Gilt das als Belästigung?
Hallo,
letztens war ich (m/14) im Schwimmbad, es war schon etwas spät, deshalb waren all meine Freunde schon weg und ich war halt alleine mit einer Hand voll fremden im Schwimmbad. Ich beschloss auch heimzugehen, aber davor wollte ich mich noch schnell abduschen, also ging ich in die Gemeinschatsdusche (oder wie das heißt), und plötzlich stand ein Mann neben mir, ich dachte mir erst nichts dabei, hatte halt gemerkt, dass er vollkommen nackt war, aber viele machen das ja, ich übrigens war nicht nackt: Um auf den Punkt zu kommen:...Der Mann kam mir immer näher, es kam mir so vor als ob auch sein Schwanz immer näher zu mir kam, ich stellte die Dusche ab, weil ich fertig war und als ich grade den Raum verlassen wollte, rief der Mann mir zu:"Hey warte mal!" Ich sagte:"Ja?" , und plötzlich frage er mich, ob ich ihm einen bla*en möchte. Mir fielen keine Worte dazu ein, deshalb sagte ich einfach nur:"Nein, danke" und ging schnell heraus....ich musste mich etwas beeilen, deswegen konnte ich es an dem Abend niemanem erzählen......Ich weiß ich hab viel um den heißen Brei geredet, aber gilt das als sexuelle Belästigung....Und wie kann ich sowas verhindern, ich möchte das nämlich nicht noch einmal erleben :D Danke! MfG
12 Antworten
Ich könnte mir gut vorstellen, dass du (falls es nochmal vorkommen sollte) dem Bademeister Bescheid sagst. Vielleicht haben ja auch noch andere Mädels solche Erfahrungen gemacht. Das geht eindeutig zu weit. Es ist schonmal gut, dass du klar nein gesagt hast. Aber so jemand sollte vielleicht mal deutlicher zu spüren bekommen, dass es so nicht geht.
der sah auch irgendwie so homo-pädophil aus :| MfG
Es ist ja auch für das Schwimmbad kein gutes Image, wenn so jemand dort herumläuft. Also selbst wenn es nicht zu einer Anzeige kommt, wäre es gut, wenn die Badeaufsicht das erfährt.
nicht, falls es nochmal vorkommt. Ein solches Vorkommnis reicht. Der Typ spricht sicher öfter Jungs auf diese Weise an, ist vielleicht nur deshalb im Bad, weil er da in der Dusche leicht an Jungs rankommt. Sowas muß man bei jedem Vorkommnis melden - da gibts keinen Grund aufs nächste mal zu warten. Er spricht vielleicht noch jüngere Kinder an, schließlich konnte er nicht wissen, das der User hier schon 14 ist.
Das ist auf jeden Fall sexuelle Belästigung. Beim nächsten Mal sofot zum Bedemeister gehen und mit ihm gemeinsam zu dem Mann gehen, damit der Bademeister ein "Schwimmbad-Verbot" aussprechen kann.
Das ist eine 1A-Belästigung. Aber es wird schwierig sein, das zu beweisen. Denke aber, dass der Mann das nicht zum erstenmal gemacht hat. Kennst Du ihn? Kannst Du ihn identifizieren?
Ich verstehe, dass Dir das unangenehm war. Aber ich denke, solche Erfahrungen macht fast jeder mal. Versuche, es Dir nicht zu sehr zu Herzen zu nehmen.
nein nein mach ich schon nicht Herr Bergdoktor :D ich habe den schon öfter dort gesehen, mal sehen was sich ergibt, danke :)
MFG
Ja das gilt als Sexuelle belästigung
Gut das ich das weiß :D Danke, was mache ich jetzt?? Garnichts am besten, oder?
MfG
Ja, es ist eindeutig sexuelle Belästigung, wenn man die Begriffe wörtlich nimmt. Rechtlich ist das in sofern etwas anders, da dieser Begriff nur innerhalb eines Beschäftigungsverhältnis, also arbeitsrechtlich, angewendet wird und im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) geregelt ist. Anders als z.B. in Österreich gibt es im deutschen Strafrecht (StGB) diesen Straftatbestand so nicht. Du hättest da nur eine Möglichkeit über den § 182 Absatz 3 und 4 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen), die aber nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden (Absatz 5) und ich leichten Fällen nicht zur Anklage kommt (Absatz 6). Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anzeige nach § 183 (Exhibitionistische Handlungen), die auch nur auf Antrag als Straftat verfolgt wird und oft auch nicht viel bringt. Und eine driite Möglichkeit sehe ich noch im § 185 (Beleidigung) gegen dieses Verhalten vorzugehen. Mehr gibt das StGB dazu nicht her. Für einen eventuellen Wiederholungsfall empfielt sich auf jeden Fall zumindest mit einer Anzeige (wegen sexueller Belästigung) zu drohen. Nicht jeder weiß, dass es über das Strafrecht so nicht zu regeln ist, lässt sich aber damit abschrecken.
andere Mädels???? ich bin ein junge :D