Gilt das als Belästigung?

12 Antworten

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Ich könnte mir gut vorstellen, dass du (falls es nochmal vorkommen sollte) dem Bademeister Bescheid sagst. Vielleicht haben ja auch noch andere Mädels solche Erfahrungen gemacht. Das geht eindeutig zu weit. Es ist schonmal gut, dass du klar nein gesagt hast. Aber so jemand sollte vielleicht mal deutlicher zu spüren bekommen, dass es so nicht geht.

Frapegruit 
Fragesteller
 17.08.2012, 22:48

andere Mädels???? ich bin ein junge :D

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Frapegruit 
Fragesteller
 17.08.2012, 22:50
@PeterSchu

der sah auch irgendwie so homo-pädophil aus :| MfG

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PeterSchu  17.08.2012, 22:56
@Frapegruit

Es ist ja auch für das Schwimmbad kein gutes Image, wenn so jemand dort herumläuft. Also selbst wenn es nicht zu einer Anzeige kommt, wäre es gut, wenn die Badeaufsicht das erfährt.

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Terezza  17.08.2012, 22:55

nicht, falls es nochmal vorkommt. Ein solches Vorkommnis reicht. Der Typ spricht sicher öfter Jungs auf diese Weise an, ist vielleicht nur deshalb im Bad, weil er da in der Dusche leicht an Jungs rankommt. Sowas muß man bei jedem Vorkommnis melden - da gibts keinen Grund aufs nächste mal zu warten. Er spricht vielleicht noch jüngere Kinder an, schließlich konnte er nicht wissen, das der User hier schon 14 ist.

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PeterSchu  17.08.2012, 23:03
@Terezza

OK, du hast Recht. Streichen wir das, was ich in Klammern geschrieben hab.

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Das ist auf jeden Fall sexuelle Belästigung. Beim nächsten Mal sofot zum Bedemeister gehen und mit ihm gemeinsam zu dem Mann gehen, damit der Bademeister ein "Schwimmbad-Verbot" aussprechen kann.

Das ist eine 1A-Belästigung. Aber es wird schwierig sein, das zu beweisen. Denke aber, dass der Mann das nicht zum erstenmal gemacht hat. Kennst Du ihn? Kannst Du ihn identifizieren?

Ich verstehe, dass Dir das unangenehm war. Aber ich denke, solche Erfahrungen macht fast jeder mal. Versuche, es Dir nicht zu sehr zu Herzen zu nehmen.

Frapegruit 
Fragesteller
 17.08.2012, 22:47

nein nein mach ich schon nicht Herr Bergdoktor :D ich habe den schon öfter dort gesehen, mal sehen was sich ergibt, danke :)

MFG

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Ja das gilt als Sexuelle belästigung

Frapegruit 
Fragesteller
 17.08.2012, 22:44

Gut das ich das weiß :D Danke, was mache ich jetzt?? Garnichts am besten, oder?

MfG

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Ja, es ist eindeutig sexuelle Belästigung, wenn man die Begriffe wörtlich nimmt. Rechtlich ist das in sofern etwas anders, da dieser Begriff nur innerhalb eines Beschäftigungsverhältnis, also arbeitsrechtlich, angewendet wird und im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) geregelt ist. Anders als z.B. in Österreich gibt es im deutschen Strafrecht (StGB) diesen Straftatbestand so nicht. Du hättest da nur eine Möglichkeit über den § 182 Absatz 3 und 4 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen), die aber nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden (Absatz 5) und ich leichten Fällen nicht zur Anklage kommt (Absatz 6). Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anzeige nach § 183 (Exhibitionistische Handlungen), die auch nur auf Antrag als Straftat verfolgt wird und oft auch nicht viel bringt. Und eine driite Möglichkeit sehe ich noch im § 185 (Beleidigung) gegen dieses Verhalten vorzugehen. Mehr gibt das StGB dazu nicht her. Für einen eventuellen Wiederholungsfall empfielt sich auf jeden Fall zumindest mit einer Anzeige (wegen sexueller Belästigung) zu drohen. Nicht jeder weiß, dass es über das Strafrecht so nicht zu regeln ist, lässt sich aber damit abschrecken.