Gilt bei regionalen Feiertagen in den Bundesländern auch lenk und ruhezeit bei lkws?
In Berlin war gestern ein Feiertag heißt ja, dass LKW die keine verderblichen Lebensmittel fahren oder eine sondergenehmigung haben nicht fahren dürfen.
Gilt das dann auch an den Tag nur für das Bundesland?
Was ist wenn aus anderen Bundesländern die keinen regionalen Feiertag haben nach Berlin rein müssen. Dürfen Sie das?
2 Antworten
Siehe §30 Abs 3 und 4 StVO
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. .....
(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr;
Karfreitag;
Ostermontag;
Tag der Arbeit (1. Mai);
Christi Himmelfahrt;
Pfingstmontag;
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);
Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen;
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
1. und 2. Weihnachtstag.
Übersicht !
Nein, siehst Du doch oben in meiner Antwort, im Foto ist das sogar noch übersichtlicher
Nein, Fahrverbot gilt nur an bundeseinheitlichen Feiertagen.
Das stimmt nicht, es gilt auch an regionalen Feiertagen in verschiedenen Bundesländern. Findest Du in §30 Abs 4 StVO
Vielen Dank:)
Also zählt der Frauentag wo nur in Berlin Feiertag ist auch dazu?