen Neunzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Nein, es ist auch nach der Kasse 'versuchter Diebstahl' wenn sie erwischt wird. Einstecken ist erlaubt und nach der Kasse ist es Diebstahl.
Nein, es ist auch nach der Kasse 'versuchter Diebstahl' wenn sie erwischt wird. Einstecken ist erlaubt und nach der Kasse ist es Diebstahl. Denn wo du die Sachen lagerst, ist deine Sache, solange du bezahlst. Und die Interpretation von Mathias Münch, die ist so nicht gegeben.
Nein, es ist auch nach der Kasse 'versuchter Diebstahl' wenn sie erwischt wird. Einstecken ist erlaubt und nach der Kasse ist es Diebstahl.